Du musst Dein Gewerbe nicht rückwirkend anmelden aber kannst Deine Kosten trotzdem geltend machen.
Die Einnahme-Überschuss-Rechnung für das Finanzamt wird am Jahresende gemacht. Trotzdem schadet es natürlich nicht, wenn Du das für Dich selbst regelmäßig machst, um den Überblick zu behalten.und wollte fragen ob die gewinn rechnung (erlöse - kosten) jeden monat gemacht wird oder ende des jahres?
Dann sprich auf jeden Fall mit Deinem Berater _bevor_ Du irgendetwas machst. Und alle anderen Fragen sind hier im Forum schon x-mal beantwortet worde und Antworten findest Du u.a. auch in den Stickys.das nebengewerbe bezieht sich auf einen job bei der deutschen vermögensberatung den ich nebenbei mache, und später mal hauptberuflich machen will
zur zeit bin ich noch arbeitslose, beziehe ALG 1 und ALG 2...
copy


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren