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Alt 24.07.2007, 00:12   #1
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt

Probleme mit Personenbeförderungs-Schein


Hallo zusammen,

wir hatten heute auf der Arbeit eine Diskussion über den P-Schein und die Einschränkungen bzw. was für Strafen / Folgen das haben könnte:

Beim Personenbeförderungsschein (PKW) gibt es wohl die Einschränkung für
- Mietwagen nur in Städten < 50.000 Einwohner (ohne Ortskenntnisprüfung)
- Mietwagen in Städten >= 50.000 Einwohnern und Taxen (mit Ortskenntnisprüfung)
- Krankenwagen und Rettungsdienst
- Behindertenfahrten, usw.

Jetzt kam die Frage auf, wenn jemand einen P-Schein mit der Einschränkung nur in Städten < 50.000 Einwohnern hat, was würde passieren, wenn man eine Fahrt beginnt, in einem Ortsteil der doch über 50.000 Einwohnern hat.

Gehe man mal davon aus, man ist sich nicht sicher, weil der Ortsteil zu einer Stadt gehört, man aber nicht genau weiss, wieviele Einwohner jetzt wirklich dort wohnen... oder der Chef sagt, hol mal dort schnell einen ab, und man selbst hat es nicht bedacht.

Oder... wie heute passiert: Ein Krankenwagen im öffentlichen Dienst für die Stadt tätig wurde in einer Verkehrskontrolle kontrolliert. Dort sollte man aber den P-Schein vorzeigen, den man nicht hat, weil man ihn wohl nicht braucht (lt. Chef) - (man unterscheidet wohl den Krankentransport für private Unternehmen und dem Krankentransport von Städten, die wohl keinen P-Schein benötigen). Was ist für den Fahrer jetzt angesagt?

Welche Strafen würden in den Beispielen auf einen Fahrer zukommen?

Lt. Bussgeldstelle meiner Stadt konnte mir dies keiner wirklich sagen und das Strassenverkehrsamt weiss darüber auch nicht genau bescheid.

Könnt ihr mir jetzt was dazu sagen? Was wird in einem solchen Fall passieren?

Die einzige Info die ich heute bekommen konnte:
Ich würde die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeuges verlieren, wenn ich einen Bus fahren würde, und ich nicht den Führerschein dazu hätte. Dies hat meiner Meinung nach aber nichts mit dem P-Schein zu tun. Den kann ich für Busse sowieso erst erhalten, wenn ich einen Bus-Schein gemacht habe...

Aber wie gesagt, es geht nicht um die Gewichtsklassen, sondern eher um die Einschränkungen eines P-Scheines.


Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen, da ja hier einige Unternehmer oder Mitarbeiter von Fahrdiensten mitlesen... vielleicht könnt ihr aus eigenern Erfahrung mal was dazu sagen.

Danke euch vielmals.

Gruss
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 24.07.2007, 07:54   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Guten Morgen,

also Einwohnerbeschränkungen sind mir fremd.

Der P-Schein berechtigt entweder/oder zum führen von:

- Taxen,
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder Reisebussen bei gewerbemäßiger Nutzung

Auf dem P-Schein ist nirgendwo der Eintrag "Nur in Städten unter 50.000 Einwohnern" möglich. Was soll das vorallem für einen Sinn haben?

Die Ortskenntnisprüfung ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, in Solingen müssen wir eine Prüfung machen (ca. 163.000 Einwohner) in Düsseldorf ( ca. 581.000 Einwohner) muss keinen Ortskenntnisprüfung abgelegt werden.

Wäre auch ein bischen krass, wenn man überlegt, das man in Berlin eine Ortskenntnisprüfung ablegen muss, bei einer so "kleinen" Stadt...

Ob man einen P-Schein für das Führen von Krankenkraftwgen benötigt, entscheidet die Stadt, bzw. das zuständige Dezernat bei der Stadtverwaltung.

Bei uns in Sslingen ist es so, das wir grundsätzlich keinen P-Schein benötigen, solange wir für die Feuerwehr fahren. Fahren wir aber mit unseren eigenen Fahrzeugen (DRK), dann müssen wir einen P-Schein haben, weil das DRK-Generalsekretariat dies so vorschreibt.

Ob die Polizei nun davon Kenntnis hat, welche HiOrg einen P-Schein benötigt oder nicht, entzieht sich meiner Kennstnis.

Groß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.07.2007, 18:46   #3
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt
Hallo, erst einmal danke für deine Antwort...

Bzgl. der Antwort der Begrenzung auf eine Einwohnergrösse kann ich dir nur entgegnen... Ich habe drin stehen, dass ich Mietwagen in Städten < 50.000 Einwohner fahren darf...

Somit muss es wohl eine solche Einschränkung zumindest für Mietwagen geben.

Bei Krankenwagen weiss ich dies nicht so genau...
Daher enstand unsere Diskussion bzw. meine Frage (oder das Beispiel).

Gruß
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten
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