Eine Berufshaftpflicht kann ich einem Selbständigen nur empfehlen.
Man kann recht schnell in eine Situation geraten, wo man so etwas dringend gebrauchen kann und dann eine private Haftpflicht ganz schnell abwinkt und sagt: dafür sind wir nicht zuständig.
Wichtig dabei ist, das man bei Abschluss der Berufshaftpflicht auch schrifltlich fixiert, welche Risiken mit eingeschlossen sind, die auf die individuelle Situation passen. Eine pauschale Berufshaftpflicht macht nämlich oft keinen Sinn, wenn sie dann genau die entscheidenden Gefahren nicht abdeckt.
Wenn ihr eine GbR seit, muss auch jeder von Euch eine Haftpflicht haben, weil jeder individuell haftet. Mir ist im Übrigen nicht bekannt, das man in einer GbR die Haftung auf einen einzigen Gesellschafter beschränken kann, aber da kann ich auch eine Wissenslücke aufweisen
Zum Thema Rechtschutz kann ich nichts sagen, weil ich aufgrund der damit verbundenen extrem hohen Kosten nie die Möglichkeit hatte, so etwas für meine Tätigkeit abzuschliessen.


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) Auch wenn ihr das so vertraglich geregelt habt, so wird diese Klausel vor Gericht nicht standhalten und es wundert mich das der Notar das so abgesegnet hat.