Hi,
Firmenname muss rein, wenn du Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag bist, muss auch dein Privatname zusätzlich zum Firmen-(Fantasie)Namen mit rein.
Gerade lesbar (6 - 8 Punkt) reicht aber
gibt es eine pflicht für eine anbieterkennzechnung bei print-anzeigen? wenn ja, was muss in einer anzeige genannt werden?
bei print-anzeigen kostet jeder millimeter bares geld deshalb möchte ich nur das minimale reinpacken
Hi,
Firmenname muss rein, wenn du Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag bist, muss auch dein Privatname zusätzlich zum Firmen-(Fantasie)Namen mit rein.
Gerade lesbar (6 - 8 Punkt) reicht aber
bist du dir sicher? wenn ich die zeitung so durchblättere hat nur jede 3. anzeige solche angaben.
ich war mir sicher, weil es mir vor Jahren unsere IHK so sagte.
habe gerade noch mal recherchiert, und bin u.a. auf diese Info gestoßen:
http://www.stuttgart.ihk24.de/produk...genwerbung.jsp
empfohlen wird Namensangabe aber auch dort:2. Namens- und Rechtsformangabe
Eine Namens- und Rechtsformangabe ist zwar gesetzlich in der Regel nicht vorgeschrieben, empfiehlt sich aber dennoch, damit sich die Leser eine Vorstellung über den Gewerbetreibenden machen können.
danke.
dann würde ich mal sagen, eine internetadresse sollte es auch tun (dort ist ja dann das impressum). ich gehe mal davon aus, dass jeder einen eigenen anschluss hat bzw. jemanden kennt, der einen hat.
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