Um was für Videos handelt es sich denn? Eingebundene Musikvideos von YouTube?
Solange das komplette Video inkl. Song von dir ist, musst du natürlich nichts bezahlen! Schwieriger wirds, wenn deine Band einen gecoverten Song oder ähnliches spielt. Denn grundsätzlich sind Musikstücke urheberrechtlich geschützt – selbst wenn nur ein paar Takte übernommen werden, um Ihre Website etwas freundlicher zu gestalten.wenn Sie von einem selbst sind?
Hier was zum weiterlesen. Bzw. hier direkt bei der Gema / 2 / 3.
Gruß Stefan![]()


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