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Hallo ...
die Insolvenz wird öffentlich bekannt gemacht, darin wird dann auch der zuständige Insolvenzverwalter genannt.
Wenn der Schuldner die Forderung von sich aus angemeldet hat, dann schreibt Sie der Insolvenzverwalter an und fordert Sie auf, die Forderungen zu beziffern und geltend zu machen. Wenn der Schuldner dies nicht tut, dann müssen Sie selbst ausfindig machen, wer der Insolvenzverwalter ist und Ihre Forderungen anmelden. In diesem Falle kommen Sie über das Amtsgericht weiter, in dessen Bezirk der Firmensitz Ihres Schuldners ist.
Ob Chancen bestehen die Forderung zu realisieren und wenn ja in welcher Höhe, ist reine Spekulation und so gut wie unmöglich.
MfG
BEBOUB
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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