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Thema: besteht da noch Hoffnung ...

  1. #1
    TP-Junior Norbert3f macht alles soweit korrekt Avatar von Norbert3f
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    Question besteht da noch Hoffnung ...

    Hallo,
    hier die ganze Geschichte:
    Ein Mann kauft auf einem Wochenmarkt eine Modeschmuckkette und verehrt sie seiner Frau. Einen Tag spaeter gehen sie zusammen Einkaufen. Da entdeckt die Frau eine aehnliche Kette am Modeschmuck-Staender, nimmt sie und will sie Ihrem Mann zeigen, der zwischenzeitlich den Einkauf alleine fortgesetzt hat. Bei der Suche nach ihrem Gatten wird ihr die Sache zu bloed. Aber ganz zurueckgehen, es ist ein etwas groesserer Markt, will sie nicht, also legt sie das Teil irgendwo ab. Am Ausgang wird sie von Ladenmitarbeitern gestellt und in ein Kabueffchen gefuehrt, wo man ihr zeigt, wie sie die Kette vom Staender nimmt. Natuerlich gibt es reichlich HickHack und erst ca. eine Stunde nach dem "Handgriff" lassen sich die Mitarbeiter zu der Stelle fuehren, wo die Frau die Kette abgelegt hat. Leider befindet sich dort nur noch der Kassenzettel. Bei der freiwilligen "Ausschuettung" der Handtasche der Frau kommt natuerlich die Kette, welche ihr Mann gekauft hat zum Vorschein. Das Kettchen passte halt nicht zum aktuellem Outfit. Das Personal stutzt zwar, da sie offensichtlich mit einem anderen Schmuckstueck gerechnet haben, aber mit der Aussicht auf die Fangpraemie wird dies, trotz Protest der Frau und ihres mittlerweile auch anwesenden Gatten, zum Diebstahlsobjekt erklaert und einbehalten. Jetzt bekommt die Frau Post vom StA und soll sich frweiwillig schuldig erklaeren, da sie "hinreichend verdaechtig" sei, die Tat begangen zu haben. Und dies, obwohl auf der Videosequenz weder das Schmuckstueck noch eine Diebstahlshandlung zu erkennen ist.

    Meine Fragen nun:
    1. Welche Chance hat die Frau aus der Sache unbescholten rauszukommen?
    2. Wie lange darf eine Frau, welche sich ein Paar Pumps kauft und den Kassenzettel verliert oder wegwirft, keine Filiale betreten, bei der sie vermuten kann, dass dort die gleichen Pumps gehandelt werden. Hinweis: moderne Plastsohlen zeigen auch nach laengerem Gebrauch wenig bis keine Gebrauchsspuren.
    Gruss und Dank
    Norbert

  2. #2
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    Nun ja, heikler Fall. Aussage gegen Aussage, und Ware vom aktuellen Sonderverkauf ohne Beleg in der Tasche, keine gute Kombination.

    Evtl. mal versuchen über die Firmenleitung oder gar Zentrale des Kaufhauses zu gehen und dort zu drohen den Fall in die Presse zu bringen... Alleine schon wegen der Geringfügigkeit wird man da wohl kaum Interesse dran haben, das ganze weiter auszufechten. Modeschmuck, was kostet das Zeug denn, 5 Euro? Ist zwar keine tolle Methode, aber wenn der Detektiv anders auf stur schaltet...

  3. #3
    TP-Junior Norbert3f macht alles soweit korrekt Avatar von Norbert3f
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    Hallo Thomas,

    heikler Fall. Aussage gegen Aussage
    stimmt,
    jedoch soll in irgendeinem Land der Grundsatz gelten: "Im Zweifel fuer den Angeklagten."
    Ware vom aktuellen Sonderverkauf ohne Beleg in der Tasche
    da trifft dann ja gleich die 2. Frage zu:
    1. Wie lange muss ein Kunde den Kaufbeleg mit sich herumtragen, wenn er annehmen kann, dass andere Haendler den gleichen Artikel im Programm haben?
    Und ansonsten halte ich Schmuck in einer Damenhandtasche fuer absolut "normal", oder ...
    Gruss und Dank
    Norbert

  4. #4
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    Zitat Zitat von Norbert3f Beitrag anzeigen
    Hallo Thomas,

    stimmt,
    jedoch soll in irgendeinem Land der Grundsatz gelten: "Im Zweifel fuer den Angeklagten."
    Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass begründete Zweifel bestehen. Ob ein Gericht das tut, kann hier niemand beantworten.
    Genauso wenig wie die folgende Frage:

    da trifft dann ja gleich die 2. Frage zu:
    1. Wie lange muss ein Kunde den Kaufbeleg mit sich herumtragen, wenn er annehmen kann, dass andere Haendler den gleichen Artikel im Programm haben?
    Ich würde sagen, wenn jemand die Angewohnehit hat, Dinge anzuhaben oder in der Handtasche rumzuschleppen _und_ gleichartige Dinge in Läden rumzuschleppen und dann einfach irgendwo im Laden abzulegen, für immer.

    Such' Dir einen Anwalt, vereinbare eine günstige Pauschale für die Erstberatung (vll. ist sie sogar umsonst) und hol' Dir eine Einschätzung von einem Profi. Alles andere ist Spökenkiekerei.

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  5. #5
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    Zitat Zitat von Norbert3f Beitrag anzeigen
    jedoch soll in irgendeinem Land der Grundsatz gelten: "Im Zweifel fuer den Angeklagten."
    Wäre da nur das Video, auf dem das in die Tasche stecken nicht zu sehen ist und die Aussage der Detektive: Ja. So gibt es aber die Kette in der Handtasche als Indiz für einen Diebstahlversuche.

    Wie lange muss ein Kunde den Kaufbeleg mit sich herumtragen, wenn er annehmen kann, dass andere Haendler den gleichen Artikel im Programm haben?
    Nun ja. In aller Regel gibt es Gebrauchsspuren, bei Kleidung schnell andere Gerüche (alleine mal das nach dem ersten Waschen die Chemie weg ist), in Handys hat man seine Einträge drin, Buchrücken haben schnell Knicke wenn man etwas gelesen hat, und seine Bratpfanne trägt man gewöhnlich nicht den ganzen Tag mit sich rum... . Zu solchen Konstellationen kommt es also schon nur sehr selten. Und bei "hochwertigeren" Schmuckstücken gibt es keine Wühltischen, von denen man sich 10 greifen kann sondern diese werden individuell aus der Vitrine geholt. Von daher sehe ich das im Regelfall nicht als großes Problem.

  6. #6
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Wäre da nur das Video, auf dem das in die Tasche stecken nicht zu sehen ist und die Aussage der Detektive: Ja. So gibt es aber die Kette in der Handtasche als Indiz für einen Diebstahlversuche.
    Na-ja, Schmuck in einer Damenhandtasche ist (rein IMHO) ein wirklich schwaches Indiz. Gehe mal in irgendeine Shoppingmeile und lass Dir den Inhalt von solchen Taschen zeigen.

    Da ihr der Schmuck von Ihrem Mann geschenkt wurde, ist es eher normal, dass sie keinen Kassenbon dabei hatte. Und selbst wenn bis zur Verhandlung ein passender Bon auftaucht, findet der Staatsanwalt sicher ein Argument, dass es sich dabei um ein Pfund Butter o.ae. handelt und nicht um besagte Kette.

    Wenn man bedenkt, dass ein Detektiv oder Mitarbeiter die Haelfte der Fangpraemie, also 50€ kassiert, besteht von dieser Seite durchaus ein Motiv die Videobilder "passend" zu interpretieren.
    Gruss und Dank
    Norbert

  7. #7
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    Na ja, in der Handtasche rumtragen tun Frauen den Schmuck normalerweise nicht.

    Die Detektive haben sicher eine solche Motivation, das ist am Ende Ihr Job. Wenn sie in einem solchen Fall die Verdächtige laufen lassen trotz der Indizien würden sie ihren Job nicht richtig machen. Und spätestens sobald die Polizei und Staatsanwaltschaft dabei sind und den Fall beurteilen müssen spielt das keine Rolle mehr.

  8. #8
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    Hmm, das interpretiere ich jetzt mal so:
    Wenn keine Quittung vorhanden, oder nicht legal beschafft werden kann, waere es sinnvoller, das Angebot anzunehmen - richtig?
    Geändert von Norbert3f (07.10.2007 um 12:07 Uhr)
    Gruss und Dank
    Norbert

  9. #9
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    Question

    Hallo,
    wider Erwarten ist der Kassenzettel doch noch aufgetaucht und mit diesem und der Aussage des Mannes hat die Frau das Ansinnen des SA abgelehnt, worauf der SA das Verfahren nach §153 Abs.1 StPO eingestellt hat.
    Isse nun unschuldig oder ist dem SA die Sache nur zu billig ...

    Dies ist wichtig, weil im Falle von "unschuldig" der vom Laden einbehaltene Schmuck herausgegeben werden muesste ...
    Gruss und Dank
    Norbert

  10. #10
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    Vor Gericht ist eingestellt meine ich nicht mit einem Freispruch gleichzusetzen, beim Staatsanwalt bin ich mir nicht sicher.

  11. #11
    TP-Member frankyhh macht alles soweit korrekt
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    ich würde die Herausgabe des Schmuckstückes verlangen.
    Der Schmuck ist nunmal bezahlt und somit auch Eigentum des Käufers.

    Allerdings ist eine Schuld , wenn auch nur geringfühig , vorhanden
    Siehe: http://www.aufenthaltstitel.de/stich...po.html#gering

    Exisitiert ein Hausverbot seitens des Kaufhauses ?
    Gibt es weitere Zusätze bei der Einstellung ? z.b. bei Wiederholung wird mit blablaba gedroht o.ä???
    Geändert von frankyhh (25.10.2007 um 01:14 Uhr)

  12. #12
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    Ich möchte kurz mal mit dem "Aussage gegen Aussage" und "im Zweifel für den Angeklagten" etwas ausräumen.

    Die Aussage eines Zeugen gilt selber als "Beweis". Unter der freien Beweiswürdigung (Bewertung der Beweise durch den Richter auf ihre Glaubwürdigkeit), kann der Richter auch zu dem Schluss kommen, daß ihm eine Zeugenaussage als wahrscheinlicher erscheint und dies dann als Grundlage zur Urteilsfindung benutzen..
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

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