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Der Autoklau-Vergleich galt dem Hinweis auf der Page, dass man vor der Abmahnung eine Mail schicken soll.
Ja, das stimmt der Vergleich, aber ich finde es einfach mehr als Dreist, das jemand diese Zeilen auf seiner Page integriert und selber rigoros gleich zum Anwalt läuft.
plagiat? da ist das ok - das ist ein wissentlich begangenes eigentumsdelikt - da wäre ich auch nicht so gnädig
(ich hab schon zweimal ein gaaanz olles altes layout von mir im netz gefunden - nofler sind da recht freizügig - tzz tzz)
wilber hat mich auf die domain des klienten gucken lassen - die kann man mit dem selben thema abmahnen - das scheint auf mich nicht ganz koscher
Hallo,
gestern hatte ich ein Fax einer Anwaltskanzlei bekommen, der im Auftrage eines mir unbekannten IT-Dienstleisters mich quasi "abmahnt".
Nicht kennen oder nicht in der Abmahnung mit Namen etc. benannt?
Der Mitbewerber MUSS genannt werden. Ich würde ungerne eine Unterlassungserklärung gegen den Rest der Welt abgeben ...
Nicht kennen oder nicht in der Abmahnung mit Namen etc. benannt?
Der Mitbewerber MUSS genannt werden. Ich würde ungerne eine Unterlassungserklärung gegen den Rest der Welt abgeben ...
Gruß Jürgen
Hallo Jürgen,
hatte ich falsch formuliert,
der "Mitbewerber" wurde genannt.
Ich sehe aber immer noch keinen gravierenden Wettbewerbsrechtlichen Nachteil für ihn, ob der Hinweis auf Kleinunternehmer da war oder nicht.
Deswegen kostet der Sack Kartoffeln für den Kunden ja genauso viel.
Ein event. fehlender Hinweis auf Datenschutzangaben sehe ich auch nicht als Wettb. Nachteil.
Nicht falsch verstehen, aber mir geht es darum aufzuklären, was der ... für einen defintiven Nachteil erleben mußte durch die nun angemahnten Punkte.
Nun kommt es mal dicke. Folgendes bitte nicht als meine Ansicht auffassen, jedoch wird diese Ansicht von den Gesetzen her so als Möglichkeit gegeben, wodurch es dann auch zu einer zulässigen Abmahnung kommen kann.
Durch die Nichtangabe der MwSt könnte der Kunde den Eindruck bekommen, dass man bei Dir ohne Steuer einkaufen kann. Somit würde man die Ware bei Dir günstiger als bei einem anderen bekommen. Diesen Eindruck zu wecken ist dann schon der genannte Vorteil.
Der logisch denkende Mensch weiß, dass er Steuern zahlen muss, aber das Gesetz ist nunmal so gestrickt.
Die Nichtangabe der Datenschutzbestimmung eben so.
Hier könnte der Kunde meinen, da es nicht genannt ist, werden keine Daten gesichert, somit ist er geschützter und kauft lieber bei Dir, als bei dem Anderen ein und darin liegt dann Dein Vorteil.
Wie gesagt, der gesunde Menschenverstand denkt soweit, aber gesetzlich ist das nicht relevant.
Ich kann gut verstehen, wenn Du sagst, Du hattest damit keinen Vorteil, aber laut Gesetz ist es nunmal so geregelt, dass Du Dir damit einen Wettbewerbsvorteil geschaft hast, der nach dem UWG nicht zulässig ist.
Zu 1.
Du musst schon drauf hinweisen, dass Du unter die Kleinunternehmungregelung fällst. Sonst ist ein verstoß gegen das Preisauszeichnungsgesetz und wenn der Abmahnende im gleichen Tätigkeitsfeld aktiv ist, auch ein Verstoß gegen das UWG
Es scheint ja enorm wichtig zu sein, dass man rechtlich unangreifbare
Formulierungen für das Impressum und die Geschäftsbedingungen benutzt.
Bei diesem Abmahn-Wahnsinn...
Zu 1.
Du musst schon drauf hinweisen, dass Du unter die Kleinunternehmungregelung fällst. Sonst ist ein verstoß gegen das Preisauszeichnungsgesetz und wenn der Abmahnende im gleichen Tätigkeitsfeld aktiv ist, auch ein Verstoß gegen das UWG
Hallo,
ich befasse mich gerade mit der Sache nochmal.
Ich habe im Web keinen Hinweis bezüglich des Hinweises auf die Kleinunternehmerregelung gefunden.
Der Abmahnende verweist auf §1 Abs. 1,2,6 PAngV.
Dort jedoch sind lediglich Angaben erforderlich, die versteckt den Preis erhöhen könnten, wie z.b. versteckte Versandkosten.
Darum gehts bei mir aber ja gar nicht, weil 1000,- Euro auf bei der Kleinunternehmerregelung 1000 EURO sind.
Wenn Du es nun 100%ig und von einem Profi erläutert haben willst, dann gehe zu einem Anwalt.
Ich kann hier nur aus eigenen Erfahrungen sprechen und aus einigen Rechtsvorlesugen zu Studienzeiten.
Weiterhin würde sich das schon fast in eine Rechtsberatung erstrecken, welche ich nicht geben kann und darf ...
Wenn Du es nun 100%ig und von einem Profi erläutert haben willst, dann gehe zu einem Anwalt.
Ich kann hier nur aus eigenen Erfahrungen sprechen und aus einigen Rechtsvorlesugen zu Studienzeiten.
Weiterhin würde sich das schon fast in eine Rechtsberatung erstrecken, welche ich nicht geben kann und darf ...
Ich will es doch gar nicht 100% wissen, das kann sowieso keiner erläutern.
Es geht mir auch nicht um eine Rechtsberatung, sondern lediglich um eine Diskussion der Verordnung PAngV