Wenn es sonst nichts zu beanstanden gibt ist das m. E. kein Grund, eine Abnahme zurück zu halten. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, im Rahmen der Abnahme Punkte aufzulisten, die dann vom Liefernden Unternehmer im Rahmen der Gewährleistung zu beheben sind, sollten sie berechtigt sein (das ist in dem Fall sicher ein Streitfall den ich lieber nicht beurteilen möchte - wobei ich eher zu Deinen Ungunsten tendieren würde, Echtholzfunier ist nun mal ein Naturprodukt).


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