Hallo,
nun muss ich wohl meine eigene Frage beantworten?
Soweit ich die RAe verstanden habe, verliert man seine Aktivlegitimation, wenn jemand anderes die Einnahmen und Vermoegen ueberwachen darf/soll oder wie auch immer. Im konkreten Beispiel, waehrend des ersten Teiles des Verbaucherinsolvenzverfahrens steht man unter Kuratel des Insolvenzverwalters und verliert damit seine Aktivlegitimation, d.h. nur der Insolvenzverwalter darf und muss die Aussenstaende eintreiben. Hat man diesen ersten Teil ueberstanden, kontrolliert der Insolvenzverwalter nur noch die laufenden Einnahmen und man muss sich wieder selbst bemuehen, hat also seine Aktivlegitimation wiedererlangt.
Wenn jemand meint, dass da noch etwas fehlt, bitte posten ...
