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Thema: Mietwagenfahrer als Tätigkeit

  1. #1
    TP-Senior walterschmitz macht alles soweit korrekt
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    Mietwagenfahrer als Tätigkeit

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade den Ratschlag bekommen, auf meinem Gewerbeschein die Tätitgkeitsbereich u.a. "Mietwagenfahrer" einzutragen.
    Darüber hab ich dann mal ein wenig gegooglet und folgendes gefunden:
    http://www.google.de/url?sa=t&ct=res...RjPnq5d611dL-Q

    Wenn ich das dort richtig verstehe, dann sollte man solche Fahrer besser nicht einstellen, da damit nur die Sozialversicherungsabgaben usw. vom Auftraggeber vermieden werden sollen.
    Lt. Entscheidungen von Sozialgerichten werden diese Mitarbeiter dennoch als nicht selbstständig sondern als "normale" Mitarbeiter" gehandelt, für die auch Sozialabgaben usw. abgeführt werden müssen (vom Auftraggeber).

    Jetzt stellt sich aber die Frage, was bei einer Prüfung passiert?
    Ist der Auftragnehmer (also der Mietwagenfahrer) denn in irgendeiner rechtlichen Weise angreifbar?
    Oder ist diese Konstellation ok, solange der Auftraggeber dennoch Sozialabgaben abführt, und quasi nur den Stundensatzmit dem Mietwagenfahrer per Rechnung abrechnet.
    Oder muss der Mietwagenfahrer diese Abgaben selbst abführen, auch wenn es sich nur eine Beschäftigung von < 15 Std. / Woche handelt und wirklich nur ganz selten für diese Firma auf Rechnung gefahren wird.

    Ich kenn mich da nicht so gut aus, aber es hört sich rechtlich nicht ganz haltbar an, zumindest aus Sicht der Auftraggeber... der Mietwagenfahrer macht ja eigentlich nichts unrechtes - oder seh ich das falsch.

    Ich danke euch für eine kurze Stellungnahme dazu.
    Vielleicht kennt sich ja sogar jemand in Bezug auf die Juristerei aus ;-) Das wäre natürlich auch nicht schlecht.

    Danke für Hinweise

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ist der Auftragnehmer (also der Mietwagenfahrer) denn in irgendeiner rechtlichen Weise angreifbar?
    Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist lediglich Haftungsschuldner und da immer zuerst der Schuldner zahlen muss geht es natürlich zuerst dem Auftragnehmer an den Karren.
    Was die Sozialversicherung angeht so ist der Arbeitgeber zur Hälfte der Schuldner, so dass er diese Beiträge nachzuentrichten hat. Die andere Hälfte hat der Arbeitnehmer zu leisten. Da man als Selbstständiger nicht sozialversicherungspflichtig ist müssen die Beiträge also auch nachentrichtet werden.

    Oder muss der Mietwagenfahrer diese Abgaben selbst abführen, auch wenn es sich nur eine Beschäftigung von < 15 Std. / Woche handelt und wirklich nur ganz selten für diese Firma auf Rechnung gefahren wird.
    400 EUR Jobber oder Teilzeitarbeiter sind auch Arbeitnehmer.

    Wie sieht es denn damit aus, dass du als 400 EUR Jobber angestellt wirst wenn die wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden nicht übersteigt?

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Senior walterschmitz macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    danke erst einmal für die Antwort.

    Aber in dem Dokument, dass ich bei Google / IHK gefunden habe, steht doch, dass der Auftraggeber, also in deiner Bezeichnung der Haftungsschuldner diese Beträge nachzahlen muss, zumindest was die Sozialversicherungsbeiträge angeht.

    Bei der Lohnsteuer kann ich dich ja noch verstehen, die müsste ich ja sowieso zahlen... es sei denn man wird pauschal versteuert... aber jetzt als Laie noch gefragt: versteuere ich die denn nicht auch, wenn ich eine Einnahme als Selbstständiger habe? Wenn ich das nachträglich bezahlen müsste, dann hätte ich ja sowohl die Umsatzsteuer als auch die Lohnsteuer gezahlt... da ist doch auch irgend etwas nicht richtig. Oder hab ich da jetzt etwas falsch verstanden?

    Das bzgl. 400 EUR Job... geht leider nicht immer, oder die wollen das halt nicht. Ich glaube auch ganz ehrlich, dass es denen sch.... egal ist, was auf dem Gewerbeschein steht... auch jemand aus dem Hausmeisterservice könnte da fahren, wenn er einen P-Schein hat oder der IT-Fachmann Ich denke dann wird die Kontrolle schon schwer fallen, wenn man denen eine Rechnung über diverse Hausmeistertätigkeiten ausstellt... was sollen die Prüfer da beanstanden.

    Aber gut finde ich das auch nicht, aber man muss halt sehen wo das Geld herkommt... nur ich würde mich gerne nicht in eine rechtliche Sackgasse manövrieren, bevor ich da anfangen sollte... daher versuch ich mich ja zu informieren...

    naja... mal sehen was sich noch ergibt.

    Gruss erst einmal

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