Guten Morgen,
also Einwohnerbeschränkungen sind mir fremd.
Der P-Schein berechtigt entweder/oder zum führen von:
- Taxen,
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder Reisebussen bei gewerbemäßiger Nutzung
Auf dem P-Schein ist nirgendwo der Eintrag "Nur in Städten unter 50.000 Einwohnern" möglich. Was soll das vorallem für einen Sinn haben?
Die Ortskenntnisprüfung ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, in Solingen müssen wir eine Prüfung machen (ca. 163.000 Einwohner) in Düsseldorf ( ca. 581.000 Einwohner) muss keinen Ortskenntnisprüfung abgelegt werden.
Wäre auch ein bischen krass, wenn man überlegt, das man in Berlin eine Ortskenntnisprüfung ablegen muss, bei einer so "kleinen" Stadt...
Ob man einen P-Schein für das Führen von Krankenkraftwgen benötigt, entscheidet die Stadt, bzw. das zuständige Dezernat bei der Stadtverwaltung.
Bei uns in Sslingen ist es so, das wir grundsätzlich keinen P-Schein benötigen, solange wir für die Feuerwehr fahren. Fahren wir aber mit unseren eigenen Fahrzeugen (DRK), dann müssen wir einen P-Schein haben, weil das DRK-Generalsekretariat dies so vorschreibt.
Ob die Polizei nun davon Kenntnis hat, welche HiOrg einen P-Schein benötigt oder nicht, entzieht sich meiner Kennstnis.
Groß,
Matthias