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30.07.2007, 17:31
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Anbieterkennzeichnung Abmahnung
Hallo,
gestern hatte ich ein Fax einer Anwaltskanzlei bekommen, der im Auftrage eines mir unbekannten IT-Dienstleisters mich quasi "abmahnt".
Moniert wird folgendes:
1.) Ich habe auf meiner Internet-Seite eine Preisliste mit Dienstleistungsangeboten eingestellt.
Da ich als Kleinunternehmer von der USt. befreit bin, kann ich diese ja auch nicht extra ausweisen. Diese müssen aber lt. Anwalt mit MWST ausgewiesen werden.
2.) Ich habe ein ganz einfaches Kontaktformular eingestellt, in dem der Kunde mir direkt eine Mail schreiben kann. Hier soll ich gegen das Telemediengesetz verstoßen haben, da ich angeben muß, wie diese Daten erfasst und gespeichert werden.
Streitwert 20000 EURO. Da muß ich wohl mit zum Anwalt oder?
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30.07.2007, 17:39
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#2
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Zu 1.
Du musst schon drauf hinweisen, dass Du unter die Kleinunternehmungregelung fällst. Sonst ist ein verstoß gegen das Preisauszeichnungsgesetz und wenn der Abmahnende im gleichen Tätigkeitsfeld aktiv ist, auch ein Verstoß gegen das UWG
Zu 2.
Infos
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30.07.2007, 18:27
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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In der Preisliste steht bei mir:
Angebot unverbindlich, Änderungen vorbehalten, USt-befreit
Aber wonach richtet sich der Streitwert?
Und wie ist überhaupt die Beweisbarkeit?
Bei dem Kontaktformular werden ja in dem Sinne gar keine Daten gespeichert oder mitgeschnitten.
Ich würde die beiden Sachen -sofern- rechtens sofort entfernen, damit wäre der Streitgrund ja ausgeräumt oder?
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30.07.2007, 18:36
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#4
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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So einfach ist das ganze nicht.
Der Streitwert richtet sich nach dem evtl. finanziellen Schaden, den Du Deinem Mitbewerber erbracht hast. Der Streitwert ist hier nicht all zu hoch, den noch zu drücken ist schwer.
Jedoch musst Du diesen ja auch nicht direkt zahlen, das ist ja der Streitwert, wenn es vor Gericht geht. Jedoch richtet sich das Anwaltshonorar nach dem Streitwert (BRAGO).
Du wirst doch nun bestimmt eine Unterlassungserklärung vorliegen haben. Diese musst Du dann erklären und die Fehler ausmerzen.
USt-befreit ... da gibt es doch eine spez. Bezeichnung für: Info
Beweislast: Gehe mal davon aus, dass die Gegenseite Screenshots, Zeugen usw. hat. Sich da nun quer zu stellen ist keine Gute Idee.
Datenspeicherung: Du speicherst da nichts? Na also bei mir wird eine E-Mail auf der Festplatte gespeichert ...
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30.07.2007, 19:06
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Hallo,
das würde aber doch bedeuten, das die Gegenseite auch darlegen muß, inwiefern ihr ein konkreter Schaden entstanden ist oder?
Ich habe eben etwas gesucht, im Internet gibt es viele Berichte und Kanzleien, die dazu raten, die Erklärung (Event. geändert) abzugeben und dann die RA Gebühren nicht zu zahlen.
Ob das Erfolg hat?
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30.07.2007, 19:16
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#6
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Erstmal sorry, ich habe gerade gesehen, das es um 20.000€ geht und nicht, wie angenommen um 2.000€.
Hier kann man den Streitwert sehr wohl drücken. Zumindest dann, wenn man selber nicht so hohe Einnahmen hat, was bei der genutzten Kleinunternehmerregelung wohl so ist.
Die Gebühren nicht zu zahlen hat sehr selten Erfolg. Man muss es halt mal nüchtern betrachten. Du hast Angaben gemacht, die nach geltendem Recht nicht korrekt sind/waren. Somit ist die Abmahnung rechtens.
Die Gegenseite nimmt das nicht hin und beauftragte einen Anwalt, was sein gutes Recht ist. Mit welcher Begründung sollte die Gegenseite nun auf den Anwaltskosten sitzen bleiben?
Wie würde ich nun vorgehen ...
Ich würde zum Anwalt gehen. Dieser wird Dich zwar Geld kosten, aber der kann die Schadenssumme drücken. Du kannst das auch selber versuchen. Nur vorsichtig, ein Formfehler und Deine Probleme werden größer.
Unterm Strich wirst Du zwar fast das selbe zahlen, wie, als wenn Du nun gleich die Gebühren der Gegenseite mit den hohen Streitwert begleichst, jedoch kannst Du so gleich Deine ganzen Geschäftspapiere mal checken lassen und bist zudem noch auf der sicheren Seite, dass Dir keine Formfehler unterlaufen.
Weiterhin ist die Gegenseite immer eher gewillt, Anpassungen über einen Anwalt zuzustimmen, als wenn man die selber fordert.
Ach ja.. Offenlegung der Gegenseite: Bei einem Streitwert ist das nicht der Fall, dieser würde zwar ggf. später vom Gericht korrigiert werden, aber erstmal hat der nicht viel Relevanz. Eine Offenlegung ist eher dann normal, wenn die Gegenseite zur Unterlassungserklärung auch noch Schadensersatz fordert. Aber das ist hier doch nicht der Fall, oder ...
Es mag zwar erklärt worden sein, dass man sich dieses vorbehält, aber solange da noch nichts definitiv ist ...
Dieses behält man sich oft vor, dass man bei Querstellung auch diese noch geltend macht. Davon sehen aber viele ab, weil es sich nicht unbedingt lohnt udn weil nicht jeder seine Bücher offen legen will ...
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30.07.2007, 19:42
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2002
Ort: bayern
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ät mark...
wie schauts denn aus, wenn der klient selber fehler in seinem impressum hat und man zufääälllig ein paar screenshots gemacht hat?
meinst du ein vergleichsangebot macht sinn?
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30.07.2007, 19:54
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#8
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Dem steht nichts entgegen.
Dieses prüft ein guter Anwalt auch direkt.
Ich hatte ja auch gerade den Fall einer Abmahnung, jedoch habe ich diese ausgesprochen und zuvor hat mein Anwalt nochmal schnell über meine Page geschaut, um eben dieses "Gegenangebot" zu unterbinden.
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30.07.2007, 20:01
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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@paby, kann Dir leider keine PM schicken, weil dein Posteingang voll ist.
Habe auch im Net Beiträge gefunden, dort geht es explizit um diese Unterlassungserklärung.
Dort wird beschrieben, wenn in dieser Erklärung z.b. auch die Anerkennung der Kostennote gefordert wird, es sich oft um unseriöse Abmahnungen handelt und diese unter Vorbehalt abgegeben werden sollten.
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30.07.2007, 20:09
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#10
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Unseriös?
Also das sehe ich hier mal anders ...
In meiner Abmahnung stand das auch drin und darauf habe ich auch bestanden.
Was ist daran unseriös, dass man es gegengezeichnet haben will, das die Kostennote übernommen wird?
Weil es mein gutes Recht ist? Ich kann ja verstehen, wenn es ärgerlich ist, aber das Recht gilt für alle.
Ich verstehe nicht, warum Du Deinen Fehler nun nicht eingestehen willst und Dich versuchst um die Kosten zu drücken.
Hätte sich meine Gegenseite so verhalten, wäre ich bis in die letzte Instanz gegangen.
Das was man so alles im Netz liest ist schön und gut, jedoch sollte man nicht alles so hinnehmen und das ggf. mal mit einem Anwalt besprechen.
Wie gesagt 20.000€ sind hier wohl überzogen, es ändert aber nichts daran, dass der ursprüngliche Fehler auf Deiner Seite lag.
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30.07.2007, 20:15
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
Zitat von webcreate
Unseriös?
Also das sehe ich hier mal anders ...
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Hallo,
ich stehe ja für das ein, was ich verbockt habe.
Aber es muß auch realistisch sein, offensichtlich geht es bei mir um Wettbewerbsverstöße.
Ich sehe es aber nicht ein, eine derart überzogene Kostennote zu zahlen, wenn ich dem Abmahnenden gar keinen Schaden zugefügt habe.
Das ist mein "einziges" Problem. Und da sehe ich nicht ein.
(Ironischerweise bittet der Kollege ja selber darum, von Abmahnungen abzusehen und vorher Kontakt aufzunehmen..)
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30.07.2007, 20:19
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#12
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Wie gesagt, am Streitwert kann man 100%ig was drehen und damit werden auch die Kostennoten geringer.
Das der "Kollege" so nen Spruch drin hat ist fein.
Kannst aber genau so gut ein T-Shirt mit dem Spruch "Bitte erst ansprechen, bevor sie die Polizei rufen!" tragen und damit ein Auto klauen.
Das bringt mal rein gar nichts.
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30.07.2007, 20:55
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#13
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2002
Ort: bayern
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hmm - mark?
diese form der abmahnung ist doch einfach doof - da sind wir uns doch einig, oder?
weil der blöde und unsinnige datenspeicherhinweis fehlt (urggs - das muss ich auch endlich mal auf meiner seite machen) und der steuerhinweis nicht rechtskonform ist?
also bitte - da schreib ich nen nettes mail an den jenigen, bei dem ich es fand und gut
und eine fehlende paragraph-nummer mit nem autoklau zu vergleichen - na ich weiß nicht..
have fun - paby
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30.07.2007, 20:55
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#14
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2002
Ort: bayern
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ps. auf meinem postfach ist wieder bischen was frei...
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30.07.2007, 20:58
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#15
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Paby, ich halte von dieser Art der Abmahnung auch nichts, aber daran kann man nunmal leider wenig machen, außer schnellstens dafür zu sorgen, dass man nicht abmahnbar ist ...
Bei mir war es ein Plagiatatsfall, also etwas total anderes.
Der Autoklau-Vergleich galt dem Hinweis auf der Page, dass man vor der Abmahnung eine Mail schicken soll. Bitte nicht falsch verstehen.
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