Fragen:
Jep, korrekt!
Das wäre dann wichtig, wenn der Betrieb veräußert würde oder der Betrieb aufgegeben würde. Ist aber hier ja nicht der Fall. Ist also unbeachtlich.
Korrekt.
Warum nicht?![]()
Allerdings musst du noch dem FA eine Einnahmen-Überschuss Rechnung beifügen.
Du bist ein Einnahmen-Überschusss-Rechner vermute ich. Dann ist das Inventar völlig nebensächlich. Es kommt nur darauf an, was du tatsächlich verkauft hast.
Beim FA blamiert man sich sicher nicht! Sind auch Menschen!![]()


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