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Alt 26.07.2007, 19:30   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2007
seta macht alles soweit korrekt

400,- Euro Job neben der Selbstständigkeit


Hallo!
ich bin selbstständig im Haupterwerb. nun möchte ich mir mit einem 400,- Euro Job noch etwas dazuverdienen.

Mit welchen Abzügen habe ich zu rechnen? in welche lohnsteuerklasse falle ich (bin single)?

lg, seta
seta ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 26.07.2007, 20:52   #2
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von seta Beitrag anzeigen
Mit welchen Abzügen habe ich zu rechnen? in welche lohnsteuerklasse falle ich (bin single)?
An der Steuerklasse ändert sich bei einem 400-Euro-Minijob nichts, und Du verdienst beim 400-Euro-Minijob brutto für netto - für Dich fallen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge an.

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2007, 21:34   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2007
seta macht alles soweit korrekt
Danke für Deine Info!
lg, seta
seta ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2007, 12:30   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Allerdings wenn du in der KSK versichert bist, dann muss man u.U. beachten, das der Gewinn aus selbständiger Arbeit nicht zu gering im Verhältnis zur Nebentätigkeit ist.
Dadurch kann sich hinsichtlich der Versicherungspflicht etwas ändern.

Siehe hier:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/w...z_Nebenjob.pdf
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2007, 16:02   #5
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
An der Steuerklasse ändert sich bei einem 400-Euro-Minijob nichts, und Du verdienst beim 400-Euro-Minijob brutto für netto - für Dich fallen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge an.

copy
Es kommt darauf an, ob der Mini-Job pauschal versteuert wird (2%) oder über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.

Bei Abrechnung über die Loka (Steuerklasse I) fällt zwar monatlich keine Lohnsteuer an, aber dafür muss dieser Lohn in der Steuererklärung angegeben werden und dann kann es eine Steuernachzahlung geben.

Bei Pauschalversteuerung (2%) ist dieser Lohn steuerfrei.
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
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