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Alt 02.08.2007, 23:28   #16
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
soweit mir bekannt gibt es da Einschränkungen, dass man diese Programme nicht für gewerbliche Zwecke verwenden darf. Daher auch meine Bedenken.

Wenn doch, dann nehme ich meine Aussage zurück und entschuldige mich dafür.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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Alt 02.08.2007, 23:33   #17
TP-Insider
 
Benutzerbild von gryphius
 
Registriert seit: Aug 2003
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gryphius bringt sich richtig eingryphius bringt sich richtig ein
Die Studenten-Creative-Suite von Adobe darf man zu 100% auch gewerblich nutzen, ohne einschränkungen o.ä. auch wenn man später nicht mehr Student (oder Schüler) ist, geht das immer noch in Ordnung. Trotzdem ein stolzer Preis von ca. 450,- €...
gryphius ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2007, 23:37   #18
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Sand*mann
 
Registriert seit: Nov 2005
Sand*mann bringt sich richtig ein
Habs gerade nochmal in der Lizensvereinbarung nachgelesen:

Zusätzliche Einschränkungen:
Die Software darf nicht auf einem Computer installiert werden, der Eigentum einer Bildungseinrichtung oder einer kommerziellen Organisation ist.

Der Rechner eines Selbständigen ist zwar auch Persönlich, aber halt auch Kommerziell. Aber kann man da von einer Organisation sprechen?
Sand*mann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.08.2007, 23:48   #19
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Sand*mann
 
Registriert seit: Nov 2005
Sand*mann bringt sich richtig ein
Und das steht auf der Adobe-Seite:

Frage:
„Ich habe großes Interesse an der Education-Version der Adobe Creative Suite. Zunächst würde ich jedoch gerne wissen, ob ich die Software auch beruflich nutzen kann oder ob ich in diesem Fall eine andere Version der Creative Suite kaufen muss.“

Antwort
Sie können jedes Adobe Education-Produkt für gewerbliche/professionelle Zwecke nutzen, nachdem Sie Ihre Ausbildung bzw. Ihr Studium beendet haben. Dies gilt auch für bezahlte Aufträge, die Sie während Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums annehmen. Da die Nutzung der Adobe Education-Versionen in dieser Hinsicht nicht eingeschränkt ist, unterstützt Adobe Schüler und Studierende nicht nur beim Lernen, sondern auch bei der Durchführung ihrer ersten bezahlten Projekte.

(Natürlich gelten auch für Schüler und Studierende die Bestimmungen der Lizenzvereinbarung für Endanwender, die während der Installation angezeigt werden. Dieser Vereinbarung muss jeder Software-Kunde zustimmen.)

Damit dürfte der Fall hier wohl klar sein - oder...ne! versteh ich nich ^^
Sand*mann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2007, 00:17   #20
TP-Insider
 
Benutzerbild von Guin
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
Guin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's geht
Es gibt von Adobe die "Student Edition" und die "Education Edition".
"Student Edition" ist nur fuer private Zwecke zulaessig (auch nach Schule/Ausbildung/Studium).
"Education Edition" ist kommerziell nutzbar, kostet mehr als die "Student Edition".
Fuer beide Editionen gelten natuerlich besondere "Zulassungsbeschraenkungen".

Zitat:
Die Studenten-Creative-Suite von Adobe darf man zu 100% auch gewerblich nutzen, ohne einschränkungen o.ä. auch wenn man später nicht mehr Student (oder Schüler) ist, geht das immer noch in Ordnung. Trotzdem ein stolzer Preis von ca. 450,- €...
Hoert sich eher nach der "Education Edition" an; auch vom Preis her.
Guin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2007, 00:19   #21
TP-Insider
 
Benutzerbild von gryphius
 
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Bochum
gryphius bringt sich richtig eingryphius bringt sich richtig ein
jap, die meinte ich.
gryphius ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2007, 01:12   #22
TP-Newbie
 
Registriert seit: Nov 2006
RollingStones macht alles soweit korrekt
Ich greif' jetzt nur mal ein Posting von vielen..., naja... - wenig durchdachten - Postings heraus.

Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Das ist ja alles schön und gut, ich glaube aber nicht daran, dass ein 17jähriger in Zeiten von Torrentnetzwerken auf diese Software verzichtet (wie gesagt, nur meine Meinung).
Ich kann dir versichern, dass ich mich noch nie an irgendwelchen Torrentnetzwerken bedient habe. Google mal ein wenig. Dann wird dir schnell auffallen, dass es heutzutage massenhaft sehr gute und kostenlose HTML, CSS und PHP-Editoren gibt!

Zitat:
Mir kommt jedenfalls immer die Galle hoch wenn ich lese, dass sich ein Schüler mit Dumpingpreisen selbstständig machen möchte.
Nochmal...wo steht, dass ich mich selbstständig machen möchte? Ich hatte lediglich in Erinnerung bzw. hatte darauf gehofft, dass es eine bestimmte Grenze gibt (z.B. 400€ im Monat bzw. kein regelmäßiges Einkommen), welche man weder versteuern noch belegen muss o.ä..

Mal ganz abgesehen davon ... freie Marktwirtschaft, Angebot und Nachfrage ... ein paar Begriffe ...

Zitat:
Der soll seinen Schulabschluss vernünftig machen und mehr nicht. Da bin ich ja total konservativ eingestellt
Absolute Krönung ...
Du weißt weder, ob ich nicht schon einen Schulabschluss habe und mich jetzt nur noch freiwillig auf mein Fach bezogen weiterbilden möchte, noch frage ich mich, warum du überhaupt so einen aggressiven Schreibstil an den Tag legst. Und das von einem Moderator.

Naja...vielen Dank für die restlichen brauchbaren Antworten!

Gruß
RS
RollingStones ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2007, 10:24   #23
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von RollingStones Beitrag anzeigen
hatte darauf gehofft, dass es eine bestimmte Grenze gibt (z.B. 400€ im Monat bzw. kein regelmäßiges Einkommen), welche man weder versteuern noch belegen muss o.ä..
Nein, den gibt es nur als Arbeitnehmer mit einem pauschal versteuerten 400-Euro-Job, sonst nicht.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2007, 10:26   #24
TP-Veteran
 
Registriert seit: May 2006
marc22 bringt sich richtig einmarc22 bringt sich richtig ein
Zitat:
atte darauf gehofft, dass es eine bestimmte Grenze gibt (z.B. 400€ im Monat bzw. kein regelmäßiges Einkommen), welche man weder versteuern noch belegen muss o.ä..
falsch, gibt es nicht. Selbst, wenn Du auf 400-EUR-Basis angestellt wärst, bräuchtest Du eine Lohnsteuerkarte. Als Selbstständiger darfst Du Dich auch gleich mit der Steuererklärung anfreunden, selbst wenn Du keinen Gewinn machst.

Zitat:
Mal ganz abgesehen davon ... freie Marktwirtschaft, Angebot und Nachfrage ... ein paar Begriffe ...
Genau das sagen auch die, die zu MyHammer gehen. Abgesehen davon: Was meinst Du, warum es in De und in den meisten westlichen Ländern eine _soziale_ Marktwirtschaft gibt.

Dazu noch was
1. Wenn Du supergut bist und Dich für 'n Appel und 'n Ei verkaufst - selbst Schuld
2. Wenn Du dich für 'n Appel und 'n Ei verkaufst, weil Du denkst, Du hast nichts drauf, dann tun mir deine potenziellen Kunden leid (Falls Du denn welche findest, aber das ist ein anderes Thema) leid, die etwas Professionelles erwarten. Aber Geiz ist halt geil.. Abgesehen davon bringt so ein Mist dann die ganze Branche in Verruf.

Würde mich mal interessieren: Was hast Du denn für Qualifikationen? Schon mal eine Clanseite gebaut?
__________________
...Meine Meinung

1984
marc22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.08.2007, 12:39   #25
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Um den Threadstarter eine Antwort zu geben:

Ja, du betreibst ein Gewerbe, ja du bist selbständig tätig, Ja du musst eine Steuererklärung abgeben, obwohl du noch schüler bist, obwohl du es nicht als Hauptberuf machst. Das ist erst einmal Fakt!

Natürlich gibt es genügend Leute, die so etwas nebenher machen und keine Steuererklärung abgeben.
Das geht vielleicht sogar gut. Nur sollte man sich im klaren darüber sein, das der Fiskus vielleicht doch aufmerksam wird, und das geht schneller als man denkt, weil es so was wie Kontrollmitteilungen gibt.
Dann wird auch mit einem Schüler nicht anders umgegangen als mit einem x-beliebigen anderen Steuerhinterzieher...
Folge sind Strafanzeige, Steuernachforderungen (gerne auch mal geschätzt) und jede Menge Ärger...

ein ganz anderer Aspekt, der hier auch unter den Kollegen der Zunft für Verärgerung sorgt, ist natürlich auch die gute alte Preisdumping Geschichte.
Auch wenn man etwas nur als Nebenerwerb macht, sei es als Schüler, um das Taschengeld aufzubessern, oder als Erwachsener, sollte man von vorneherein darüber nachdenken, kein Dumping zu betreiben, gerade wenn man sich aus Interesse und Spass an der Freude Wissen und Fähigkeiten angeeignet hat. Diese stellen einen Wert da und sollten auch entsprechend vergütet werden.
Ich bin Musiker und kenne zur genüge das Phänomen, das Leute, die Musik nur als Nebenerwerb machen, ihre niedrigen Honorare immer damit begründen, das es ihnen ja Spass macht und das sie das nur ein bisschen so nebenbei machen wollen.
Ich hab bis heute die Argumentation nicht verstanden. Heisst das, das was Spass macht darf kein Geld einbringen und nur Arbeit, die einen ankotzt, darf vernünftig bezahlt werden?

Wenn man was kann, dann bitte auch entsprechend was verlangen und dabei ruhig selbstbewusst und nicht zu devot sein!
Ich glaube, hier haben nur einige so angefressen reagiert, weil der Webprogrammierer Markt seit geraumer Zeit mit dem zu kämpfen hat, was wir Musiker schon lange auszuhalten haben, das zu viele Leute "nebenbei" den Markt bedienen und extrem die Preise kaputt machen.
Das hast du jetzt abgekriegt

Also mein Tipp:
Geh doch mal zu deinem Finanzamt und sprech da mit jemandem, wie das aussehen würde, wenn du das machst.
Als ich während meiner Schulzeit mit dem etwas professionelleren Musikmachen angefangen hab, hab ich auch beim FA angefragt und der zuständige Typ auf dem FA meinte nur zu mir: mach eine vernünftige Buchführung und berücksichtige die EKSt Grenze und weise keine MWST aus.
Wenn dann mal eine Anfrage kommt, dann kannst du alles nachweisen oder wenn du über die EKSt Grenze kommst, dann gibst du eine Steuererklärung ab. War also recht unproblematisch.

Ein Unterschied ist allerdings: Musik machen ist kein Gewerbe sondern ein freier Beruf. Bzgl. des Gewerbescheins weiss ich nämlich nicht, ob der nicht doch zwingend notwendig ist und vor allem gelten heute strengere Regeln als noch vor 20 Jahren, z.B. das auf Rechnungen die Steuernummer stehen MUSS.
Das war damals nicht so. Deswegen mein Rat: geh mal zum FA und frag da nach.

Geändert von junimond (03.08.2007 um 12:45 Uhr).
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 18:32   #26
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Benutzerbild von MaWeSol
 
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Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von slayer2205 Beitrag anzeigen
falsch, gibt es nicht. Selbst, wenn Du auf 400-EUR-Basis angestellt wärst, bräuchtest Du eine Lohnsteuerkarte. [...]
Das stimmt so nicht. Für einen sog. Mini-Job benötigt man keine Steuerkarte. Die Einkünfte aus diesem Arbeitsverhältnis werden i.d.R. vom Arbeitgeber mit 30% pauschal versteuert. Die Einkünfte aus einem solchen Arbeitsverhältnis sind auch nicht steuerpflichtig.


Zur gewerblichen Tätigkeit sagt §15 Abs.2 EStG alles entscheidende...
Zitat:
Zitat von § 15 EStG - Einkünfte aus Gewerbebetrieb

(2) Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. [...] Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.
Eine Ausnahmeregelung für Schüler, Studenten o.ä. gibt es nicht.

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2007, 10:04   #27
TP-Veteran
 
Registriert seit: May 2006
marc22 bringt sich richtig einmarc22 bringt sich richtig ein
Zitat:
Für einen sog. Mini-Job benötigt man keine Steuerkarte. Die Einkünfte aus diesem Arbeitsverhältnis werden i.d.R. vom Arbeitgeber mit 30% pauschal versteuert
Man muss eine haben. Was ist denn, wenn man mehrere Minijobs hat? Dann kann man 10.000 EUR im Monat verdienen und keine Steuern zahlen?
__________________
...Meine Meinung

1984
marc22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2007, 10:34   #28
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Benutzerbild von IMBild
 
Registriert seit: May 2006
Ort: Benztown
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Zitat:
Zitat von slayer2205 Beitrag anzeigen
Man muss eine haben. Was ist denn, wenn man mehrere Minijobs hat? Dann kann man 10.000 EUR im Monat verdienen und keine Steuern zahlen?
falsch!
__________________
Gruß
<!-- Josie zurück und IMBild -->
_________
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IMBild ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2007, 14:52   #29
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
Zitat von IMBild Beitrag anzeigen
falsch!
Genau

für eine geringfügige Beschäftigung bis max. 400 € wird nicht zwingend eine Steuerkarte benötigt, wenn der AG pauschale Abgaben zur Sozialversicherung abführt und AG oder AN 2% pauschale Lohnsteuer zahlen.
Dieser eine Minijob muss auch nicht in der EkSt.-Erklärung angegeben werden. Der ist sozusagen "staatlich subventioniert".
Weitere solcher Beschäftigungen, auch über 400 €, müssen allerdings über die Lohnsteuerkarte laufen, aber es gibt dann im Zusammenhang mit den Abgaben noch 'ne Gleitzone.
__________________
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Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.08.2007, 16:04   #30
TP-Veteran
 
Registriert seit: May 2006
marc22 bringt sich richtig einmarc22 bringt sich richtig ein
Okok, ihr mich überzeugt

Als ich vor einigen noch auf 400 EUR-Basis gearbeitet habe, wollten die meine Lohnsteuerkarten grundsätzlich haben..
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1984
marc22 ist offline   Mit Zitat antworten
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