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Alt 04.08.2007, 07:10   #1
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rami8585 ist auf einem guten Weg

Computersabotage vs. Verzug


Hallo, ich habe demnächst wahrscheinlich eine kleine Auseinandersetzung, fasse mal kurz zusammen:

1) Kunde hat mich beauftragt, für sein gewerbliches Portal ein neues Design zu entwickeln. Das Skript hat er geliefert, ich sollte nur das Design machen.

2) Design wurde entwickelt, Kunde war sehr zufrieden und hat "eine solch professionelle Arbeit bisher noch nie bekommen" (Zitat)

3) Das Ganze wurde Anfang Mai fertiggestellt + Rechnung ausgestellt

4) Kunde zahlt nicht.... Wartezeit (Kulanz), nochmal Wartezeit (wieder Kulanz), noch ein wenig länger gewartet um den Kunden nicht zu verärgern... ZE verschickt. Mahnung verschickt....
Das Ganze hat sich nun so weit rausgezogen dass er seit über 80 Tagen im Verzug ist & immer wieder Ausreden bringt (wartet auf Rückmeldung seiner Buchhaltung etc).

5) Nun war es mir zuviel: Sperrung
Allerdings habe ich nicht das Skript selbst gesperrt (ist noch funktionsfähig) sondern nur die Grafikdateien (CSS etc.) vom Server geholt.

Nun droht er mir damit mich wegen Datensabotage etc. zu verklagen!

Natürlich habe ich das Design komplett selbst entwicklelt (sogar die doppelte Arbeit geleistet als vereinbart, aber trotzdem nur den vereinbarten Preis verlangt)

=> Ich hatte beim Design 1 kleines Foto von einer Bilddatenbank gekauft (mache ich sonst nicht aber in dem Fall war es genau das passende) bei der die Fotos für gewerbliche Zwecke freigegeben sind, daher hatte ich einen kleinen Text eingebunden "wir danken dem Fotograf von XXX für das zu Verfügung stellen des Fotos". Deshalb meint der Kunde nun, ich hätte ja gar nicht das Urheberrecht darüber und er wäre mit der Arbeit nicht zufrieden gewesen (habe die eMail immer noch in der er so fasziniert von meiner Arbeit war).

Hatte jemand von Euch schon einen solchen Fall oder weiß jemand ob ich hier evtl. irgendwas übersehen habe oder beachten müsste?

PS: Es handelt sich um eine Limitedgesellschaft.. hmmm...


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Alt 04.08.2007, 07:26   #2
wys
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Uiii, das schaut nicht gut aus. Mahnen darfst Du, auch gerichtlich, bis hin zur Vollstreckung und Kontopfändung. Aber ohne Erlaubnis auf den Webspace zugreifen und Dateien löschen ist sehr kritisch, vermutlich sogar strafbar.

Anwalt einschalten!

lg
wys
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Ich sag mal: OMmmmm ....
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Alt 04.08.2007, 09:22   #3
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Das mit Limited ist erst mal egal. Auf jeden Fall hat er recht, Du hast sein System sabotiert, und dazu hast Du kein Recht, ausstehende Zahlung hin oder her. Seine Erfolgssaussichten in einem Rechtsstreit sind vermutlich nicht die schlechtesten.

Im worst case steht ihm jetzt mehr Schadensersatz als Dir Geld aus der Rechnung zu. Ich würde auch sagen, Anwalt einschalten und versuchen einen Vergleich zu erzielen.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 10:10   #4
wys
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Wobei in diesem Fall vermutlich die Rechnung nicht mehr so wirklich relevant sein dürfte, da die Leistung dem AG ja nicht mehr vorliegt. Aber das könnte auch nur ein Nebenschauplatz sein.

lg
wys
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Ich sag mal: OMmmmm ....
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Alt 04.08.2007, 11:20   #5
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Ich denke auch, die nicht bezahlte Rechnung könnte hier wirklich das kleinere Übel sein.
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Alt 04.08.2007, 17:41   #6
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rami8585 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Aber ohne Erlaubnis auf den Webspace zugreifen und Dateien löschen ist sehr kritisch, vermutlich sogar strafbar.
Klar dass das nicht rechtens ist. Aber was, wenn das meine eigenen Dateien sind über die ich ja die Urheberrechte habe? Auftragsbestand war ja auch, dass ich auf den Server zugreife um diese hochzuladen/anzupassen, daher habe ich ja auch Zugriff auf den Server?

Zitat:
Ich denke auch, die nicht bezahlte Rechnung könnte hier wirklich das kleinere Übel sein.
Kann er mich wirklich wegen Datensabotage verklagen? Mein Anwalt meint dass er das nicht kann, aufgrund dessen:

§303 Sachbeschädigung (Datensabotage / Datenveränderung...)
<< Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört (...) >>

+ in meinen AGB habe ich stehen, dass "Der AN behält bis zur vollständigen Zahlung die vollen Rechte an erstellte Produkten und Leistungen etc. und ist berechtigt, bis vollständigen Zahlungseingang geleistete Dienste wieder rückgängig zu machen"

=> damit habe ich mich ja abgesichert = das mit datensabotags ist ja völliger quatsch, d aich ja nicht seine daten gelöscht habe sondern meine. oder?
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.08.2007, 18:03   #7
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Zitat:
Zitat von rami8585 Beitrag anzeigen
Klar dass das nicht rechtens ist. Aber was, wenn das meine eigenen Dateien sind über die ich ja die Urheberrechte habe?
Du hast diese aber ja an den Kunden verkauft / ein Nutzungsrecht verkauft und in Rechnung gestellt. Dass diese nicht gezahlt wurde ist eine andere Baustelle die in einem entsprechenden Rechtsverfahren geklärt werden kann, aber nicht per Selbstjustiz.

Zitat:
Auftragsbestand war ja auch, dass ich auf den Server zugreife um diese hochzuladen/anzupassen, daher habe ich ja auch Zugriff auf den Server?
Eben, der Zugriff wurde dafür erteilt, die Webpräsenz einzurichten. Beschädigung der Präsenz war sicher nciht Vertragsbestandteil.

Zitat:
Kann er mich wirklich wegen Datensabotage verklagen? Mein Anwalt meint dass er das nicht kann, aufgrund dessen:

§303 Sachbeschädigung (Datensabotage / Datenveränderung...)
<< Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört (...) >>
Du hast seine Webpräsenz beschädigt. Es war ja nicht Deine Seite.

Zitat:
+ in meinen AGB habe ich stehen, dass "Der AN behält bis zur vollständigen Zahlung die vollen Rechte an erstellte Produkten und Leistungen etc. und ist berechtigt, bis vollständigen Zahlungseingang geleistete Dienste wieder rückgängig zu machen"

=> damit habe ich mich ja abgesichert = das mit datensabotags ist ja völliger quatsch, d aich ja nicht seine daten gelöscht habe sondern meine. oder?
Stellt sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit einer solchen Klausel. Abgesehen davon: Hast Du wirklich ALLES RÜCKGÄNIG gemacht, also den Ursprungszustand der Seite wieder eingespielt, oder hast Du einfach Deine Sachen gelöscht, so dass die Seite in hässlichem Design übrig geblieben ist? Ich vermute fast letzteres, und da kommst Du mit rückgängig gemacht eh nicht durch.
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Alt 04.08.2007, 18:08   #8
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Ein klassischer Fall von fehlenden/unvollständigen AGB!
Sowas formuliert man in seinen AGB, denn bei der Formulierung dieser sollte man vom schlimmsten Fall ausgehen.
Ich lasse mir diese Bestätigen und habe auch die Löschung von Daten auf den Servern enthalten.
Weiterhin, was Ingo schon sagte ... Eigentumsvorbehalt.
Wenn man keine AGB mit einer Klausel zur Löschung der Daten hat. Sollte man zumindest eine Unterlassung aufsetzen, die dem Kunden untersagt, die Daten bis zur Rechnungsbegleichung zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung ist dann eine Vertragsstrafe fällig.

Was Du da nun angestellt hat ist schon fast fahrlässig ... und über die Suche eines neuen Anwaltes würde ich wirklich mal nachdenken.
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Alt 04.08.2007, 18:15   #9
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Zitat:
Beschäftige dich bitte dringend genauer mit den Themen Eigentumsvorbehalt und Rückholung. Das gleiche kannst du deinem Anwalt ausrichten! (und dir am besten einen neuen suchen ...)
=> sehe meinen anwalt erst am montag & dann wird´s wahrscheinlich zu spät sein wenn es wirklich so ist dann werde ich die sperrung wieder rückgängig machen. kannst mit da evtl. genaueres sagen, wieso ich das nichte einfach so sperren darf wenn der kunde nicht zahlt?

(ich vergleiche das ganze in etwa mit einem webhosting-anbieter: wenn man nicht zahlt, dann wird die website einfach gesperrt; die dürfen das ja anscheinend hab ich schon mehrfach gesehen..)
gibts da einen unterschied?
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Alt 04.08.2007, 18:19   #10
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Der Unterschied liegt vermutlich in der Vertragsgestaltung
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Alt 04.08.2007, 18:32   #11
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Zitat:
Zitat von webcreate Beitrag anzeigen
Ein klassischer Fall von fehlenden/unvollständigen AGB!
Sowas formuliert man in seinen AGB, denn bei der Formulierung dieser sollte man vom schlimmsten Fall ausgehen.
Ich lasse mir diese Bestätigen und habe auch die Löschung von Daten auf den Servern enthalten.
@webcreate: da hast du schon recht, dass man die AGB gründlich formulieren sollte. habe aber sowas ähnliches schon drinstehen.

PS: wollte mir gerade deine AGBs anschauen, aber beim Aufruf der PDF erscheint Fehler 404 - nicht gefunden (???)

Geändert von rami8585 (22.10.2007 um 23:38 Uhr).
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Alt 04.08.2007, 18:34   #12
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Wie schon gesagt wurde, es ist die Frage, wie Du da etwas rückgängig gemacht hast.
Weiterhin ist die Definition imho etwas schwammig. Durch die Anerkennung hat der Kunde Dir eigentlich die Berechtigung gegeben, die Daten zu löschen, jedoch nur so, dass danach auch wirklich 100%ig der Zustand vorhanden ist, wie vor Deiner Leistung.
Ein Problem könnte nun sein, dass die Definition nicht klar ist und dem Kunden somit nicht klar war, was damit gemeint ist.

Ein Bsp, wie man es klar def.
Zitat:
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Website Eigentum der Firma xyz.
Bei Zahlungsverzug ist xyz berechtigt, die Website vom Server zu entfernen,
wenn dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.
Nach eingegangener Zahlung wird die entfernte Website wieder auf dem Server gespeichert.
Bei eigener Speicherung auf einem Server ist xyz befugt, die Speicherung zu unterbinden.
Nach eingegangener Zahlung wird diese Unterbindung automatisch gegenstandslos.

BTW: Ja meine AGB sind nicht mehr online, da sie überarbeitet werden ...
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Alt 04.08.2007, 18:36   #13
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Ui ui ui, die hat ein Anwalt abgenommen?
Abmahnbar ist mindestens 15. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Da sollte ganz schnell nachgearbeitet werden!
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Alt 04.08.2007, 19:00   #14
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Zitat:
Abmahnbar ist mindestens 15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
wieso denn das?
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Alt 04.08.2007, 19:39   #15
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