SetaPDF
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 28.07.2007, 20:06   #1
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg

Abzugsfähigkeit Steuerberatungskosten als Sonderausgaben Verfahren anhängig!


Bezüglich der ab 2006 geltenden Nichtabzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben sind 2 Verfahren anhängig.

FG Niedersachsen, Az: 10 K 103/07

sowie FG Baden-Württemberg, Az: 5 K 186/07

Wer also von einer künftigen Entscheidung profitieren möchte, Steuerberatungskosten geltend machen, Einspruch unter Nennung der Verfahren einlegen und Ruhen des Verfahrens beantragen.
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.10.2007, 16:58   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Viele Finanzämter lassen das Einspruchsverfahren nicht ruhen, regional gibt es aber folgende Ausnahmen:
  • Die OFD Karlsruhe hat keine Bedenken, Einsprüche ruhen zu lassen.
  • Die OFD Koblenz lässt Einsprüche mit Hinweis auf die o.g. Verfahren gem. §363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen)
  • Die OFD Rheinland hat in Abstimmung mit dem Finanzministerium NRW ihre Finanzämter mittels einer internen Verfügung angewiesen, entsprechende Einspruchsverfahren zum Ruhen zu bringen.

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
Abzugsfähigkeit Steuerberatungskosten als Sonderausgaben Verfahren anhängig! Abzugsfähigkeit Steuerberatungskosten als Sonderausgaben Verfahren anhängig!
« Wer ist hier der Urheber? | Initialen einer Firma? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:25 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67