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Alt 25.07.2007, 00:18   #1
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Bille macht alles soweit korrekt

Kleingewerbe - Rechnung an eigenen Arbeitgeber?


Hallo, ich habe eine dringende Frage. seit mitte letzten Jahres bin ich im Erziehungsurlaub. Seit anfang diesen Jahres habe ich ein Kleingewerbe. ich könnte jetzt für meine Firma was machen, nebenbei, darf ich eine Rechnung an meinen eigenen Arbeitgeber schreiben? ich dürfte ja sonst auch auf 400 EUR Basis arbeiten, oder?
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Alt 25.07.2007, 09:02   #2
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Warum nicht? Wenn du ein normales Gewerbe mit wechselnen Kunden hast...
Und dein AG wird dir ja wohl den Nebenjob genehmigt haben.

Ich hab's auch schon gemacht .
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Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
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Alt 28.07.2007, 17:43   #3
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Alberich macht alles soweit korrekt
Da ergibt sich nur das Problem, ob Arbeitslohn oder Einnahmen aus 15/18 EStG vorliegen, also Tätigkeiten aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit ist.
Nach H 68 LStR sind Nebentätigkeiten eines Arbeitnehmers, die er im Rahmen des Dienstverhältnisses für den Arbeitgeber ausübt, ...nur dann
Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber sie erwarten darf...
Es muss sich schon um eine Nebentätigkeit im Rahmen des Dienstverhältnis handeln, da weder erkennbar ist was deine Haupttätigkeit, noch deine Nebentätigkeit ist, lässt sich die Frage nicht beantworten, ob deine Nebentätigkeit Arbeitslohn ist.
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Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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Alt 28.07.2007, 17:48   #4
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Zitat:
Zitat von Alberich Beitrag anzeigen
Es muss sich schon um eine Nebentätigkeit [u]im Rahmen des Dienstverhältnis handeln
Wieso muss??? Ich sehe es eher problematischer wenn man dem Kunden (AG) plötzlich Leistungen in Rechnung stellen will, die man sonst im Rahmen seiner Tätigkeit als AN macht.

Ich bin z.B. als Mitarbeiterin im Tagungsservice angestellt und mein nebenberufliches Gewerbe befasst sich mit Textilhandel und -veredelung. Also zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
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Alt 28.07.2007, 19:50   #5
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Alberich macht alles soweit korrekt
"Muss... im Rahmen des Arbeitsverhältnis", damit es überhaupt Arbeitslohn sein kann.
Ansonsten ist es selbständig.
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Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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Alt 20.08.2007, 21:42   #6
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Bille macht alles soweit korrekt
Hallo nochmal, schonmal danke für die Antworten. Also ich bin angestellt als Mediengestalterin, und momentan im Erziehungsurlaub, bekomme kein Erziehungsgeld mehr, und darf nebenbei arbeiten. Nun habe ich ein Kleingewerbe, auch als Mediengestalter, mache internetseiten und so. nun hab ich für meine Firma etwas ausgeholfen, quasi das gleiche gemacht wie ich sonst auch als angestellter machen würde. darf ich nun eine Rechnung schreiben oder nicht? ich dürfte ja eigentlich auch auf 400 EUR basis oder ein paar stunden so nebenher arbeiten, oder nicht?
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Alt 20.08.2007, 21:46   #7
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Klar darfst du Teilzeit als AN während des Erziehungsurlaubes arbeiten... nur der Unterschied in der Selbständigkeit und Rechnungstellung an den eigenen AG liegt dann in den Sozialleistungen.
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Alt 20.08.2007, 21:55   #8
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Bille macht alles soweit korrekt
ok danke, damit hab ich aber nichts zu tun, oder? sozialleistungen werden ja momentan vom Staat/bzw krankenkasse übernommen, richtig?
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Alt 20.08.2007, 22:01   #9
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Doch, damit hast du dann was zu tun.... wenn dein AG dich das so machen lässt, tut er es um seinen Anteil an den Sozialleistungen zu sparen. Die müsste er nämlich übernehmen wenn er dir regulären Arbeitslohn zahlen würde...
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Alt 20.08.2007, 22:15   #10
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Bille macht alles soweit korrekt
Naja, glaube nicht das mein AG daran gedacht hat, und für mich macht es doch momentan keinen unterschied, außer das eventuell etwas weniger dann in die rente fließt, was bei dem betrag, um den es sich bei der rechnung handelt wohl nicht der rede wert ist. wenn ich sonst davon keine nachteile habe solls mir recht sein. andere kunden hab ich ja auch, wollte nur nicht das mein ag deshalb ärger bekommt weil es eventuell nicht erlaubt ist, was aber ja nach euren aussagen nicht der fall zu sein scheint.
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Alt 20.08.2007, 22:52   #11
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Ich persönlich bin mir da nicht sicher... kann gut sein das das in deinem Fall wo Gewerbe und AN-Tätigkeit gleich sind, durchaus nicht so einfach möglich ist....
Find es ja schonmal bemerkenswert das dich dein AG im gleichen Bereich nebenberuflich arbeiten lässt.
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