Hi,
zum Thema Impressum-Pflicht (unabhängig was auf der Seite ist, ob da Links sind oder nur private Pics) gibt es hier schon tonnenweise Lesestoff, einfach mal die Suche benutzen.
Hallo Gemeinde,
dieses Streithema wurde ich einen anderen Forum schon ausbestritten und am Ende weiß eh keiner Bescheid.
Deswegen ging mein Weg in ein Fachbezogenes Forum. DIESES.
Brauche ich auf der Webseite
www.pierced-angel.de
ein Impressum?
Folgende Faktoren sind klar:
• Die HP ist 100% privat und 100% NICHT komerziell
• Es existieren keine weiterführenden Links! (höchstens auf dem HP-Point als GB-Eintrager)
• Es wurden keine fremden Tools oder Werbebanner implementiert
• Die Fotos entstanden privat, oder anhand der Fotografen auf kostenloser/freier Basis
Habe auch kein Bock das ein vollständiges Impressum Stalker nutzen![]()
Hi,
zum Thema Impressum-Pflicht (unabhängig was auf der Seite ist, ob da Links sind oder nur private Pics) gibt es hier schon tonnenweise Lesestoff, einfach mal die Suche benutzen.
#.Viele Grüße - Andreas
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also, ich habe in der suche "Impressum" eingeben, und die ersten 6 Seiten durch geklickt, den Sticky-Thread gelesen und komme zum Entschluss,d as ich genauso Schlau bin wie vorher.
Meine Problematik ist diese berühmte Grauzone, und selbst über Google finde ich jetzt keine konkrete Information ob man in meinen Fall ein Impressum braucht...
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Lesestoff 1
Lesestoff 2
Lesestoff bei Google
Um das abzukürzen...
Es besteht eine generelle Impressumpflicht für jede Webseite. Einzige Ausnahmen sind persönliche Seiten und Seiten für familiäre Zwecke.
Persönliche/familiäre Zwecke bedeutet, daß die Seite nicht öffentlich zugänglich sein darf und das ein ausreichender Schutz vor Zugriffen Dritter (geschlossene Benutzergruppen, Passwortschutz, etc) gewährleistet sein muß. So wie auch nur eine Person ungehindert darauf zugreifen kann, was ja der Fall ist, wenn eine Seite so im Netz liegt, muß ein Impressum drauf. Bei privaten Seiten ist das vollständige Name und postalische Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse in reiner Textform (also etwa peterchen@mueller.com und nicht etwa ein Link mit "Klick mich" hinter dem sich die Email verbirgt.)
Firmen und Vereine müssen zusätzliche Angaben im Impressum machen.
Lange Rede kurzer Sinn: Es heisst Impressumspflicht und nicht IchMachMalEinImpressumWennIchDenkeDasEsNötigWäre
#.Viele Grüße - Andreas
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Aber gerade Deine Links widersprechen Dir teilweise ... allein die ersten beiden Google-Treffer. Der Artikel vom TP ist schon in bezug auf die zugrundegelegten Gesetze nicht aktuell.
Nur weil es "Pflicht" heißt, bedeutet das ja nicht automatisch, dass es für jeden Pflicht ist, sondern eben nur für die, für die es Pflicht ist.
Ich kann die Verwirrtheit von lost-in-emotion verstehen, denn je nach besuchter Anwaltsseite unterscheiden sich die Definitionen zu "privaten Webseiten".
Auch Deine Definition der persönlichen Zwecke ist nur (D)eine Auslegung, aber nicht im Gesetz hinterlegt.
Bleibt wohl die Rechtssprechung abzuwarten, sollte es mal soweit kommen. Bis dahin ist man aber mit der Angabe eines Impressums auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
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#.Viele Grüße - Andreas
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Hilf mir bitte auf die Sprünge: gerade zum fraglichen Punkt finde ich nur die "Ansicht" des Autors ...
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Sorry, aber manchmal kommt man sich vor wie...naja lassen wir das.![]()
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Vielleicht hilft dann dieser Artikel bei heise der die Sachlage sehr ausführlich erklärt, Links zum Gesetzgeber liefert, Urteile zu dem Thema als PDF beinhaltet, usw.
#.Viele Grüße - Andreas
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Entschuldigung, wie kommst Du Dir denn vor??
Ich bin lediglich mit Deinen strikten Aussagen nicht einverstanden und da das TP in einschlägigen Suchmaschinen hoch gelistet ist, wären weniger pauschale Antworten gerade bei diesem umstrittenen Thema nützlich.
Dass die Angabe eines Impressums nicht schaden kann und jedem zu empfehlen ist, der auf Nummer Sicher gehen möchte, ist klar - darüber streite ich gar nicht.
Aber eine "generelle Pflicht für jede Webseite" besteht nun mal nicht. Über die Deutung der persönlichen und familiären Zwecke sind die Rechtsexperten ebenfalls uneinig. Du stellst sie als Fakt dar.
Ich habe Dich daraufhin lediglich gebeten, Deine Aussagen unabhängig von "Ansichten" zu untermauern. Die Caipi- und Augenroll-Smilies helfen da nur bedingt weiter ...
Leider erklärt auch der heise-Artikel gar nichts, sondern unterstreicht und betont nur die sehr unklare Rechtslage. Die beiden verlinkten Urteile beziehen sich auf Firmenwebseiten. Ich würde sogar nach dem Lesen des Artikels der Fragerin hier Hoffnungen machen. Aber ich bin kein Anwalt und wenn sich die schon uneins sind, wie soll ich dann hier irgendetwas behaupten.
Ich möchte hier auch nicht großartig rumstreiten, ich fand lediglich Deine Aussagen zu einseitig und zu pauschal.
Aber zurück zur eigentlichen Frage:
lost-in-emotion, Du siehst, auch in diesem Forum wird dazu nur rumgestritten
Wenn Du auf der sicheren Seite sein möchtest, nimm Rizzos Rat an.
Und das soll es dazu auch von mir gewesen sein.![]()
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Phoebe in Friends S05E14
Wie im Kindergarten, wo man alles bis zum Brei vorkauen und erklären muß.
Es gibt Gesetze, Paragraphen die das regeln - in meinen Augen kann man das also pauschal so sagen, weil es eben so vorgeschrieben ist. Nur weil "einige" im Web damit nicht einverstanden, verschwinden die Gesetze nicht oder lassen sich wegreden.
Schön, da sind wir ja einer Meinung.
In der Theorie besteht die Pflicht nicht für alle, das stimmt wohl. Was aber die Praxis angeht, so sind sich die "Experten" wohl einig, daß die Ausnahmen die zur Befreiung von der Pflicht führen könnten, eigentlich in der Praxis nicht zu erfüllen sind. (was den Punkt private/familiäre Seiten betrifft)
Laß mich das mal umdrehen...
Welche Rechtsexperten sind das denn, die gegenteiliges behaupten? Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich deren Widersprüche?
Es ist nun mal ein gegebener Fakt das Gesetze zur Regelung existieren. Sich hinstellen und sagen "alles Quatsch" kann jeder, aber worauf stützt sich denn diese Aussage, wenn nicht auf rein subjektive Ansichten einzelner?
Siehe Text in Klammern vom vorheringen Abschnitt. Es ist sehr klar geregelt wann man ein Imprussum auf der Seite haben muß und wann nicht - "schwammig" formuliert sind aber die Umstände. (was ist eine rein private Seite) ... Aber auch dazu gibt es genug Anhaltspunkte im Web. Generell kann man wohl sagen, das eine Seite nicht privat/familiärer Natur ist, wenn diese öffentlich zugänglich ist bzw über eine Suchmaschine o.ä. gefunden werden können.
Das war sie auch, weil Gesetze existieren die das regeln.
Dann laß mich, damit alle wieder glücklich sind, das etwas anders ausdrücken:
Links zur den Gesetzen und zu Rechtsseiten habe ich oben geposted, welche Information jetzt jeder daraus liest ist seine (oder ihre) Sache.
Mehr habe ich dazu auch nicht mehr zu sagen.![]()
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Meine Meinung:
Alles was im Internet nicht hinter Schloss und Riegel ist bedarf einer "wer-hat-das-verzapft"-Angabe. Und ich find das okay so
Ansonsten sollte man sich von 'nem Anwalt beraten lassen, den kann man dann im Bedarfsfall regresspflichtig nehmen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Dachte wir wären hier im Hilfe-Unstützenden Forum
Wie im Kindergarten, wo man alles bis zum Brei vorkauen und erklären muß.
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Auch von mir wäre es ratsam einen kleinen Vermerk zu veröffentlich der für die Seiten verantwortlich ist.
http://www.anbieterkennung.de/
Eine nicht geschäftsmäßig betriebene Website braucht kein Impressum.![]()
@designfanatiker: Und daran streiten sich die Geister.. An der Definition von Geschäftsmäßig. Laut der Definition des alten Telekommunikationsgesetzes bedeutet "geschäftsmäßig"
Ob Geld dabei fließt ist unerheblich. Ausschlagebend ist die Nachhaltigkeit. Und ich wage zu behaupten, daß der Gesetzgeber nicht so einfach zwischen zwei Gesetzen die Begrifflichkeiten total ändern..§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes
5. ist "geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten" das nachhaltige Angebot von Telekommunikation einschließlich des Angebots von Übertragungswegen für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
Wir sind uns doch wohl in einem einige: Man kann die Frage nicht 100% sicher klären. Um vor Überraschungen sicher zu sein gibt es nur zwei Möglichkeiten: Keine Website betreiben solange es eine höchtsrichterliche Entscheidung gibt oder Impressum drauf machen. Eine Website ohne Impressum online zu stellen ist bei der aktuellen Rechtslage mit einem Risiko verbunden, da können wir hier solange diskutieren wie wir wollen.
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