Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist lediglich Haftungsschuldner und da immer zuerst der Schuldner zahlen muss geht es natürlich zuerst dem Auftragnehmer an den Karren.Ist der Auftragnehmer (also der Mietwagenfahrer) denn in irgendeiner rechtlichen Weise angreifbar?
Was die Sozialversicherung angeht so ist der Arbeitgeber zur Hälfte der Schuldner, so dass er diese Beiträge nachzuentrichten hat. Die andere Hälfte hat der Arbeitnehmer zu leisten. Da man als Selbstständiger nicht sozialversicherungspflichtig ist müssen die Beiträge also auch nachentrichtet werden.
400 EUR Jobber oder Teilzeitarbeiter sind auch Arbeitnehmer.Oder muss der Mietwagenfahrer diese Abgaben selbst abführen, auch wenn es sich nur eine Beschäftigung von < 15 Std. / Woche handelt und wirklich nur ganz selten für diese Firma auf Rechnung gefahren wird.
Wie sieht es denn damit aus, dass du als 400 EUR Jobber angestellt wirst wenn die wöchentliche Arbeitszeit 15 Stunden nicht übersteigt?
Gruß
Sven


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Ich denke dann wird die Kontrolle schon schwer fallen, wenn man denen eine Rechnung über diverse Hausmeistertätigkeiten ausstellt... was sollen die Prüfer da beanstanden.