Ähm ... verstehe ich nicht: Du bezahlst eine Rechnung, die Du noch gar nicht hast? Und nun will sie man Dir nicht geben, weil zu wenig gezahlt wurde? Ich bin verwirrt.
Hallo,
ein Lieferant von mir, von dem ich vor 18 Monaten eine Lieferung bezogen habe, weigert sich, mir die Rechnung zuzuschicken.
Obwohl ich die Rechnung beglichen habe, schreibt er, er dürfe mir die Rechnung (aufgrund seines Anwalts) nicht zukommen lassen, da noch ein Restbetrag von 50,00 Euro offen sein.
Ich glaube aber, dass diese 50 Euro nicht mehr fällig sind. Wie sieht es aus, darf er die Rechnung einfach behalten und sie mir verweigern?
Ähm ... verstehe ich nicht: Du bezahlst eine Rechnung, die Du noch gar nicht hast? Und nun will sie man Dir nicht geben, weil zu wenig gezahlt wurde? Ich bin verwirrt.
Ich sag mal: OMmmmm ....
Entschuldigung. Ich hatte die Rechnung schon einmal als PDF. Leider habe vergessen sie auszudrucken. Mein Rechner ist dann vor einigen Monaten abgeschmiert und alle Daten waren weg.
Jetzt meint der Lieferant, es fehlen 50,00 Euro. Daher wollte ich nur die Rechnung haben, damit ich das kontrollieren kann. Aber er will bzw. darf mir (lt. Aussage seines Anwaltes) die Rechnung erst nach Zahlungseingang zuschicken.
Ich möchte natürlich nicht erst bezahlen ehe ich die Rechnung habe!
Wenn er noch 50€ haben will, soll er die schriftlich einfordern und beziffern, aus welchem Rechnungsbetrag die Summe stammt. Dann kannst Du es auch mal mit Deinen Bankbelegen vergleichen.
Was ist das nur für ne Art? Forderungen ohne Beleg stellen ...
Er setzt ein Druckmittel ein mit dem Hintergedanken, dass Du einen Beleg für die Buchführung brauchst. Gab es denn vorher schon Stress zwischen euch? Kann es mir anders nicht erklären, wie man sonst zu solch (im Grunde bei diesem Betrag albernen) Maßnahmen greifen kann.
lg
wys
Ich sag mal: OMmmmm ....
Nun ja, ich brauche es halt für die Buchführung. Aber ich meine ganz sicher, dass auf der Rechnung 150,00 steht und ich habe 150,00 überwiesen. Nun möchte er aber immer noch 50 Euro haben, und daher möchte ich die Rechnung.
Es gab eigentlich nichts besonderes.
Rechnung schriftlich anfordern per Einschreiben. Kommt nix zurück kannste Dich ja mal rein theoretisch in Richtung Abheften und Eigenbeleg orientieren. Sollte aber unbedingt vorher mit RA/STB abgeklärt werden.
lg
wys
Ich sag mal: OMmmmm ....
Hallo ...
kurzen Spaß noch für den Anwalt...
Teilen Sie dem Strategen mit, dass Sie das für Ihn zuständige Finanzamt darüber informieren, dass die Herausgabe einer Rechnung verweigert wird, die USt. beinhaltet und sie nicht verstehen können warum.
Schneller haben Sie noch nie eine Rechnung erhaltenweil das FA eine Hinterziehung der USt. vermutet... aach ist das Leben doch lustig
MfG
BEBOUB
Allerdings kann man sich den Kunden/Auftraggeber danach abschminken und zwar für alle Zeiten...![]()
Beim Stand der Dinge hat der sich doch schon selber abgeschminkt. Wenn da noch ein Fetzchen Normalität wäre, würde der sich nicht so komisch verhalten.
"Wir können hier richtig deutsch diskutieren, wir haben Verbandszeug im Hause." - Wolfgang Neuss, 1923–1989
Tja, wenn man jeden Spinner da draussen verstehen würde, wäre vieles einfacher.
Ich hab hier gerade so etwas erlebt, das ein Auftraggeber einfach mal wieder nicht zahlen wollte.
Nach 3 Monaten hin und her, Anwalt und Co zahlt der endlich und besitzt die Dreistigkeit, einen direkt wieder buchen zu wollen![]()
Ich dachte eigentlich, auch, das nach dem Ärger jegliche Geschäftsbeziehung beendet sein dürfte, was ich auch nicht bedauert hätte und dann kommt der mit einem Angebot![]()
Da ich aber nach dem ganzen Ärger auf Vorkasse bestanden hab, kam es dann doch nicht zum Auftrag.
Aber wie solche Leute ticken und was die eigentlich antreibt werde ich wohl nie verstehen![]()
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