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Alt 31.08.2007, 16:35   #1
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rami8585 ist auf einem guten Weg

Lebensmittel aus dem Ausland online verkaufen


Hallo,

ich plane einen Onlineshop zu eröffnen, in dem ich ausländische Lebensmittel (chinesische / japanische) online verkaufe.
Für den Import nach Deutschland wäre ich nicht verantwortlich, dh ich kaufe diese erst in Deutschland vom Lieferanten. Die IHK meint ich benötige dafür keine besondere Genehmigung.

Nun habe ich aber in einem anderem Form etwas in Richtung "Ausschankerlaubnis" o.ä. gelesen was mir Sorgen macht?

Hat da jemand ne Ahnung ob ich einfach so online Lebensmittel verkaufen darf?
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Alt 01.09.2007, 03:13   #2
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Was bedeutet denn "Ausschankerlaubnis o.ä."?
Was hast Du genau gelesen?

Also den Aldi von nebenan würde ich jetzt nicht unbedingt als "Ausschank" bezeichnen. Davon abgesehen, daß es dabei auch noch einen Unterschied zu zubereiteten Lebensmitteln gibt.
__________________
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Alt 01.09.2007, 03:37   #3
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Hi LimaX,

ok, "Ausschankerlaubnis" war vielleicht nicht so ganz richtig, aber dennoch hat mich das Ganze ein wenig stutzig gemacht da man ja nicht sicher genug sein kann (gestern ist mir eine 2. Abmahnung ins Haus geflattert, hat aber mit dieser Sache nichts zu tun).

Ich möchte "rohe" Lebensmittel (Konserven, Flaschen, verpackte Nahrungsmittel etc.) verkaufen.
Aber ich plane auch evtl. einige Gerichte selbst zubereiten (zu lassen) und diese "zubereitet" über´s Internet zu verkaufen (Versand, keine Lieferung).

Weisst Du ob ich da evtl. etwas berücksichtigen muss?

IHK meint, so lange ich das nicht selbst nach Deutschland importiere, bin ich nicht verantwortlich - mal grob gesagt - falls die Speisen nicht okay sein sollten, dh. hier wäre der Importeur der Haftende.

So etwas hoffe ich natürlich nicht, aber in Zeiten von Gammelfleisch, BSE, Maul-Klauenseuche, Vogelgrippe usw.. muss man ja auch sowas bedenken.
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Alt 01.09.2007, 23:52   #4
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Zitat:
Zitat von rami8585 Beitrag anzeigen

Ich möchte "rohe" Lebensmittel (Konserven, Flaschen, verpackte Nahrungsmittel etc.) verkaufen.
Rechtlich sind das keine rohen Lebensmittel. Erkundige Dich bei Deiner örtlichen Aufsichtsbehörde, Lebensmittelaufsichtsamt, Gewerbeaufsicht ettc., was Du alles beachten musst. Die Auskünfte der IHK sind lediglich auf den eigentlichen Handel bezogen relevant, für die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, zum Beispiel was die Auszeichnung der Inhaltsstoffe sind andere zuständig ...

Zitat:
Aber ich plane auch evtl. einige Gerichte selbst zubereiten (zu lassen) und diese "zubereitet" über´s Internet zu verkaufen (Versand, keine Lieferung).

Weisst Du ob ich da evtl. etwas berücksichtigen muss?
Oh ja, http://de.wikipedia.org/wiki/Hazard_...Control_Points
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensm...ene-Verordnung

copy
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Alt 02.09.2007, 00:53   #5
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rami8585 ist auf einem guten Weg
Hi Copy,
danke für die Links. Grundwissen was zB. Auszeichnungsverordnung (Preise), Zutaten, Inhaltsstoffe usw. angeht habe ich, da ich damals eine Ausbildung als Kaufmann im Bereich Lebensmittel gemacht habe.

Was die besonderen Hygienevorschriften usw angeht wäre das ja kein Problem da ich nur Zwischenhändler bin (?).

Das heißt: Importeur liefert nach Deutschland an Grosshandel, Kunden bestellen, 1-3 Mal pro Woche hole ich direkt die Waren ab die ich benötige und verschicke sie sofort. Also ich hab kein Lager o.Ä.

Ich werbe dafür stark und vertreibe / vermittle die Ware nur. Es sind nur verpackte Waren, zB. (Einzelfall):

=> Kunde bestellt Konservendose, ich kaufe sie beim Grosshandel und versende sie direkt (ohne Zwischenlagerung).

Da müsste ich ja sowas nicht berücksichtigen... oder?
rami8585 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.09.2007, 17:38   #6
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Zitat:
Zitat von rami8585 Beitrag anzeigen
Hi Copy,
danke für die Links. Grundwissen was zB. Auszeichnungsverordnung (Preise), Zutaten, Inhaltsstoffe usw. angeht habe ich, da ich damals eine Ausbildung als Kaufmann im Bereich Lebensmittel gemacht habe.

Was die besonderen Hygienevorschriften usw angeht wäre das ja kein Problem da ich nur Zwischenhändler bin (?).
Die Hygienevorschriften gelten auch für Zwischenhändler. Die gelten für alle, die mit dem Lebensmittelkreislauf zu tun haben.

Zitat:
Das heißt: Importeur liefert nach Deutschland an Grosshandel, Kunden bestellen, 1-3 Mal pro Woche hole ich direkt die Waren ab die ich benötige und verschicke sie sofort. Also ich hab kein Lager o.Ä.
Und wo befinden sich die Waren zwischen der Abholung beim Großhändler und dem Versand? In Deinem Kofferraum?

Zitat:
=> Kunde bestellt Konservendose, ich kaufe sie beim Grosshandel und versende sie direkt (ohne Zwischenlagerung).
Hat die Post jetzt eine Filiale beim Großhändler? _Irgendwo_ musst Du die Ware zwischenlagern und wenn es für eine Stunde in Deinem Kofferraum ist ...

Zitat:
Da müsste ich ja sowas nicht berücksichtigen... oder?
Du wirst hier keine verbindliche und vor allem rechtssichere Auskunft bekommen. Wende Dich doch bitte einfach an die Aufsichtsbehörden vor Ort.
Besser vorher erkundigen, als hinterher einen Riesenärger bekommen.

copy
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Alt 03.09.2007, 01:07   #7
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rami8585 ist auf einem guten Weg
@ copy:

Zitat:
Und wo befinden sich die Waren zwischen der Abholung beim Großhändler und dem Versand? In Deinem Kofferraum?
Ja so in der Art Das kannst Dir so vorstellen, in etwa:

=> du bestellst was bei mir
=> ich gehe zum grosshändler, kaufe die ware (wg. der Menge ist das schon geregelt, da ist der Großhändler einverstanden dass ich in Teilmengen das alles abhole)
=> fahre danach direkt zur Post weiter, pack sie in Pakete und versende sie.

Hört sich vielelicht auf den ersten Blick amateurhaft an, aber das werde ich nur die ersten paar Monate so machen. Danach wird die Ware bei mir gelagert, sollte sich rausstellen dass es 100% erfolgreich wird.

- Klar, ich hole mir da schon noch verbindliche Auskunft bevor ich da was starte, Interessenten usw sind schon da und alles weitere ist schon abgecheckt, fehlt nur noch das rechtliche "OK"
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