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Thema: Provisionsrechnung in die Schweiz

  1. #1
    TP-Junior Beate22 macht alles soweit korrekt
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    Provisionsrechnung in die Schweiz

    Hallo,

    für eine Geschäftsvermittlung erhalte ich Provision.
    Nun muß ich eine Rechnung in die Schweiz schicken.

    In EU Länder schicke ich ohne Mwst. Wie mach ich´s mit der Schweiz ?
    Mit oder ohne Mwst ?

    Bitte um kurze Info.

    Vielen Dank
    Beate

  2. #2
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Hallo Beate 22,

    mal schaun, ob ich Dir weiterhelfen kann!

    1.) Was ist das für ein Umsatz, der vermittelt wurde?

    2.) Wo wird der vermittelt Umsatz ausgeführt?
    Gruss

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  3. #3
    TP-Junior Beate22 macht alles soweit korrekt
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    Hallo AO Gott

    also,

    ich habe einer schweizer Firma einen Kunden in Deutschland vermittelt.
    Die Schweizer zahlen dafür 5 % Provision. Diese muss ich ihnen in Rechnung stellen.
    Es handelt sich also um Vermittlungsprovision.

    Der Kunde (D) erhält dann Software von den Schweizern. Ich habe aber nur das Geschäft vermittelt, also die Zwei zusammen geführt, ich habe nichts mit der Warenlieferung zu tun.

    Viele Grüße
    Beate 22

  4. #4
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Hmm.....ohje, da bin ich mir nciht ganz sicher!

    Ok, also wenn Du schreibst, dass es sich um eine Warenlieferung handelt, gehe ich davon aus, dass die Software (Standard-Software) auf Datenträger "geliefert" wurde.

    Die Vermittlung richtet sich m. E. nach dem ursprünglichen Umsatz.

    Wenn also die Software auf Datenträger geliefert wurde, die Software aus der Schweiz nach Deutschland gekommen ist, dann beginnt die Lieferung in der Schweiz (§ 3 Abs. 6 UStG). Somit wäre die Vermittlungsleistung nicht steuerbar, da der Ort des ursprünglichen Umsatzes (Lieferung von Software auf CD) in der Schweiz liegt. Also Rechnung ohne USt.

    Sofern aber der Lieferer der Software die Einfuhrumsatzsteuer schuldet, verlagert sich der Ort der Software Lieferung ins Inland (§ 3 Abs. 8 UStG). Und dann wäre dieser Lieferung steuerbar. Dann wäre die Vermittlung auch steuerbar, nach § 4 Nr. 5 d) UStG aber steuerfrei.

    Ähm, aber ehrlich gesagt, ich bin mir bei dieser Kiste nicht ganz sicher!

    Kann mir das jemand bestätigen?
    Gruss

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  5. #5
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    das was AO Gott geschrieben hat ist richtig.

    Ich würde die schweizer Firma fragen, ob sie eine Gutschrift ausstellen können zumal sie die eigentlichen Daten besitzen, die für die Besteuerung erheblich sind.

    Gruß
    Sven
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