+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Ausscheidung aus einer GbR

  1. #1
    TP-Junior Ctax macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Sep 2007
    Beiträge
    8

    Ausscheidung aus einer GbR

    Guten Morgen zusammen

    Wir haben hier ein kleines Problem: Ein guter Freund und ich haben in diesem Jahr eine GbR (nebenberuflich) gegründet, jetzt ist allerdings das Problem dass mein Partner aufgrund seiner hauptberuflichen Tätigkeit (Aufstieg in seiner Firma) das Gewerbe nicht mehr ausüben darf.

    Lt. dem formalen Gesellschaftervertrag muss eine schriftliche Kündigung vorliegen, was ja kein Problem darstellt - nur: Wie geht es dann weiter?

    Und dann noch eine Frage diesbezüglich: Im Gesellschaftervertrag war es so geregelt, dass bei Ausscheiden eines Gesellschafters, eine Abfindung gezahlt werden muss - kann derjenige der ausscheidet auch auf die Abfindung verzichten?

  2. #2
    TP-Insider IamLEGEND ist auf einem guten Weg Avatar von IamLEGEND
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    607
    also mal ganz ohne ahnung davon zu haben (bin einzelunternehmer), aber vom logischen her denke ich dass das letztendlich eure entscheidung ist. wenn ihr beide damit einverstanden seid, keine abfindung zahlen/erhalten zu müssen, dann ist es doch ok ?

  3. #3
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
    Registriert seit
    Apr 2006
    Ort
    Solingen
    Beiträge
    1.734
    Hallo,

    m.E. müsst ihr eine Aufgabebilanz erstellen und das dann vorhandene BV lt. Gesellschaftsvertrag (im Zweifel nach Köpfen) verteilen. Der Aufgabegewinn ist dann in der jeweiligen Einkommensteuererklärung zu versteuern.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

    JOKER | exfals.de | Theatertage Solingen | mein BASE-Shop | mein Vodafone-Shop | GESETZE


  4. #4
    TP-Insider IamLEGEND ist auf einem guten Weg Avatar von IamLEGEND
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    607
    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
    den muss ich mir merken

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51