Hallo,
wo haben Sie denn diese Ausgaben angegeben? Wird die Wohnung an die Tochter wie an eine Fremde vermietet? Was war die Begründung der Ablehnung?
Gruß Eugenie
Hallo zusammen,
letztes Jahr haben meine Frau und ich eine ETW zum Ziel der Vermietung an unsere Tochter gekauft. Wir haben einen Makler beauftragt und nun sind wir stolze Besitzer.
Nun kam der Steuerbescheid und wir haben die entstandenen Makler- und Gerichtskosten nicht anerkannt bekommen. Wobei der Makler und auch der Notar sagten diese könnten wir bei der Steuer geltend machen. Im Kaufvertrag wurde extra niedergeschrieben das wir als Auftraggeber die Provision zu zahlen haben.
Wer kann mir zu meinem Problem etwas sagen.
Freue mich über jede Antwort und bedanke mich im voraus.
Schreber
Hallo,
wo haben Sie denn diese Ausgaben angegeben? Wird die Wohnung an die Tochter wie an eine Fremde vermietet? Was war die Begründung der Ablehnung?
Gruß Eugenie
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wir haben die Ausgaben bei den Werbungskosten V+V angegeben. Die Wohnung wird an die Tochter wie eine Fremde vermietet. Die Begründung vom FA war das die Maklergebühren zu den Anschaffungskosten im Rahmen der AfA geltend gemachen werden sollten.
Gruß Schreber
Hallo,
das ist auch richtig so, diese Antwort erhielten Sie bereits im "steuernetz". Die Makler- und die anderen Anschaffungskosten müssen aufgeteilt werden und fließen in die Bemessungsgrundlage für die AfA ein. Lediglich Finanzierungskosten können sofort als WK angesetzt werden!
Gruß Eugenie
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