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Thema: Mietvertrag vorzeitig kündigen

  1. #1
    jessica
    Guest

    Mietvertrag vorzeitig kündigen

    Hallo liebe Community,

    ich hoffe meine Frage passt hier rein, ansonsten meckert ruhig
    Also ich kenne jemand, der jetzt erst zum 1.10. eine neue Wohnung innerhalb einer Wohnungsbaugesellschaft bezogen hat. Jetzt hat diese Person aber die Chance in eine andere Stadt arbeit zu bekommen. Gibt es da irgend ne Sonderregelung, das man früher aus den Mietsvertrag raus kommen könnte
    Freue mich über Antworten. Wenn die Frage für hier zu speziell ist, auch kein Problem, war ja nur ne Frage

    lg jessica

  2. #2
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    Moin,
    er kann einen Nachmieter stellen, dann kann er seinen Mietvertrag vorzeitig beenden.
    Der Vermieter muss dann aber auch mit dem Nachmieter einverstanden sein.
    Gruss Guin
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  3. #3
    jessica
    Guest
    ja gut, ok. Danke für die Info. Also so eine Sonderregelung gibt es da ansonsten bestimmt nicht ne???

    thx für die schnelle Antwort

  4. #4
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    Nicht das ich wüsste... normale geringste Kündigungsfrist sind halt 3Monate.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Es gibt sicherlich Sonderregelungen.
    Mir ist aber keine bekannt, die greift, wenn man einfach nur umziehen will.
    Anonsten steht das im Mietvertrag drin.

    Todesfall waere z.B. ein Sonderfall

    Nachmieter suchen ist das einfachste. Wenn im Ort eine Hochschule existiert und die Wohnung klein und guenstig ist, findet sich da schnell ein Nachmieter.
    Anonsten mal in der Zeitung die Wohnugn anbieten oder in Supermaerkten einen Aushang machen.
    Gruss Guin
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  6. #6
    jessica
    Guest
    ja das wär natürlich eine idee auf diesem weg ein nachmieter zu finden. vor allem weil ne menge in der wohnung bleiben soll. da muss sich doch was finden...mit neuen teppichen etc.

    also vielen dank nochmal

  7. #7
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    vor allem weil ne menge in der wohnung bleiben soll.
    Na dann ist ein Nachmieter doch ein MUSS
    Die meisten Gesellschaften wollen eine leere weisse Wohnung zurueck haben.
    Gruss Guin
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  8. #8
    TP-Veteran max.m lebt für das TP und seine User max.m lebt für das TP und seine User max.m lebt für das TP und seine User max.m lebt für das TP und seine User max.m lebt für das TP und seine User max.m lebt für das TP und seine User Avatar von max.m
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    Wobei meines Wissens der Vermieter nicht jeden potentiellen Nachmieter akzeptieren muss, und man bei fehlender Akzeptanz auch nicht früher gehen kann.

  9. #9
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    Stimmt.
    Bei Wohungsbaugesellschaften ist das aber kein Problem, wenn man dort keine Rueckstaende hat und die Wohnung ordentlich aussieht.

    Vorraussetzung ist natuerlich, dass der potentielle Nachmieter auch zumutbar ist.
    Gruss Guin
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  10. #10
    jessica
    Guest
    ja mal schauen ob das denn auch alles so klappt

    danke euch für euer interesse

  11. #11
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von jessica Beitrag anzeigen
    ja mal schauen ob das denn auch alles so klappt

    danke euch für euer interesse
    Vielleicht trotzdem noch eine Anmerkung:

    "In bestimmten Fällen muss der Vermieter aber zulassen, dass der Mieter den Mietvertrag vorzeitig beendet. Die Voraussetzungen sind im einzelnen umstritten. Jedenfalls muss das Interesse des Mieters an der Aufhebung des Vertrages dasjenige des Vermieters am Weiterbestehen ganz erheblich übersteigen. Dies soll nach einem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe beispielsweise bei schwerer Krankheit, beruflich bedingtem Ortswechsel oder bei wesentlicher Vergrößerung der Familie gegeben sein."

    Außerdem muss der Mieter dem Vermieter einen zumutbaren Nachmieter besorgen. Es ist nicht richtig, dass der Mieter drei Nachmieter zur Auswahl stellen muss, genausowenig ist es richtig, dass der Vorschlag dreier Nachmieter immer eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ermöglichen. Dies ergibt sich aus der Rechtsprechung zum Nachmieter."

    http://www.rechtbekommen.de/miete/okuend.html

    Also am besten einfach mal mit dem Vermieter reden.

    copy

  12. #12
    jessica
    Guest
    super, ich danke Dir für die ausführliche Information. Ich werde es weiter geben.

    lg jessica

  13. #13
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    "In bestimmten Fällen muss der Vermieter aber zulassen, dass der Mieter den Mietvertrag vorzeitig beendet. Die Voraussetzungen sind im einzelnen umstritten. Jedenfalls muss das Interesse des Mieters an der Aufhebung des Vertrages dasjenige des Vermieters am Weiterbestehen ganz erheblich übersteigen. Dies soll nach einem Rechtsentscheid des OLG Karlsruhe beispielsweise bei schwerer Krankheit, beruflich bedingtem Ortswechsel oder bei wesentlicher Vergrößerung der Familie gegeben sein."
    Wobei ich "Jdie Chance in eine andere Stadt arbeit zu bekommen" nicht als beruflich bedingt ansehen würde sondern eher, wenn man durch den bisherigen Arbeitgeber gezwungen wird um zu ziehen.

  14. #14
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Wobei ich "Jdie Chance in eine andere Stadt arbeit zu bekommen" nicht als beruflich bedingt ansehen würde sondern eher, wenn man durch den bisherigen Arbeitgeber gezwungen wird um zu ziehen.
    Die Chance alleine dürfte nicht ausreichen - aber wenn er den Job nicht bekommt, muss er ja auch nicht umziehen.

    copy

  15. #15
    TP-Veteran LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von LimaX
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    Meines Erachtens gilt das auch nur bei befristeten Mietverträgen.
    Bei unbefristeten sind die 3 Monate Kündigungsfrist durchaus zumutbar.

    edit: siehe o.g. Link, da steht's auch

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