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Thema: Wer zahlt Porto bei Umtausch?

  1. #1
    TP-Newbie swzock macht alles soweit korrekt
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    Wer zahlt Porto bei Umtausch?

    Hallo!

    Wie händelt Ihr die Portoberechnung bei einem Warenumtausch?

    Jemand hat bei mir einen Artikel gekauft, direkt nach Erhalt fiel dem Kunden auf, dass dieser zu groß ist und möchte gerne den zu großen Artikel gegen einen Kleineren umtauschen.
    Er hat den Artikel nun (leider) unfrei zurückgeschickt, und ich werde ihm jetzt den kleineren Artikel zusenden.

    Darf man dem Kunden das Porto für den Versand des kleineren Artikels in Rechnung stellen oder geht das auch zu Lasten des Händlers?
    Wie sieht es mit dem Hinsendeporto des ursprünglichen Artikels aus? Bei normalem Widerruf ohne Umtausch hätte er ja den Artikelpreis plus Hinsendeporto von mir gutgeschrieben bekommen. Ist dies bei Umtausch auch der Fall?

    Grüße,
    swzock

  2. #2
    TP-Senior Jan Weichold macht alles soweit korrekt
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    Umtausch ist in diesem Fall meines Erachtens eine Kulanzleistung, da die Ware nicht fehlerhaft war. Wenns ein guter Kunde ist, würde ich nichts verlangen. Ansonsten sollte man immer aufwand und Nutzen bedenken, also Kosten fürs Rechnung schreiben und ausdrucken, Buchungsaufwand usw.

  3. #3
    TP-Newbie swzock macht alles soweit korrekt
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    Danke für die schnelle Antwort!

    Handelt es sich denn nicht um einen Widerruf der ursprünglichen Bestellung? Hiervon bin ich bisher ausgegangen, auch wenn der Kunde einen anderen Artikel im Austausch möchte. Und dabei müßte ich ja bei Artikeln über 40 Euro dem Kunden die Portokosten erstatten.

  4. #4
    e40
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    Da gibts Regeln. Musst dich an die Standart AGB halten.
    Die kannst du unter anderem bei Amazon einsehen ...

  5. #5
    TP-Senior Hoki macht alles soweit korrekt
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    Das mit den Unfreiensendungen habe ich bei mir extra in die AGBs mit eingebracht. Ich nehme diese ganz einfach nicht an. Ist ja auch irre teuer. Bei dir ist das ja jetzt schon zu spät, aber in Zukunft kannst du es ja ändern. Wenn es ein normaler Widerruf ist, dann musst du bei einem Warenwert von über 40 Euro Hin- und Rückversand zahlen.

  6. #6
    TP-Newbie swzock macht alles soweit korrekt
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    @ Hoki: Das wäre mir persönlich auch lieber, wenn ich unfreie Rücksendungen ganz ausschließen könnte. Im Internethandel ist man durch eine solche Formulierung allerdings akut abmahngefährdet, was ich nicht unbedingt riskieren möchte.

  7. #7
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Außschließen darfst Du unfreie Rücksendungen nicht, Du musst diese Sendungen annehmen. Gemäß einer Entscheidung des AG Aachen, Az. 10 C 206/06 vom 23.08.2006 darfst Du dem Kunden die Differenz zwischen dem erhöhten Beförderungsentgeld das Du so zahlen musstest gegenüber dem normalen Porto in Rechnung stellen (zumindest, wenn es in Deinen AGB steht).

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