Wenn ich Richter wäre... nein, da die schon vorhandene Firma "ältere" Rechte hat.
Hallöle,
wie sieht es eigentlich aus, wenn ich eine Firma (GmbH) mit dem Namen 0815xyz gründe, die Domain www.0815xyz.de und www.0815xyz.com ist bereits an eine Personengesellschaft vergeben ist, die Ihren Namen jedoch nicht hat schützen lassen ? (Betätigungsfeld ist etwa das Gleiche)
Wenn ich mir diesen Namen schützen lasse, kann ich dann von dieser Firma die Herausgabe der Domain und Nichtverwendung dieses Firmennamens mit rechtlichen Mitteln einfordern?
Ja ja, ich weiß ... rein moralisch nicht die feine Art, ich möchte daher auch Bitte nur Antworten auf die eigentliche Frage.
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" ... da ist Vakuum drin ! " ... aha, sehr Interessant ... nimm doch besser farbiges Vakuum, dann siehste wenn's raus ist
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Wenn ich Richter wäre... nein, da die schon vorhandene Firma "ältere" Rechte hat.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Wenn ich moralischer Richter wäre würde ich auch NEIN sagen,
das war ja aber wie gesagt nicht die Frage ;-)
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" ... da ist Vakuum drin ! " ... aha, sehr Interessant ... nimm doch besser farbiges Vakuum, dann siehste wenn's raus ist
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Nicht wegen der Moral, rein aus kommerzieller Sicht.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ist das jetzt nur eine Vermutung oder moralische Beurteilung oder
stützt du Dich auf niedergeschriebene rechtliche Paragraphen ?
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" ... da ist Vakuum drin ! " ... aha, sehr Interessant ... nimm doch besser farbiges Vakuum, dann siehste wenn's raus ist
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Irgendwelche hinteren, grauen Gehirnzellen sagen mir das in dieser Richtung schonmal Recht gesprochen wurde.
Der Schaden wäre bei dieser "Zwangsenteignung" für die ältere Firma hoch, solche Sachen werden entsprechend gewichtet.
Kommt aber im Streitfall sicher auf alle Faktoren an und wird 'ne Einzelfallentscheidung sein.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Nein, keine Chance Recht zu bekommen. Sofern die andere Firma beweisen kann, dass Sie den Namen schon länger verwendet (dürfte so wie Du es schilderst sehr einfach werden) hat sie auch entsprechende Rechte, den Namen weiterhin zu verwenden.
Solltest Du das machen wird die Firma eher den Spieß umdrehen und eine Löschung Deiner Marke beantragen:
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/51.html
http://dejure.org/gesetze/MarkenG/55.html
Merke: Nur weil man eine Marke nicht einträgt bedeutet das nicht, dass man keine Rechte daran hat.
Abgesehen davon finde ich die Idee an sich schon pervers. Statt einen Rechtsprozess anzustrengen um einen schon im Einsatz befindlichen Namen zu ergattern sollte man doch lieber mal die grauen Zellen anstrengen und sich was neues einzigartigs ausdenken.
Vielen Dank, das war eine Antwort, so detailliert, wie ich sie mir erhofft hatte ;-)
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" ... da ist Vakuum drin ! " ... aha, sehr Interessant ... nimm doch besser farbiges Vakuum, dann siehste wenn's raus ist
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ist alles sehr kompliziert ... die taz hat die Rechte an Ihrem Logo durch Urteil zum Teil verloren, obwohl sie es seit Gründung nutzten aber nicht hatten schützen lassen.
aus Wikipedia
andere Links zum Thema:Das Logo der Zeitung ist der Abdruck einer Tatze (auch „Tazze“ genannt). Roland Matticzk, der Erfinder des Logos, versäumte es jedoch, sich in den Gründungsjahren der taz die Rechte daran zu sichern. Die Firma Jack Wolfskin registrierte in den 1980ern das Logo für sich. Den Rechtsstreit zwischen den beiden Firmen verlor die taz im Jahre 2002, was zur Folge hatte, dass sie die Tatze nun nicht mehr auf Produkte drucken darf, die zum Kerngeschäft von Jack Wolfskin gehören.
http://www.designtagebuch.de/jack-wo...und-die-tatze/
http://www.taz.de/index.php?id=archi...02/07/26/a0107
http://www.taz.de/index.php?id=archi...07/03/10/a0019
alte Rechte nützen also nicht immer![]()
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"dass sie die Tatze nun nicht mehr auf Produkte drucken darf, die zum Kerngeschäft von Jack Wolfskin gehören."
Verkauft denn 'ne Zeitung Klamotten![]()
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Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
ähm ... was mir grad nochmal so durch den Kopf gegangen ist dazu ... wenn ich die beiden Gesetze, die du gepostet hast richtig interpretiere, ist es völlig wurscht ob man sich seine Marke schützen läßt oder nicht, weil:
Wenn Firma A 2000 gegründet wurde und Firma B 2001, kann sich Firma B auf den Kopf stellen, wird aber eine Rechtsstreit um die Marke immer verliehren, wiel A vorher auf dem Markt war.
Hätte B jedoch 2000 gegründet und A 2001 wär die ganze Geschichte andersrum.
Kurzum ... wer zuerst da ist, bekommt das Recht - so laut den Gesetzen, also wäre ein Schützen der Marke völlig unsinnig, da ja ehh die länger bestehende Firma das Recht bekommt - oder ?
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" ... da ist Vakuum drin ! " ... aha, sehr Interessant ... nimm doch besser farbiges Vakuum, dann siehste wenn's raus ist
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Wie man am Beispiel TAZ und Wolfskin sieht ... nicht unbedingt.
Allerdings sind die Zeitabläufe auch erheblich anders:
Logoerstellung - Gründungsjahr TAZ - wann war das?
Logoschutz durch Wolfsskin - 1980
.... 22 Jahre "arbeitet" Wolfskin mit diesem Logo .....
Rechtsstreit um das Logo erst 2002
Wenn du so als "Neuling" daher kommst... no chance
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ich habe mir das jetzt nicht kompplett durchgelesen, aber wenn ich die Kurzfassung richtig verstanden habe ging es da ja nicht um den Kernbereich der GEschäftstätigkeit der taz. Für die Zeitung darf man das Logo ja wohl weiter uneingeschränkt nutzen. Wenn sich wie im Fall von graf_dracula von Anfang an jedoch schon der Bereich, in dem Logo/Name genutzt werden überschneiden, dann ist das noch mal was anderes.
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