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15.08.2007, 14:46
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Friesoyte
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Darf das zuschicken der Rechnung verweigert werden?
Hallo,
ein Lieferant von mir, von dem ich vor 18 Monaten eine Lieferung bezogen habe, weigert sich, mir die Rechnung zuzuschicken.
Obwohl ich die Rechnung beglichen habe, schreibt er, er dürfe mir die Rechnung (aufgrund seines Anwalts) nicht zukommen lassen, da noch ein Restbetrag von 50,00 Euro offen sein.
Ich glaube aber, dass diese 50 Euro nicht mehr fällig sind. Wie sieht es aus, darf er die Rechnung einfach behalten und sie mir verweigern?
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15.08.2007, 15:13
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Ähm ... verstehe ich nicht: Du bezahlst eine Rechnung, die Du noch gar nicht hast? Und nun will sie man Dir nicht geben, weil zu wenig gezahlt wurde? Ich bin verwirrt.
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Ich sag mal: OMmmmm ....
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15.08.2007, 15:37
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Friesoyte
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Zitat:
Zitat von wys
Ähm ... verstehe ich nicht: Du bezahlst eine Rechnung, die Du noch gar nicht hast? Und nun will sie man Dir nicht geben, weil zu wenig gezahlt wurde? Ich bin verwirrt.
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Entschuldigung. Ich hatte die Rechnung schon einmal als PDF. Leider habe vergessen sie auszudrucken. Mein Rechner ist dann vor einigen Monaten abgeschmiert und alle Daten waren weg.
Jetzt meint der Lieferant, es fehlen 50,00 Euro. Daher wollte ich nur die Rechnung haben, damit ich das kontrollieren kann. Aber er will bzw. darf mir (lt. Aussage seines Anwaltes) die Rechnung erst nach Zahlungseingang zuschicken.
Ich möchte natürlich nicht erst bezahlen ehe ich die Rechnung habe!
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15.08.2007, 15:40
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#4
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Wenn er noch 50€ haben will, soll er die schriftlich einfordern und beziffern, aus welchem Rechnungsbetrag die Summe stammt. Dann kannst Du es auch mal mit Deinen Bankbelegen vergleichen.
Was ist das nur für ne Art? Forderungen ohne Beleg stellen ...
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15.08.2007, 15:55
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Friesoyte
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Zitat:
Zitat von webcreate
Was ist das nur für ne Art? Forderungen ohne Beleg stellen ...
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Genau so sehe ich das auch. Nun ja, ich hätte in Zukunft noch gerne mehr mit diesem Lieferanten gemacht, da die Arbeit echt gut war - aber so. Das kann er sich abschminken! 
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15.08.2007, 16:10
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Friesoyte
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Zitat:
Zitat von 1XbolleX
... vieleicht wäre das ein Punkt den man ihm näher und euch wieder zusammen bringen kann
Diplomatisch!
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schon probiert. Aber er besteht darauf, erst die 50,00 Euro zu bekommen. Und das verstehe ich nicht. Es wäre doch ein Klacks, eben die PDF Datei zu zuschicken. 50 Euro dagegen einfach so, blind zu überweisen ist da schon mehr Aufwand!
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15.08.2007, 16:14
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von ECHT_nordisch
Es wäre doch ein Klacks, eben die PDF Datei zu zuschicken.
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Das sollte wirklich kein Problem sein, da darf auch ruhig Kopie drauf stehen.
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15.08.2007, 16:26
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
Zitat von ECHT_nordisch
Und das verstehe ich nicht.
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Er setzt ein Druckmittel ein mit dem Hintergedanken, dass Du einen Beleg für die Buchführung brauchst. Gab es denn vorher schon Stress zwischen euch? Kann es mir anders nicht erklären, wie man sonst zu solch (im Grunde bei diesem Betrag albernen) Maßnahmen greifen kann.
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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15.08.2007, 16:34
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Friesoyte
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Nun ja, ich brauche es halt für die Buchführung. Aber ich meine ganz sicher, dass auf der Rechnung 150,00 steht und ich habe 150,00 überwiesen. Nun möchte er aber immer noch 50 Euro haben, und daher möchte ich die Rechnung.
Es gab eigentlich nichts besonderes.
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15.08.2007, 16:47
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Rechnung schriftlich anfordern per Einschreiben. Kommt nix zurück kannste Dich ja mal rein theoretisch in Richtung Abheften und Eigenbeleg orientieren. Sollte aber unbedingt vorher mit RA/STB abgeklärt werden.
lg
wys
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Ich sag mal: OMmmmm ....
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16.08.2007, 07:12
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Friesoyte
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Zitat:
Zitat von wys
Rechnung schriftlich anfordern per Einschreiben. Kommt nix zurück kannste Dich ja mal rein theoretisch in Richtung Abheften und Eigenbeleg orientieren. Sollte aber unbedingt vorher mit RA/STB abgeklärt werden.
lg
wys
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So werde ich es machen! Vielen Dank! 
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16.08.2007, 16:00
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#12
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
kurzen Spaß noch für den Anwalt...
Teilen Sie dem Strategen mit, dass Sie das für Ihn zuständige Finanzamt darüber informieren, dass die Herausgabe einer Rechnung verweigert wird, die USt. beinhaltet und sie nicht verstehen können warum.
Schneller haben Sie noch nie eine Rechnung erhalten  weil das FA eine Hinterziehung der USt. vermutet... aach ist das Leben doch lustig
MfG
BEBOUB
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16.08.2007, 20:09
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Allerdings kann man sich den Kunden/Auftraggeber danach abschminken und zwar für alle Zeiten... 
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17.08.2007, 03:07
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#14
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TP-Insider
Registriert seit: Apr 2006
Ort: 28219 Walle
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Beim Stand der Dinge hat der sich doch schon selber abgeschminkt. Wenn da noch ein Fetzchen Normalität wäre, würde der sich nicht so komisch verhalten.
__________________
"Wir können hier richtig deutsch diskutieren, wir haben Verbandszeug im Hause." - Wolfgang Neuss, 1923–1989
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17.08.2007, 10:41
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#15
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Tja, wenn man jeden Spinner da draussen verstehen würde, wäre vieles einfacher.
Ich hab hier gerade so etwas erlebt, das ein Auftraggeber einfach mal wieder nicht zahlen wollte.
Nach 3 Monaten hin und her, Anwalt und Co zahlt der endlich und besitzt die Dreistigkeit, einen direkt wieder buchen zu wollen
Ich dachte eigentlich, auch, das nach dem Ärger jegliche Geschäftsbeziehung beendet sein dürfte, was ich auch nicht bedauert hätte und dann kommt der mit einem Angebot
Da ich aber nach dem ganzen Ärger auf Vorkasse bestanden hab, kam es dann doch nicht zum Auftrag.
Aber wie solche Leute ticken und was die eigentlich antreibt werde ich wohl nie verstehen 
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