ein Hinweis ist entbehrlich. Siehe auch § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Gruß
Sven
Hallo,
wenn ich auf meiner Rechnung ein Zahlungsziel (Datum) angebe, dann befindet sich der Kunde bei Nichtzahlung ab diesem Datum in Verzug? Oder muss ich darauf hinweisen, dass er sich dann in Verzug befindet?
ein Hinweis ist entbehrlich. Siehe auch § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Aber er ist dann in Verzug?
Jaaaaaaaaa!![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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