Hmm.....ohje, da bin ich mir nciht ganz sicher!
Ok, also wenn Du schreibst, dass es sich um eine Warenlieferung handelt, gehe ich davon aus, dass die Software (Standard-Software) auf Datenträger "geliefert" wurde.
Die Vermittlung richtet sich m. E. nach dem ursprünglichen Umsatz.
Wenn also die Software auf Datenträger geliefert wurde, die Software aus der Schweiz nach Deutschland gekommen ist, dann beginnt die Lieferung in der Schweiz (§ 3 Abs. 6 UStG). Somit wäre die Vermittlungsleistung nicht steuerbar, da der Ort des ursprünglichen Umsatzes (Lieferung von Software auf CD) in der Schweiz liegt. Also Rechnung ohne USt.
Sofern aber der Lieferer der Software die Einfuhrumsatzsteuer schuldet, verlagert sich der Ort der Software Lieferung ins Inland (§ 3 Abs. 8 UStG). Und dann wäre dieser Lieferung steuerbar. Dann wäre die Vermittlung auch steuerbar, nach § 4 Nr. 5 d) UStG aber steuerfrei.
Ähm, aber ehrlich gesagt, ich bin mir bei dieser Kiste nicht ganz sicher!
Kann mir das jemand bestätigen?
