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Abzugsfähigkeit Steuerberatungskosten als Sonderausgaben Verfahren anhängig!
Bezüglich der ab 2006 geltenden Nichtabzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben sind 2 Verfahren anhängig.
FG Niedersachsen, Az: 10 K 103/07
sowie FG Baden-Württemberg, Az: 5 K 186/07
Wer also von einer künftigen Entscheidung profitieren möchte, Steuerberatungskosten geltend machen, Einspruch unter Nennung der Verfahren einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen.
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Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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