zu Frage 1:
Ob Du nebenbei oder sogar hauptberuflich eine abhängige Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen ausübst, spielt keine Rolle.
Allerdings ist das Thema "Künstlersozialversicherung" mittlerweile so weitreichig, dass Du Dich am besten mit der Künstlersozialkasse i.V. setzt. Es zählt die besondere Perspektive des KSVG, das nunmal die KSK am besten beherrscht.
Grüße
Michael


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