Hi Robert!
Mal schau´n, inwieweit ich dir helfen kann.
1.) Liegt eine Erbengemeinschaft vor?
Hi,
evtl. weiß einer von euch was zu tun ist im Allgemeinen.
Aus einer Erbmasse will der Erbe das Auto an jemanden verschenken.
Wie sollte man das am besten regeln ?
- Kaufvertrag über symbolischen Kaufpreis
- einfach nur Übergabe des Fahrzeugbriefes ?
- anderen schriftlich fixierten Vertrag.
Ideen & vorschläge ?
gruß
robert
Traum-Projekt.com weiterhin der "Klick zum Know-how"
Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.
Hi Robert!
Mal schau´n, inwieweit ich dir helfen kann.
1.) Liegt eine Erbengemeinschaft vor?
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
Also Erben sind Frau und Kinder , die sich einig über den übergang sind.
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Dann bin ich ja froh, dass nun der erste Teil geschafft ist vom TP Relaunch.
Nun ja, wichtig ist vor allem, dass man Nummernschilder selbst abnimmt und den Käufer nicht damit wegfahren lässt, solange es auf einen angemeldet ist. Außerdem sollte man zur Übergabe was schriftliches festhalten, ansonsten gibt es (teuren!) Ärger, sollte der Beschenkte das Auto nicht selbst anmelden sondern am Straßenrand "entsorgen".
es gibt ja einen "Schenkungsvertrag", google mal danach.
der BalkanTuna
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