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Das ist jetzt ein komplizierter Fall.
Sollte in dem Video eines Artisten Musik zu hören sein, die von einem GEMA Mitglied stammt, so ist definitiv GEMA Gebühr fällig.
Bei Videos von Musikgruppen ist es letztendlich das gleiche wie bei Musikstücken. Die Videoinformation kommt zwar dazu, letztendlich bleibt es aber auch eine Musikdarbietung, die, wenn nicht gemafrei, eine Gebühr zur Folge hat.
Deswegen kann man ja auch nicht sein Urlaubfilmchen mit Musik unterlegen und so im Internet veröffentlichen bzw. man kann das natürlich schon, aber es wird eigentlich GEMA fällig, wobei man nebenbei sogar auch noch gegen die Vervielfältigungsrechte einer urheberrechtlich geschützten Aufnahme verstösst.
Das wird zwar massenweise gemacht, allerdings wäre dies immer ein möglicher Ansatzpunkt, wenn jemand einem böse will.
Bei den Abmahnungswellen fragwürdiger Vertreter des Anwaltsgewerbes, die regelmässig durch das Internet fegen, sollte man sich auf solche Risiken besser nicht einlassen.
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