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Alt 11.09.2007, 16:26   #1
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Gerhard1 macht alles soweit korrekt
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Frage zu Mietrecht


Guten Tag zusammen,
ich habe hier viele Interessante Themen gesehen und interessiere mich bezüglich der vielen Ratschläge auch einmal einige Meinungen dazu einholen.

Ich habe am 1.6. des Jahres ein etwas größeres Objekt angemietet, zu welchem auch ein Areal von etwa 3,7 ha Grund gehört. Da dies von vornherein gewerblich nutzbar sein sollte haben wir dies im Vorfeld mit dem "sogenannten" Beauftragten der eigentlichen Vermieterin abgesprochen und sind auch unter dieser Voraussetzung von Köln in den Westerwald gezogen. Das Objekt war in renovierungsbedürftigem Zustand und wir haben in den letzten Monaten viel Arbeit und Geld hineingesteckt.

Nun kam es mit diesem "Beauftragtem" zum Streit.

Unsere Toilette die auch unsere Kunden benutzen müssen, funktioniert seit etwa 8 Wochen nicht.
Eine zum Objekt gehörende Einliegerwohnung, die unsere Kunden für die Zeit ihres Aufenthaltes auf dem Hof nutzen sollten, hat eine feuchte Wand in der Küche. Der Wassereinbruch kommt nicht von einer defekten Leitung, sondern von ausserhalb oder der Kellerwand (Schiefergestein) Man könnte in der Küche nebenan Pilze züchten.
Seit die Toilette defekt ist, bildet sich im Keller der als Durchgang zum Pferdestall genutzt wird, weißer dicker Schimmelbefall an der Wand.

Die defekte Toilette ist dem "Beauftragtem" bekannt, er hat selbst versucht an der Klärgrube ein Loch zu buddeln, hat aufgegeben und ich habe mich angeboten dieses Loch weiter auszuschaufeln, habe mir dabei das Kreuz verrissen und das Ende von Lied, es passiert nichts mehr.

Die Wohnung die wir in diesem Zustand nicht vermieten können bringt uns definitiv wirtschaftliche EInbußen, da dieses Objekt in Alleinlage liegt und wir Seminare geben. Zu diesen MÜSSEN wir unseren Teilnehmern eine Unterkunft bieten, da hier in der Umgebung kaum günstige Unterbringungen möglich sind.

Die Mängel waren bei Besichtigung nicht einsehbar udn erkennbar. Nun wirde mir aber auch bestätigt, dass das Dach dicht sei, aber auch hier hatten wir bereits einen Wassereinbruch.

Gestern nun hat der "Beauftragte" sich endlich einmal bequemt und die feuchte Wand begutachtet. Es kam zum heftigem Streit, der meiner Meinung nach vollkommen unbegründet war. Nun hat dieser .... die Schlüssel zu unserer mitgemieteten Einliegerwohnung mitgenommen. Nachdem wir dann telefonisch angaben dass wir in dieser Wohnung zu arbeiten haben und heute Möbel geliefert werden die dort untergestellt werden müsse, versprach uns die Eigentümerin dass wir heute früh die Schlüssel bekämen.
Nun, sie sind immer noch nicht da und die gelieferten Möbel stehen nun draußen in der Einfahrt.
Wenns nun regnet ist alles hin.
Darf ich auf kosten des Vermieters nun einen Schüsseldienst beauftragen?
Es liegt auch Werkzeug in der Wohnung welches wir benötigen, ausserdem sollte heute früh das Wohnzimmer fertig gestrichen werden.

Für eure Ratschläge möchte ich mich im Voraus bedanken.

Gerhard
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Alt 11.09.2007, 18:10   #2
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AO Gott ist auf einem guten Weg
Hallo!

Mein Tipp, ganz schnell zum Anwalt. Der Sachverhalt gibt m. E. einiges her was es zu überprüfen gilt.
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Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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