 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
04.10.2007, 09:51
|
#1
|
|
Guest
|
Mietvertrag vorzeitig kündigen
Hallo liebe Community,
ich hoffe meine Frage passt hier rein, ansonsten meckert ruhig
Also ich kenne jemand, der jetzt erst zum 1.10. eine neue Wohnung innerhalb einer Wohnungsbaugesellschaft bezogen hat. Jetzt hat diese Person aber die Chance in eine andere Stadt arbeit zu bekommen. Gibt es da irgend ne Sonderregelung, das man früher aus den Mietsvertrag raus kommen könnte
Freue mich über Antworten. Wenn die Frage für hier zu speziell ist, auch kein Problem, war ja nur ne Frage
lg jessica
|
|
|
|
04.10.2007, 11:04
|
#2
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
|
Moin,
er kann einen Nachmieter stellen, dann kann er seinen Mietvertrag vorzeitig beenden.
Der Vermieter muss dann aber auch mit dem Nachmieter einverstanden sein.
|
|
|
04.10.2007, 11:14
|
#3
|
|
Guest
|
ja gut, ok. Danke für die Info. Also so eine Sonderregelung gibt es da ansonsten bestimmt nicht ne???
thx für die schnelle Antwort
|
|
|
|
04.10.2007, 11:19
|
#4
|
|
TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
|
Nicht das ich wüsste... normale geringste Kündigungsfrist sind halt 3Monate.
|
|
|
04.10.2007, 11:19
|
#5
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
|
Es gibt sicherlich Sonderregelungen.
Mir ist aber keine bekannt, die greift, wenn man einfach nur umziehen will.
Anonsten steht das im Mietvertrag drin.
Todesfall waere z.B. ein Sonderfall
Nachmieter suchen ist das einfachste. Wenn im Ort eine Hochschule existiert und die Wohnung klein und guenstig ist, findet sich da schnell ein Nachmieter.
Anonsten mal in der Zeitung die Wohnugn anbieten oder in Supermaerkten einen Aushang machen.
|
|
|
04.10.2007, 11:25
|
#6
|
|
Guest
|
ja das wär natürlich eine idee auf diesem weg ein nachmieter zu finden. vor allem weil ne menge in der wohnung bleiben soll. da muss sich doch was finden...mit neuen teppichen etc.
also vielen dank nochmal
|
|
|
|
04.10.2007, 11:29
|
#7
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
|
Zitat:
|
vor allem weil ne menge in der wohnung bleiben soll.
|
Na dann ist ein Nachmieter doch ein MUSS 
Die meisten Gesellschaften wollen eine leere weisse Wohnung zurueck haben.
|
|
|
04.10.2007, 11:29
|
#8
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Stuttgart
|
Wobei meines Wissens der Vermieter nicht jeden potentiellen Nachmieter akzeptieren muss, und man bei fehlender Akzeptanz auch nicht früher gehen kann.
|
|
|
04.10.2007, 11:32
|
#9
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
|
Stimmt.
Bei Wohungsbaugesellschaften ist das aber kein Problem, wenn man dort keine Rueckstaende hat und die Wohnung ordentlich aussieht.
Vorraussetzung ist natuerlich, dass der potentielle Nachmieter auch zumutbar ist.
|
|
|
04.10.2007, 11:37
|
#10
|
|
Guest
|
ja mal schauen ob das denn auch alles so klappt
danke euch für euer interesse 
|
|
|
|
04.10.2007, 12:28
|
#11
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
Zitat von jessica
ja mal schauen ob das denn auch alles so klappt
danke euch für euer interesse 
|
Vielleicht trotzdem noch eine Anmerkung:
"In bestimmten Fällen muss der Vermieter aber zulassen, dass der Mieter den Mietvertrag vorzeitig beendet. Die Voraussetzungen sind im einzelnen umstritten. Jedenfalls muss das Interesse des Mieters an der Aufhebung des Vertrages dasjenige des Vermieters am Weiterbestehen ganz erheblich übersteigen. Dies soll nach einem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe beispielsweise bei schwerer Krankheit, beruflich bedingtem Ortswechsel oder bei wesentlicher Vergrößerung der Familie gegeben sein."
Außerdem muss der Mieter dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter besorgen. Es ist nicht richtig, dass der Mieter drei Nachmieter zur Auswahl stellen muss, genausowenig ist es richtig, dass der Vorschlag dreier Nachmieter immer eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ermöglichen. Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung zum Nachmieter."
http://www.rechtbekommen.de/miete/okuend.html
Also am besten einfach mal mit dem Vermieter reden.
copy
|
|
|
04.10.2007, 13:21
|
#12
|
|
Guest
|
 super, ich danke Dir für die ausführliche Information. Ich werde es weiter geben.
lg jessica
|
|
|
|
04.10.2007, 18:15
|
#13
|
|
TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
|
Zitat:
Zitat von copy
"In bestimmten Fällen muss der Vermieter aber zulassen, dass der Mieter den Mietvertrag vorzeitig beendet. Die Voraussetzungen sind im einzelnen umstritten. Jedenfalls muss das Interesse des Mieters an der Aufhebung des Vertrages dasjenige des Vermieters am Weiterbestehen ganz erheblich übersteigen. Dies soll nach einem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe beispielsweise bei schwerer Krankheit, beruflich bedingtem Ortswechsel oder bei wesentlicher Vergrößerung der Familie gegeben sein."
|
Wobei ich "Jdie Chance in eine andere Stadt arbeit zu bekommen" nicht als beruflich bedingt ansehen würde sondern eher, wenn man durch den bisherigen Arbeitgeber gezwungen wird um zu ziehen.
|
|
|
05.10.2007, 00:31
|
#14
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
Zitat von ThomasMo
Wobei ich "Jdie Chance in eine andere Stadt arbeit zu bekommen" nicht als beruflich bedingt ansehen würde sondern eher, wenn man durch den bisherigen Arbeitgeber gezwungen wird um zu ziehen.
|
Die Chance alleine dürfte nicht ausreichen - aber wenn er den Job nicht bekommt, muss er ja auch nicht umziehen.
copy
|
|
|
05.10.2007, 16:15
|
#15
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Heidelberg
|
Meines Erachtens gilt das auch nur bei befristeten Mietverträgen.
Bei unbefristeten sind die 3 Monate Kündigungsfrist durchaus zumutbar.
edit: siehe o.g. Link, da steht's auch
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:06 Uhr.
|
 |