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19.08.2007, 10:15
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#1
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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Kunde zahlt Rechnung nicht
Hallo, ich habe einem meiner Kunden, nachdem ich ihn freundlich auf die hohen Kosten der Nachnahme hingewiesen habe, nach Absprache per Telefon und nach der Bestaetigungsmail des Kunden zur Aenderung auf Rechnung, den gewuenschten Artikel zugesendet. Nach 10 Tage hatte ich immer noch keine Geld auf dem Konto und hab eine Erinnerung per eMail raus gesendet und auch darauf hingewiesen das nach 14 5agen eine Mahnung inkl. Mahngebuehr in Haus kommen wird. Diese ist nun auch schon zum Kunden gesendet worden, da auch dieser Zeitraum abgelaufen ist.
Da ich mittlerweile nicht mehr glaube das ich das Geld auf dem normalen weg bekommen werde frage ich mich nun was der naechste Schritt sein sollte und nach welchem Zeitraum. Es waere super wenn ihr mir sagt was ich als naechstes zutun hab um an mein Geld zu kommen.
Vielen Dank
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19.08.2007, 11:12
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Hallo,
grundsätzlich sind Rechnungen gem. § 286 (3) Satz 1 erster Halbsatz BGB nach 30 Tagen fällig, soweit kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist (dieses muss aber zumindest in der Rechnung oder in den AGB festgehalten sein.). Ab diesem Tag ist der Schuldner einer Entgeltforderung im Verzug.
Nun Stellt sich noch die Frage, ob der Schuldner ein Verbraucher (also Privatmann) oder ein Unternehmer ist. Gem. § 286 (3) Satz 1 zweiter Halbsatz BGB muss ein Verbraucher auf die 30-Tage-Fälligkeit hingewiesen werden.
Sollte dies nicht der Fall sein, so kommt der Schuldner gem. § 286 (1) Satz 1 BGB erst durch Mahnung (nicht Zahlungserinnerung) in Verzug.
Eine Mahnung muss gem. § 286 (2) Nr. 1 BGB nicht erfolgen wenn der Zeitpunkt der Zahlung feste steht (z.B. zahlbar bis zum 19.08.2007).
Ab dem Zeitpunkt in dem der Schuldner in Verzug ist, kannst du Verzugszinsen gem. § 288 BGB i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz festsetzen.
Sollte das alles nicht helfen, steht Dir immer noch der Weg über das gerichtliche Mahnverfahren frei. Hierzu musst du beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beanstragen. Dies Prozedere ist aber in der Regel auch mit Kosten verbunden, so das es sich im Zweifel nicht immer lohnt diesen Weg zu gehen (muss man halt vorher überschlagen).
Im Zweifel sollte hier aber ein Anwalt hinzugezogen werden, wenn man sich mit dem Mahnverfahren nicht auskennt.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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19.08.2007, 12:27
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#3
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
Hierzu musst du beim Amtsgericht einen Mahnbescheid beanstragen. Dies Prozedere ist aber in der Regel auch mit Kosten verbunden, so das es sich im Zweifel nicht immer lohnt diesen Weg zu gehen (muss man halt vorher überschlagen).
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Dieser "einfache" Weg lohnt sich aber in den meisten Fällen.
Mich hat so ein Mahnbescheid mal rund 25 € gekostet und es ging um eine Rückzahlung eines Kaufbetrages von rund 650 €. Und auch die Kosten für den Mahnbescheid hat dann der Gerichtsvollzieher eingetrieben.
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19.08.2007, 14:24
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von robi782
Nach 10 Tage hatte ich immer noch keine Geld auf dem Konto und hab eine Erinnerung per eMail raus gesendet und auch darauf hingewiesen das nach 14 5agen eine Mahnung inkl. Mahngebuehr in Haus kommen wird.
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Nach 10 Tagen schon eine Zahlungserinnerung und nach 14 Tagen schon eine Mahnung? Hui, da herrschen strenge Sitten.
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19.08.2007, 19:25
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Nach 10 Tagen schon eine Zahlungserinnerung und nach 14 Tagen schon eine Mahnung? Hui, da herrschen strenge Sitten.
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wenn "Zahlbar sofort" vereinbart wurde... ist m.E. bei bestimmten Waren/Dienstleistungen sinnvoll...
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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19.08.2007, 23:47
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#6
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Nach 10 Tagen schon eine Zahlungserinnerung und nach 14 Tagen schon eine Mahnung? Hui, da herrschen strenge Sitten.
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Hallo, es mag sein das es so rüber kommt als ob ich alle Kunden sofort abmahne wenn Sie nicht umgehend zahlen. Dem ist aber NICHT so ...
Ich ziehe diese Angelegenheit strenger durch da der Kunde bisher auf keine meiner Anfragen, Hinweise bzw. Aufforderungen reagiert hat. Daher gehe ich davon aus das er auch nicht dazu bereit ist die Angelegenheit vernünftig und auf dem normalen Weg zu klären. Sollte er z.B. die Zahlung schon veranlasst haben als die Mahnung eingegangen ist werde ich sicher nicht auf die Mahngebühr bestehen, dies ist auch ausführlich im Schreiben erklärt.
Mit freundlichem Grüß
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20.08.2007, 07:37
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Feb 2003
Ort: Erfurt
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Zitat:
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Nach 10 Tagen schon eine Zahlungserinnerung und nach 14 Tagen schon eine Mahnung? Hui, da herrschen strenge Sitten.
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Finde ich absolut korrekt, vielen Kunden scheint unsere Arbeit etwas minderwärtig rüber zu kommen. Auch ich habe z.Z. mehrere Vollstreckungsbescheide laufen und sehe nicht mehr ein, warum die Kunden schleppend zahlen dürfen, wenn was ausgemacht ist. Aus keinem Kaufland in diesem Land kommst du raus ohne gleich zu bezahlen. Kein Auto kommt aus der Werkstatt wenn mann keine Kohle hinlegt. Das bezahlen unsére Kunden immer schön braf. Ich mache nur noch Anzahlung, Teilzung und Endbetrag auf Rechnung bei Fertigstellung. Und das klappt wunderbar, mann muß es dem Kunden nur vorher vernünftig beibringen.
__________________
Schöne Grüße aus Thüringen
Stephan Page
Stell Dir vor, hier steht was und keiner liest es!! schon entdeckt?? F1 ist ne geile Taste
Ich beantworte keine E-Mails. Bitte alle Fragen ins Forum
schon gehört??? Das Internet ist voll, die lassen keinen mehr rein!!
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20.08.2007, 11:40
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Nach 10 Tagen schon eine Zahlungserinnerung und nach 14 Tagen schon eine Mahnung? Hui, da herrschen strenge Sitten.
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Quatsch, das ist völlig üblich. Kaum ein Lieferant von mir gibt ein längeres Zahlungsziel als 10 Tage an. Ich selbst habe 8 Tage angegeben und schicke - je nach Kunde - auch sofort eine Mahnung raus. Ein zu lasches Mahnwesen ist oft der Grund für Liquiditätsprobleme, insofern sollte man hier wirklich konsequent sein. Heißt ja nicht, dass man nach 10 Tagen sofort die juristische Keule schwingen muss
Ein wichtiges Argument gegen das gerichtliche Mahnverfahren ist, dass der Kunde es ohne Angaben von Gründen abweisen kann, was wohl meist auch gemacht wird. Dann kommt es doch zur Klage und man hat unnötig Zeit verloren. Wenn bei mir selbst nichts mehr geht, schickt mein Anwalt ein Schreiben raus (das hilft oft schon), danach wird direkt geklagt.
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20.08.2007, 15:20
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#9
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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Hallo, um in Zukunft dem Problem aus dem Weg zu gehen bis wann eine Rechnug bezahlt werden muss wäre es doch sicherlich sinnvoll in meine Rechnung "Zahlbar zum" einzubauen so wie es auch in der Mahnung aufgeführt ist. (!?)
Ich werde euch darüber informieren wie die Sache hier weiter geht, etwas Zeit hat der Kunde noch.
Mfg
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20.08.2007, 15:25
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von robi782
Hallo, um in Zukunft dem Problem aus dem Weg zu gehen bis wann eine Rechnug bezahlt werden muss wäre es doch sicherlich sinnvoll in meine Rechnung "Zahlbar zum" einzubauen so wie es auch in der Mahnung aufgeführt ist. (!?)
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Auf jeden Fall. Ich hab in den wenigen Rechnungen dieser Art (hab sonst nur Vorkasse) immer drinstehen: Bitte begleichen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
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20.08.2007, 16:54
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Ich hab auch immer eine Aussage zur Zahlbarkeit drin, denn nur so kann ich direkt mit Verweis auf diese Angabe nachhaken, wenn einer nicht zahlt.
Rechnungen ohne Zahlbarkeitsangabe werden nämlich gerne einfach mal auf den Stapel "zahl ich irgendwann mal" gelegt.
Macht vieles zumindest leichter, hilft aber auch gar nichts, wenn einer sowieso eine bescheidene Zahlungsmoral bis hin zur Unwilligkeit hat.
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21.08.2007, 12:34
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#12
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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@ dorintia & junimond:
Hallo, reicht es aus wenn dieser Hinweis, bei mir wären es nicht 10 Tage sondern 14 Tage, auf der Rechnung zu finden ist o. muss er auch zwingend in die AGB's?
Mfg&Thx
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21.08.2007, 21:04
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Hinweis auf der Rechnung reicht, die AGB weisen meist auf die Angaben auf der Rechnung hin
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23.08.2007, 09:45
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#14
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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Sooo, die Zeit für den Kunden ist nun abgelaufen und Geld ist immer noch nicht eingegangen. Da ich dem Kunden jedoch noch einen Chance geben möchte, bevor es richtig unangenehm wird, habe ich heute eine zweite Mahnung mit dem Hinweis auf die Folgen rausgesendet. Sollte sich der Kunde auch nach dieser Aufforderung nicht zu einer Zahlung verpflichtet fühlen werde ich die Angelegenheit an ein Inkassobüro weitergeben.
Ich denke das ist die beste Lösung, oder was meint ihr?
Mfg&Thx
Geändert von robi782 (23.08.2007 um 10:03 Uhr).
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23.08.2007, 11:39
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#15
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Zitat:
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Sooo, die Zeit für den Kunden ist nun abgelaufen...
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Hallo ...
wow... hört sich an, als würden Sie sich jetzt mit Ihren beiden Freunden Smith & Wesson zum Geldeintreiben auf den Weg machen
Was erhoffen Sie sich denn von einem Inkassobüro?
Ein ausgebuffter Kunde würde darüber nur lachen, dem Inkassobüro eine Ratenzahlung von 5€ pro Monat anbieten und damit seine Zahlungswilligkeit demonstrieren.
Das Inkassobüro kassiert regelmäßig seine 40% Provision und Sie ärgern sich die kommenden fünf Jahre über die monatliche Überweisung von jeweils 3€.
Wenn Sie etwas erreichen wollen, dann müssen Sie etwas tun, was weh tut und nicht mit dem Kunden über ein Inkassobüro schmusen.
Man könnte z.B. ein Strafverfahren wegen Betruges und damit verbunden ein Gewerbeuntersagungsverfahren einleiten, sehr viel mehr Ärger können Sie dem Kunden gar nicht bereiten.
Von allen möglichen Alternativen, ist ein Inkassobüro die für Sie wirkungsloseste Alternative.
MfG
BEBOUB
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