Ich würde mir das vom Kunden irgendwie bestätigen lassen und dann ab damit auf die Homepage. Denn zuguter Letzt ist der Kunde ja der offizielle Webseitenbetreiber und damit Haftbar bei einer Urheberrechtsverletzung. Und mit dem Schrieb sicherst du dich ab, daß dieser dann nicht zu dir kommt, und plötzlich Schadensersatz für die Kostenabmahnung haben will.. Naja kommen kann er zwar immer noch, du hättest aber vor Gericht deutlich bessere Chancen![]()


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