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Thema: Fehler bei Einbauküche

  1. #1
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Fehler bei Einbauküche

    Hallo zusammen,

    beim Aufbau einer Einbauküche (Aufbau durch das Möbelhaus) sind fehler in der Maserung des Holzes aufgefallen. Bei den Fehlern handelt es sich um auf mehreren Türen vorhandenen dunkelen dünnen Streifen (Die Küche ist aus sehr hellem Holz). Laut den Aufbauenden Monteuren, ist dies ein Holzfehler und kein Grund für eine Reklamation.

    Meine Fragen:
    • Hat hiermit schon mal wer Erfahrungen gesammelt?
    • Wie sieht es mit der Abnahme aus, muss diese trotz des Verdachtes auf einen Mangel unterschrieben werden?
    • Handelt es sich hierbei um einen Werklieferungsvertrag? M.E. ja, somit muss doch bei der Abnhame der Küche auf den Mangel hingewiesen werden.
    • Wie beweise ich, dass ich mir die Rechte nach §634 BGB vorbehalte? (Lt. §640 (2) BGB)

    Danke für Antworten im Voraus.


    Gruß
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Wenn es sonst nichts zu beanstanden gibt ist das m. E. kein Grund, eine Abnahme zurück zu halten. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, im Rahmen der Abnahme Punkte aufzulisten, die dann vom Liefernden Unternehmer im Rahmen der Gewährleistung zu beheben sind, sollten sie berechtigt sein (das ist in dem Fall sicher ein Streitfall den ich lieber nicht beurteilen möchte - wobei ich eher zu Deinen Ungunsten tendieren würde, Echtholzfunier ist nun mal ein Naturprodukt).

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