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Thema: Muss man für Videos auf der Homepage auch Gebühren zahlen?

  1. #1
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Muss man für Videos auf der Homepage auch Gebühren zahlen?

    Gibt es für Videos auch eine ähnliche Einrichtung wie die Gema, an die man Gebüren zahlen muss? Oder sind die alle frei, wenn Sie von einem selbst sind?

  2. #2
    TP-Specialist Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Stefan lebt für das TP und seine User Avatar von Stefan
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    Um was für Videos handelt es sich denn? Eingebundene Musikvideos von YouTube?

    wenn Sie von einem selbst sind?
    Solange das komplette Video inkl. Song von dir ist, musst du natürlich nichts bezahlen! Schwieriger wirds, wenn deine Band einen gecoverten Song oder ähnliches spielt. Denn grundsätzlich sind Musikstücke urheberrechtlich geschützt – selbst wenn nur ein paar Takte übernommen werden, um Ihre Website etwas freundlicher zu gestalten.

    Hier was zum weiterlesen. Bzw. hier direkt bei der Gema / 2 / 3.

    Gruß Stefan

  3. #3
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Nein. Um Videos die mir von Musiker oder Künstler aus meiner Vermittlungskartei zur Verfügung gestellt werden.

  4. #4
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Es muss nicht immer ein Musikstück sein, sondern z.B. ein Video von einem Künstler der gerade eine Feuershow macht

  5. #5
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Das ist jetzt ein komplizierter Fall.
    Sollte in dem Video eines Artisten Musik zu hören sein, die von einem GEMA Mitglied stammt, so ist definitiv GEMA Gebühr fällig.
    Bei Videos von Musikgruppen ist es letztendlich das gleiche wie bei Musikstücken. Die Videoinformation kommt zwar dazu, letztendlich bleibt es aber auch eine Musikdarbietung, die, wenn nicht gemafrei, eine Gebühr zur Folge hat.
    Deswegen kann man ja auch nicht sein Urlaubfilmchen mit Musik unterlegen und so im Internet veröffentlichen bzw. man kann das natürlich schon, aber es wird eigentlich GEMA fällig, wobei man nebenbei sogar auch noch gegen die Vervielfältigungsrechte einer urheberrechtlich geschützten Aufnahme verstösst.
    Das wird zwar massenweise gemacht, allerdings wäre dies immer ein möglicher Ansatzpunkt, wenn jemand einem böse will.
    Bei den Abmahnungswellen fragwürdiger Vertreter des Anwaltsgewerbes, die regelmässig durch das Internet fegen, sollte man sich auf solche Risiken besser nicht einlassen.

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