Hi Maxi,
grundsätzlich gilt die grundrechtlich geschützte "Vertraulichkeit des Wortes", ohne Einwilligung dürfen mitgeschnittene Telefonate also nicht weitergegeben werden.
Du planst aber anscheinend mit dem üblichen Hinweis, den nahezu jede Hotline mittlerweile hat.
Der ist aber in der Regel sinngemäß so formuliert, dass der Anrufer zu Beginn des Gespräches den Mitschnitt immer noch verweigern kann.
Da diese Hotlines mit Sicherheit diese Sachen gründlich geprüft haben, gehe ich mal davon aus, dass diese Möglichkeit - das Verweigern des Mitschnittes vor Beginn des Gespräches - gegeben sein muss.


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