also mal ganz ohne ahnung davon zu haben (bin einzelunternehmer), aber vom logischen her denke ich dass das letztendlich eure entscheidung ist. wenn ihr beide damit einverstanden seid, keine abfindung zahlen/erhalten zu müssen, dann ist es doch ok ?
Guten Morgen zusammen![]()
Wir haben hier ein kleines Problem: Ein guter Freund und ich haben in diesem Jahr eine GbR (nebenberuflich) gegründet, jetzt ist allerdings das Problem dass mein Partner aufgrund seiner hauptberuflichen Tätigkeit (Aufstieg in seiner Firma) das Gewerbe nicht mehr ausüben darf.
Lt. dem formalen Gesellschaftervertrag muss eine schriftliche Kündigung vorliegen, was ja kein Problem darstellt - nur: Wie geht es dann weiter?
Und dann noch eine Frage diesbezüglich: Im Gesellschaftervertrag war es so geregelt, dass bei Ausscheiden eines Gesellschafters, eine Abfindung gezahlt werden muss - kann derjenige der ausscheidet auch auf die Abfindung verzichten?
also mal ganz ohne ahnung davon zu haben (bin einzelunternehmer), aber vom logischen her denke ich dass das letztendlich eure entscheidung ist. wenn ihr beide damit einverstanden seid, keine abfindung zahlen/erhalten zu müssen, dann ist es doch ok ?
Hallo,
m.E. müsst ihr eine Aufgabebilanz erstellen und das dann vorhandene BV lt. Gesellschaftsvertrag (im Zweifel nach Köpfen) verteilen. Der Aufgabegewinn ist dann in der jeweiligen Einkommensteuererklärung zu versteuern.
Gruß,
Matthias
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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den muss ich mir merkenDie Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.![]()
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