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Alt 04.10.2007, 09:51   #1
jessica
Guest
 

Mietvertrag vorzeitig kündigen


Hallo liebe Community,

ich hoffe meine Frage passt hier rein, ansonsten meckert ruhig
Also ich kenne jemand, der jetzt erst zum 1.10. eine neue Wohnung innerhalb einer Wohnungsbaugesellschaft bezogen hat. Jetzt hat diese Person aber die Chance in eine andere Stadt arbeit zu bekommen. Gibt es da irgend ne Sonderregelung, das man früher aus den Mietsvertrag raus kommen könnte
Freue mich über Antworten. Wenn die Frage für hier zu speziell ist, auch kein Problem, war ja nur ne Frage

lg jessica
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Alt 04.10.2007, 11:04   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
Guin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's geht
Moin,
er kann einen Nachmieter stellen, dann kann er seinen Mietvertrag vorzeitig beenden.
Der Vermieter muss dann aber auch mit dem Nachmieter einverstanden sein.
Guin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.10.2007, 11:14   #3
jessica
Guest
 
ja gut, ok. Danke für die Info. Also so eine Sonderregelung gibt es da ansonsten bestimmt nicht ne???

thx für die schnelle Antwort
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Alt 04.10.2007, 11:19   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Nicht das ich wüsste... normale geringste Kündigungsfrist sind halt 3Monate.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.10.2007, 11:19   #5
TP-Insider
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
Guin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's geht
Es gibt sicherlich Sonderregelungen.
Mir ist aber keine bekannt, die greift, wenn man einfach nur umziehen will.
Anonsten steht das im Mietvertrag drin.

Todesfall waere z.B. ein Sonderfall

Nachmieter suchen ist das einfachste. Wenn im Ort eine Hochschule existiert und die Wohnung klein und guenstig ist, findet sich da schnell ein Nachmieter.
Anonsten mal in der Zeitung die Wohnugn anbieten oder in Supermaerkten einen Aushang machen.
Guin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.10.2007, 11:25   #6
jessica
Guest
 
ja das wär natürlich eine idee auf diesem weg ein nachmieter zu finden. vor allem weil ne menge in der wohnung bleiben soll. da muss sich doch was finden...mit neuen teppichen etc.

also vielen dank nochmal
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Alt 04.10.2007, 11:29   #7
TP-Insider
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
Guin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's geht
Zitat:
vor allem weil ne menge in der wohnung bleiben soll.
Na dann ist ein Nachmieter doch ein MUSS
Die meisten Gesellschaften wollen eine leere weisse Wohnung zurueck haben.
Guin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.10.2007, 11:29   #8
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Stuttgart
max.m hilft, wo's gehtmax.m hilft, wo's gehtmax.m hilft, wo's geht
Wobei meines Wissens der Vermieter nicht jeden potentiellen Nachmieter akzeptieren muss, und man bei fehlender Akzeptanz auch nicht früher gehen kann.
max.m ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.10.2007, 11:32   #9
TP-Insider
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
Guin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's gehtGuin hilft, wo's geht
Stimmt.
Bei Wohungsbaugesellschaften ist das aber kein Problem, wenn man dort keine Rueckstaende hat und die Wohnung ordentlich aussieht.

Vorraussetzung ist natuerlich, dass der potentielle Nachmieter auch zumutbar ist.
Guin ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.10.2007, 11:37   #10
jessica
Guest
 
ja mal schauen ob das denn auch alles so klappt

danke euch für euer interesse
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Alt 04.10.2007, 12:28   #11
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von jessica Beitrag anzeigen
ja mal schauen ob das denn auch alles so klappt

danke euch für euer interesse
Vielleicht trotzdem noch eine Anmerkung:

"In bestimmten Fällen muss der Vermieter aber zulassen, dass der Mieter den Mietvertrag vorzeitig beendet. Die Voraussetzungen sind im einzelnen umstritten. Jedenfalls muss das Interesse des Mieters an der Aufhebung des Vertrages dasjenige des Vermieters am Weiterbestehen ganz erheblich übersteigen. Dies soll nach einem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe beispielsweise bei schwerer Krankheit, beruflich bedingtem Ortswechsel oder bei wesentlicher Vergrößerung der Familie gegeben sein."

Außerdem muss der Mieter dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter besorgen. Es ist nicht richtig, dass der Mieter drei Nachmieter zur Auswahl stellen muss, genausowenig ist es richtig, dass der Vorschlag dreier Nachmieter immer eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ermöglichen. Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung zum Nachmieter."

http://www.rechtbekommen.de/miete/okuend.html

Also am besten einfach mal mit dem Vermieter reden.

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.10.2007, 13:21   #12
jessica
Guest
 
super, ich danke Dir für die ausführliche Information. Ich werde es weiter geben.

lg jessica
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Alt 04.10.2007, 18:15   #13
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
"In bestimmten Fällen muss der Vermieter aber zulassen, dass der Mieter den Mietvertrag vorzeitig beendet. Die Voraussetzungen sind im einzelnen umstritten. Jedenfalls muss das Interesse des Mieters an der Aufhebung des Vertrages dasjenige des Vermieters am Weiterbestehen ganz erheblich übersteigen. Dies soll nach einem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe beispielsweise bei schwerer Krankheit, beruflich bedingtem Ortswechsel oder bei wesentlicher Vergrößerung der Familie gegeben sein."
Wobei ich "Jdie Chance in eine andere Stadt arbeit zu bekommen" nicht als beruflich bedingt ansehen würde sondern eher, wenn man durch den bisherigen Arbeitgeber gezwungen wird um zu ziehen.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 00:31   #14
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
Wobei ich "Jdie Chance in eine andere Stadt arbeit zu bekommen" nicht als beruflich bedingt ansehen würde sondern eher, wenn man durch den bisherigen Arbeitgeber gezwungen wird um zu ziehen.
Die Chance alleine dürfte nicht ausreichen - aber wenn er den Job nicht bekommt, muss er ja auch nicht umziehen.

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.10.2007, 16:15   #15
TP-Moderator
 
Benutzerbild von LimaX
 
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LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Meines Erachtens gilt das auch nur bei befristeten Mietverträgen.
Bei unbefristeten sind die 3 Monate Kündigungsfrist durchaus zumutbar.

edit: siehe o.g. Link, da steht's auch
__________________
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LimaX ist offline   Mit Zitat antworten
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