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Thema: Kann ein Gema-Mitglied auch gemafreie Songs haben

  1. #1
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Kann ein Gema-Mitglied auch gemafreie Songs haben

    Hallo, kann ein Musiker der Mitglied in der Gema ist auch gemafreie Songs haben, z.B. welche die er selbst komponiert hat und in der Gema nur nicht angemeldet. Oder eine letzte Strophe eines Songs, die er umgeschrieben hat oder A´Capella singt?

    Und wie ist das mit Demo-Hörproben auf Websiten? Wenn die unter 1 Min. lang sind (als Stream) dann sind Sie doch sogar kostenlos auch wenn Sie bei der Gema angemeldet sind oder?

  2. #2
    TP-Insider astr0naut hilft, wo's geht astr0naut hilft, wo's geht astr0naut hilft, wo's geht astr0naut hilft, wo's geht Avatar von astr0naut
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    evtl. GEMA fragen?

    "Functionless art is simply tolerated vandalism. We are the vandals."


  3. #3
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Klare Antwort: NEIN!

    Einmal Gema, immer Gema!
    Wenn du Mitglied in der Gema wirst, überträgst du die Wahrnehmung aller Vergütungsrechte an die Gema.
    Du kannst nicht frei entscheiden: hier Gema, da keine Gema.
    Steht auch so in den Statuten.

    Einzige (nicht gerade saubere) Möglichkeit ist:
    Unter einem fremden Namen die Songs veröffentlichen bzw. jemanden als Autor nennen, der nicht in der Gema ist. Da muss der Autor sich also letztendlich von seinen Urheberrechten trennen...legal ist das im übrigen auch nicht wirklich, denke ich...

    Prelistening Hörspiele:
    Eine zeitliche Regelung, die kostenlos ist, gibt es nicht.

    Die Regelung lautet:

    bis zu 20 Werke a 45sec Prelistening kosten pro Jahr 150€...

    Bei eigenen Werken gibt es eine Ausnahmeregelung:

    http://www.gema.de/media/de/mitglied...esentation.pdf

    Die setzt aber voraus, das man entweder alleiniger Rechteinhaber ist bzw. die Erlaubnis aller Rechteinhaber hat, um kostenlos Prelistenings anzubieten.
    dies muss auch offiziell bei der GEMA beantragt und genehmigt werden.

  4. #4
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Ok, aber dann verstehe ich nicht warum einige der Musiker mit denen ich zusammen arbeite sagen, dass Sie zwar bei der Gema sind aber z.B. demnächst eine gemafreie CD machen.

    Oder jemand anderes meinte:

    Als ich vor ein paar Jahren meine Internetseite anlegte rief ich die Gema an, die mir zusagte, dass Titel auch mit Gemarechten (was Covertitel je sind), wenn sie unter einer bestimmten Zeit liegen, zu Werbezwecken unentgeltlich sind.

    Darauf habe ich mich bisher verlassen und meine Demos so kurz gehalten, wie es verlangt war. Nun habe ich schon einige Jahre meine Website mit diesen Demos drauf, ohne dass irgendjemand sich beklagt oder mich beklagt hätte.

  5. #5
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Dann haben

    a) deine geschätzten Kollegen keine richtige Auskunft gegeben
    b) du bislang Glück gehabt, das die Gema deine Seite nicht entdeckt hat und die Gebühren nachgefordert hat.

    alles, was ich gesagt habe, ist auf der Seite der GEMA unter www.gema.de nachzulesen.

    Ein GEMA Mitglied kann keine gemafreie CD machen.
    Es gibt KEINE Möglichkeit selbst nach gusto zu entscheiden, welche Stücke von der Gema Wahrnehmung berührt sind und welche nicht.
    Normalerweise muss man bei einem Presswerk auch eine Bescheinigung der GEMA vorlegen, wenn keine GEMA Gebühren für den Tonträger fällig werden sollen.
    Spätestens dann würde die GEMA die Hand heben und sagen, Autor xyz ist aber bei uns als Mitglied gemeldet und deshalb wird GEMA fällig.
    Wenn die Kollegen das anders hingebogen haben, heisst das nur, das sie fällige Gebühren nicht entrichtet haben und im Falle des Falles die GEMA die Gebühren nachfordern könnte, wenn sie Kenntnis davon erlangt.

    Leider ist gerade in der Berufsgruppe Musiker sehr viel Falschinformation und Unwissen unterwegs.
    Da könnte ich auch zum Thema Steuern Geschichten zum Besten geben, da zieht es einem die Schuhe aus...
    In der Hinsicht bestätigen leider viele Musikerkollegen so manches Klischee vom unsoliden, verpeilten Künstler...
    Da hat schon so mancher im Nachhinein blöd aus der Wäsche geschaut und war finanziell ruiniert, weil er auf falsche Informationen gebaut hat bzw. Unsinn verzapft hat.
    Es hält sich ja bis heute auch noch immer das Gerücht, das bis zu x sec oder bis zu x Takten einer Komposition "entlehnt" werden dürften.
    Auch diese Info stammt aus dem Reich der Legenden und ist von nichts gedeckt.

  6. #6
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Nachtrag:

    noch ein zitat von der GEMA Seite zum Thema: ich melde einfach nicht an und schon ist mein Werk GEMA frei:



    Häufig gestellte Fragen (FAQ)


    Ist man als GEMA-Mitglied verpflichtet, alle Werke anzumelden?

    Ja, allerdings sollten grundsätzlich nur Werke bei der GEMA angemeldet werden, für die auch ein Aufkommen zu erwarten ist. Dabei ist zu berücksichtigen, daß der urheberrechtliche Schutz bereits durch das geltende Urheberrechtsgesetz gewährt wird und nicht von einer Anmeldung bei der GEMA abhängig ist.

    Bei verlegten Werken sollte stellvertretend für alle am Werk Beteiligten die Anmeldung vom Verlag vorgenommen werden. Unverlegte Werke sollte der Komponist anmelden.

    Nach Aufnahme der Werke in die Datenbank erhalten alle am Werk beteiligten GEMA-Mitglieder eine Registrierbestätigung.


    Daraus resultiert übrigens im Umkehrschluss, das es nicht möglich ist, als GEMA Mitglied gemafreie Musik zu produzieren.

  7. #7
    TP-Moderator satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User satre lebt für das TP und seine User Avatar von satre
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    Hier noch ein Zitat aus einem GEMA-Brief:

    " [...] Das einzelne Herauslösen von Werken aus dem Gesamtschaffen (cherry picking) ist einem GEMA-Mitglied nicht gestattet, denn dies gefährdet die in der kollektiven Rechtewahrnehmung begründete Interessenvertretung der Verwertungsgesellschaften."

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