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Thema: 400,- Euro Job neben der Selbstständigkeit

  1. #1
    TP-Junior seta macht alles soweit korrekt
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    400,- Euro Job neben der Selbstständigkeit

    Hallo!
    ich bin selbstständig im Haupterwerb. nun möchte ich mir mit einem 400,- Euro Job noch etwas dazuverdienen.

    Mit welchen Abzügen habe ich zu rechnen? in welche lohnsteuerklasse falle ich (bin single)?

    lg, seta

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von seta Beitrag anzeigen
    Mit welchen Abzügen habe ich zu rechnen? in welche lohnsteuerklasse falle ich (bin single)?
    An der Steuerklasse ändert sich bei einem 400-Euro-Minijob nichts, und Du verdienst beim 400-Euro-Minijob brutto für netto - für Dich fallen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge an.

    copy

  3. #3
    TP-Junior seta macht alles soweit korrekt
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    Danke für Deine Info!
    lg, seta

  4. #4
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Allerdings wenn du in der KSK versichert bist, dann muss man u.U. beachten, das der Gewinn aus selbständiger Arbeit nicht zu gering im Verhältnis zur Nebentätigkeit ist.
    Dadurch kann sich hinsichtlich der Versicherungspflicht etwas ändern.

    Siehe hier:

    http://www.kuenstlersozialkasse.de/w...z_Nebenjob.pdf

  5. #5
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    An der Steuerklasse ändert sich bei einem 400-Euro-Minijob nichts, und Du verdienst beim 400-Euro-Minijob brutto für netto - für Dich fallen weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge an.

    copy
    Es kommt darauf an, ob der Mini-Job pauschal versteuert wird (2%) oder über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.

    Bei Abrechnung über die Loka (Steuerklasse I) fällt zwar monatlich keine Lohnsteuer an, aber dafür muss dieser Lohn in der Steuererklärung angegeben werden und dann kann es eine Steuernachzahlung geben.

    Bei Pauschalversteuerung (2%) ist dieser Lohn steuerfrei.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



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