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Thema: Zahlungsziel und Verzug

  1. #1
    TP-Junior -markus- macht alles soweit korrekt
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    Zahlungsziel und Verzug

    Hallo,

    wenn ich auf meiner Rechnung ein Zahlungsziel (Datum) angebe, dann befindet sich der Kunde bei Nichtzahlung ab diesem Datum in Verzug? Oder muss ich darauf hinweisen, dass er sich dann in Verzug befindet?

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    ein Hinweis ist entbehrlich. Siehe auch § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB

    http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior -markus- macht alles soweit korrekt
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    Aber er ist dann in Verzug?

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Jaaaaaaaaa!
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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