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Thema: PKW-Fragen - Steuerrecht

  1. #1
    TP-Junior inetpoint24 macht alles soweit korrekt
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    PKW-Fragen - Steuerrecht

    Hallo,
    langsam weiß ich nicht mehr, wo mir der Kopf steht. Je mehr ich hier lese um so unsicherer werde ich...
    Also ich leg mal los wo im Momnet der Schuh drückt... :

    Ich habe im Juli diesen Jahres, nebenberuflich, ein Gewerbe angemeldet. Ich biete z.Z. Flughafentransfers usw.an. Die Fahrten führe ich mit meinem Privat-PKW, derzeit 63TKM Laufleistung, den ich 2004 NEU und Privat gekauft habe, durch. Seit Aufnahme der gewerbl. Tätigkeit führe ich für alle Fahrten ein Fahrtenbuch (seit ca.KM-Stand 54000). Dabei beschreibe ich die geschäftlichen Fahrten mit Datum, Start und Ziel sowie den Zweck und KM auf. Die Privatfahrten und die Fahrten zu meiner Arbeitsstätte (Hauptberuf) gebe ich nur mit "Privatfahrt" an sowie Datum und Kilometer, nicht aber Start, Ziel und Zweck der Fahrt.
    1.) ist das so korrekt?
    2.) ich kann noch nicht abschätzen, wie hoch der %-Anteil der Geschäftlichen Fahrten zu den Privatfahrten ist (Wahrscheinlich mehr Privat als geschäftlich) Wird mit der ersten Steuererklärung (nächste Jahr,für 2006) festgelegt, ob der Wagen zum Betriebsvermögen gehört ( wo ich doch nur von den Monaten Juli-Dezember genaue Zahlen habe..?) oder wie funktioniert das?
    3.) Sind die Privatfahrten Einnahmen und muss ich da noch die MwSt. draupacken (bin nicht vorsteuerabzugsberechtigt)? Aber: Da ich im Moment noch sehr viel mehr KM Privat als geschäftl. fahre würden meine "Einnahmen" ja gegenüber den Betriebsausgaben förmlich explodieren. Die geringen Gewinne der geschäftl. Fahrten (nach Abzug meiner Auslagen für Kraftstoff,Verschleiß usw.) würden vollständig aufgefressen und mir blieb davon nix mehr übrig. (da stellt sich ja dann zwangsläufig die frage, wozu überhaupt nebenberuflich ein gewerbe anmelden, wenn der eigene PKW dazu führt, dass der Jahresbruttobetrag aus dem Hauptjob ansteigt und man dafür noch Steuern nachzahlen muss...? ) Wollte eigentlich was dazuverdienen und nicht letztendlich noch draufzahlen. Wo ist denn da der Sinn?
    3.) Wenn ich mir nun dieses Jahr noch einen neuen Wagen kaufen würde, wie muss ich mich da verhalten (altes Fahrtenbuch abschließen, neues aufmachen) Darf ich überhaupt ein Fahrtenbuch führen oder bin ich durch die 1% Regelung betroffen und mir wird 1% des Listenpreises als Einnahme angelastet? Wie wirkt sich der Verkauf meines jetzigen PKW steuerlich aus, wie und wo muss ich das aufzeichnen ?

    4.) Ich benötige also schon ein größeres Auto um damit auch mehr Personen transportieren zu können. Kann ich, trotz der gringen (noch) Einnahmen ein Fahrzeug leasen oder gibt es da Probleme mit dem FA?

    5.) Ich habe bisher erst ca. 300 EUR Einnahmen gehabt aber verhältnismäßig hohe Anschaffungskosten (Navigationsystem, Computer, Software, Büroeinrichtung u. Zubehör, Webauftritt, Werbung usw.) Möchte für die Ausgabe und Einnahmen einfache Excel-Tabellen erstellen. Gibt es dafür Vorschriften/Vorgaben, wie diese Aussehen müssen? Kenn mich mit Rechnungswesen/Buchführung leider nicht aus. Lese aber öfter was von Konten, auf die man dies oder das buchen muss...

    Dankeschön!
    Gruß, Jörg

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Was den PKW angeht ist das Thema einfach zu umfangreich um es komplett zu behandeln. Hier mal ein hoffentlich verständlicher Link:
    http://www.traum-projekt.com/forum/a...um-den-pkw.pdf

    Siehe auch die angehängten Dateien

    Zur EÜR verweise ich auf dieses Beispiel
    http://www.bebo-consulting.de/index....u-rechnung.htm

    Gruß
    Sven
    Miniaturansichten angehängter Grafiken Miniaturansichten angehängter Grafiken PKW-Fragen - Steuerrecht-steuerstudium.pdf   PKW-Fragen - Steuerrecht-zuruecknutzungswert.pdf  
    Geändert von SvenWeb (05.01.2008 um 13:55 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior jonic macht alles soweit korrekt
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    boah...

    Hallo Sven,
    hab mal in die links reingeschaut aber ehrlich gesagt - nix verstanden!!!
    zum verständnis vieleicht der reihe nach:
    ich fahre mit meinem privat-pkw seit juli auch die geschäftlichen fahrten. wenn

    ich bei den geschäftl. fahrten zwischen 10 und 50% liege kann ich wählen ob der wagen zum betriebsvermögen gezählt wir oder nicht?

    wenn ich den wagen nicht ins betriebsvermögen nehme, kann ich dann auch nicht die laufenden kosten (inspektionen, reifen, tanken, leasingraten,waschen, tüv, au usw.) als betriebsausgabe ansetzen sonder nur die 0,30 eur / km ???

    wenn ich den wagen ins betriebsvermögen nehme, muss ich z.B alle privatfahrten als einnahme buchen? das wären ja dann bei z.B 12000km x 0,30eur privatfahrten= 3600eur einnahmen (Juli-dezember) wogegen ich nur für die z.B 2000km geschäftl. fahrten 2000km x 0,30eur= 600eur als betriebsausgaben ansetzten kann (mal abgesehen von den anderen betriebsausgaben) ? würde das bedeuten, ich müsste 3000,-eur (aus dem beispiel) am jahresende versteuern?

    wie und wann nehme ich ein fahrzeug ins betriebsvermögen auf (gibt es da formblätter)? muss ich das dem FA dieses jahr noch mitteilen (und wie) oder reicht es mit der Einkommensteuererklärung für 2007?

    Puhhh.....
    Danke schon mal....
    Gruß, jörg

  4. #4
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    ich bei den geschäftl. fahrten zwischen 10 und 50% liege kann ich wählen ob der wagen zum betriebsvermögen gezählt wir oder nicht?
    Ja, hier besteht ein Wahlrecht.
    wenn ich den wagen nicht ins betriebsvermögen nehme, kann ich dann auch nicht die laufenden kosten (inspektionen, reifen, tanken, leasingraten,waschen, tüv, au usw.) als betriebsausgabe ansetzen sonder nur die 0,30 eur / km ???
    Sofern der PKW im Privatvermögen gehalten wird, sind 0,30 € pro gefahrenen Kilometer abzugsfähig. Damit sind dann aber auch alle Kosten abgegolten wie Benzin, Versicherung, usw.....)

    wenn ich den wagen ins betriebsvermögen nehme, muss ich z.B alle privatfahrten als einnahme buchen?
    Der private Anteil muss dann als Privatentnahme versteuert werden, aber als Einnahme betitele ich das nicht. Kurzum: Es muss in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung miteinfließen.

    das wären ja dann bei z.B 12000km x 0,30eur privatfahrten= 3600eur einnahmen (Juli-dezember) wogegen ich nur für die z.B 2000km geschäftl. fahrten 2000km x 0,30eur= 600eur als betriebsausgaben ansetzten kann (mal abgesehen von den anderen betriebsausgaben) ? würde das bedeuten, ich müsste 3000,-eur (aus dem beispiel) am jahresende versteuern?
    Pauschal 0,30 € pro Km geht nicht!

    wie und wann nehme ich ein fahrzeug ins betriebsvermögen auf (gibt es da formblätter)? muss ich das dem FA dieses jahr noch mitteilen (und wie) oder reicht es mit der Einkommensteuererklärung für 2007?
    Die Zuordnung des PKW zum Betriebsvermögen muss dem FA nicht extra angezeigt werden.

    Wenn der Unternehmer z.B. den Vorsteuerabzug bzgl. dem PKW Kauf geltend macht, spricht das dafür, dass der Unternehmer den PKW zum Unternnehmensvermögen zugeordnet hat, denn bzgl. dem Vorsteuerabzug ist eine Zuordnungs-Entscheidung sofort zu treffen, d.h. mit der Abgabe der USt-VA.
    Geändert von AO Gott (17.09.2007 um 18:18 Uhr) Grund: Flick-Zeug
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  5. #5
    TP-Junior jonic macht alles soweit korrekt
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    Hallo,
    Der private Anteil muss dann als Privatentnahme versteuert werden, aber als Einnahme betitele ich das nicht. Kurzum: Es muss in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung miteinfließen.
    Pauschal 0,30 € pro Km geht nicht!
    Wie würde das z.B. aussehen, wenn ich 20000Km privat fahre und 2000Km?

    Die Zuordnung des PKW zum Betriebsvermögen muss dem FA nicht extra angezeigt werden.
    Wenn der Unternehmer z.B. den Vorsteuerabzug bzgl. dem PKW Kauf geltend macht, spricht das dafür, dass der Unternehmer den PKW zum Unternnehmensvermögen zugeordnet hat, denn bzgl. dem Vorsteuerabzug ist eine Zuordnungs-Entscheidung sofort zu treffen, d.h. mit der Abgabe der USt-VA.
    Bin leider nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, weil Kleinunternehmer.Wie sieht es dann aus?

    Vielen Dank!
    Gruß,
    Jörg

  6. #6
    TP-Senior massi macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von jonic Beitrag anzeigen
    Bin leider nicht Vorsteuerabzugsberechtigt, weil Kleinunternehmer.Wie sieht es dann aus?
    Dann dürftest Du wohl mit den 0,30 € / km besser dran sein

  7. #7
    TP-Junior jonic macht alles soweit korrekt
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    Vorsteuerabzug

    Kann ich eigentlich jederzeit zur Umsatztsteuer optieren auch wenn ich im Fragebogen vom FA angegeben habe, dass ich die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehme?

    Wie verhält es sich mit Tankbelegen aus dem Europäischen Ausland (z.B. Luxemburg 15% MwSt.) Kann ich als Vorsteuerabzugsberechtigter, Belege und MwSt. aus dem Ausland geltend machen?

  8. #8
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von jonic Beitrag anzeigen
    Kann ich eigentlich jederzeit zur Umsatztsteuer optieren auch wenn ich im Fragebogen vom FA angegeben habe, dass ich die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehme?
    Kannst du. Allerdings gilt das dann auch für die schon vergangenen Monate eines Jahres.

    Zitat Zitat von jonic Beitrag anzeigen
    Wie verhält es sich mit Tankbelegen aus dem Europäischen Ausland (z.B. Luxemburg 15% MwSt.) Kann ich als Vorsteuerabzugsberechtigter, Belege und MwSt. aus dem Ausland geltend machen?
    Nein, von deutschen Finanzämtern gibt es auch nur deutsche Umsatzsteuer zurück. Du kannst aber den kompletten Betrag als Ausgaben geltend machen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Junior jonic macht alles soweit korrekt
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    [QUOTE=dorintia;800109]Kannst du. Allerdings gilt das dann auch für die schon vergangenen Monate eines Jahres.

    Danke Dorintia! Wie lange Rückwirkend geht das denn?

    Noch eine Frage: Wie bekomme ich meinen Privat-PKW ins Betriebsvermögen?
    Nutze meinen Privat-PKW (bezahlt- kein leasing, keine Finanzierung) auch für für die geschäftlichen Fahrten zu etwa 15%. Wenn ich den Wagen in einer Liste aufführe wo auch die anderen bereits verwendeten Sachen wie PC, Telefonanlage, Laptop usw. erfasse, gehört er dann automatisch zum Betriebsvermögen? Wie lange kann/ muss ich den Wagen dann abschreiben (3Jahre alt, NP 25500€). Was passiert mit dem Wagen im Betriebsvermögen, wenn ich ihn verkaufe und mir stattdessen einen neuen zulege?

    Nochmals vielen Dank!

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