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hi mark, ok was das rechtliche angeht hast mich getoppt :-) hmm MUSS man dem auftraggeber die AGB schriftlich auf Papier aushändigen oder reicht das auch wenn man auf den Link zu den AGB verweist?
Ich mache eigentlich nur für die "ganz großen" als ab 2000,- Euro usw. eine schriftliche Auftragsbestätigung unterzeichnet auf Papier. Den Rest wickle ich nur per eMail ab, was ja aber auch rechtlich ok ist. da verweise ich dann imemr auf den link zu den AGB..
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