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Frage zum Wettbewerbsrecht
Ist es erlaubt Unternehmer die in Webkatalogen/Verzeichnissen/Datenbanken stehen (nicht eindeutig schreiben, das Sie Aufträge suchen, sondern sich einfach vorstellen), als Unternehmen wegen eines nützlichen Angebots das Aufträge einbringt, per E-Mail oder teleonisch zu kontaktieren?
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