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Alt 25.07.2007, 13:36   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Bayern
Beate22 macht alles soweit korrekt

Provisionsrechnung in die Schweiz


Hallo,

für eine Geschäftsvermittlung erhalte ich Provision.
Nun muß ich eine Rechnung in die Schweiz schicken.

In EU Länder schicke ich ohne Mwst. Wie mach ich´s mit der Schweiz ?
Mit oder ohne Mwst ?

Bitte um kurze Info.

Vielen Dank
Beate
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Alt 27.07.2007, 21:25   #2
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Hallo Beate 22,

mal schaun, ob ich Dir weiterhelfen kann!

1.) Was ist das für ein Umsatz, der vermittelt wurde?

2.) Wo wird der vermittelt Umsatz ausgeführt?
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2007, 10:18   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Bayern
Beate22 macht alles soweit korrekt
Hallo AO Gott

also,

ich habe einer schweizer Firma einen Kunden in Deutschland vermittelt.
Die Schweizer zahlen dafür 5 % Provision. Diese muss ich ihnen in Rechnung stellen.
Es handelt sich also um Vermittlungsprovision.

Der Kunde (D) erhält dann Software von den Schweizern. Ich habe aber nur das Geschäft vermittelt, also die Zwei zusammen geführt, ich habe nichts mit der Warenlieferung zu tun.

Viele Grüße
Beate 22
Beate22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2007, 14:56   #4
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Hmm.....ohje, da bin ich mir nciht ganz sicher!

Ok, also wenn Du schreibst, dass es sich um eine Warenlieferung handelt, gehe ich davon aus, dass die Software (Standard-Software) auf Datenträger "geliefert" wurde.

Die Vermittlung richtet sich m. E. nach dem ursprünglichen Umsatz.

Wenn also die Software auf Datenträger geliefert wurde, die Software aus der Schweiz nach Deutschland gekommen ist, dann beginnt die Lieferung in der Schweiz (§ 3 Abs. 6 UStG). Somit wäre die Vermittlungsleistung nicht steuerbar, da der Ort des ursprünglichen Umsatzes (Lieferung von Software auf CD) in der Schweiz liegt. Also Rechnung ohne USt.

Sofern aber der Lieferer der Software die Einfuhrumsatzsteuer schuldet, verlagert sich der Ort der Software Lieferung ins Inland (§ 3 Abs. 8 UStG). Und dann wäre dieser Lieferung steuerbar. Dann wäre die Vermittlung auch steuerbar, nach § 4 Nr. 5 d) UStG aber steuerfrei.

Ähm, aber ehrlich gesagt, ich bin mir bei dieser Kiste nicht ganz sicher!

Kann mir das jemand bestätigen?
__________________
Gruss

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Alt 28.07.2007, 15:02   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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das was AO Gott geschrieben hat ist richtig.

Ich würde die schweizer Firma fragen, ob sie eine Gutschrift ausstellen können zumal sie die eigentlichen Daten besitzen, die für die Besteuerung erheblich sind.

Gruß
Sven
__________________
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