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Hallo,
das ist auch richtig so, diese Antwort erhielten Sie bereits im "steuernetz". Die Makler- und die anderen Anschaffungskosten müssen aufgeteilt werden und fließen in die Bemessungsgrundlage für die AfA ein. Lediglich Finanzierungskosten können sofort als WK angesetzt werden!
Gruß Eugenie
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