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Alt 08.10.2007, 13:55   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: der nähe von Köln
Charliebaer macht alles soweit korrekt

50 steuerfreie Tage als Student


Hey zusammen,

ich habe da mal eine kleine Frage.
Also ich bin 24 Jahre alt, Student habe ein 400 Euro Job und bin nebenbei Selbstständig.

Nun könnte ich evtl. ein neuen Job bekommen in einer Firma wo ich auch meine Diplomarbeit schreiben könnte.
Jetzt habe ich gehört, dass ich als Student 50 Tage Steuerfrei arbeiten.
Gehören da die Tage von meinem 400 Euro Job dazu?

Weil den Job würde ich gerne behalten, da ich da nur Samstags arbeite und bei dem neuen Job immer Donnerstags gehen würde.

Wie ist das nun mit den 50 Steuerfreien Tagen.
Was muss ich da beachten?
Geht das trotzdem auf Steuerkarte, oder wie ist das genau??

Irgendwie weiss ich nicht wonach ich suchen soll.
Bei google und hier habe ich nichts gefunden was meine Frage genau beantwortet.

Danke euch schonmal.
Charliebaer ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.10.2007, 14:44   #2
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Mich@el
 
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Meinst Du die Voraussetzungen einer "kurzfristign Beschäftigung"? Da hier auf 50 Arbeitstage eingegangen wird.
Hier kannst Du innerhalb eines Kalenderjahres eine auf zwei Monate begrenzte Beschäftigung versicherungsfrei ausüben.
Voraussetzung ist, dass die Befristung auf zwei Monate von vornherein im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Wird die Beschäftigung an weniger als
5 Arbeitstage wöchentlich ausgeübt, treten an die Stelle der zwei Monate 50 Arbeitstage.
Mehrere kurzfristige Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres werden hierbei zusammengerechnet.

Grüße
Michael
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Mich@el ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.10.2007, 20:17   #3
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
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AO Gott ist auf einem guten Weg
Zitat:
Wie ist das nun mit den 50 Steuerfreien Tagen.
Was muss ich da beachten?
Geht das trotzdem auf Steuerkarte, oder wie ist das genau??
Hallo!

Also, das angesprochene kurzfristige Beschäftigungsverhältnis ist grundsätzlich einmal Lohnsteuerpflichtig, d.h. du musst, im Gegensatz zum Mini-Job, eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Der Lohnsteuerabzug wird dann nach deinen individuellen Merkmalen einbehalten.

Oder der Arbeitgeber pauschaliert mit 25% Lohnsteuer (§ 40a Abs. 1 Satz 1 EStG); wobei für die Pauschalierung zusätzliche Voraussetzungen zu beachten sind. Die Pauschalierungsvoraussetzungen muss der Arbeitgeber/Lohnbüro abklären.
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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Alt 09.10.2007, 19:42   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: der nähe von Köln
Charliebaer macht alles soweit korrekt
Also jetzt siehts so aus.
Ich war heute bei dem Vorstellungsgespräch, und habe den Job bekommen

Und jetzt gibt es 3 Möglichkeiten für meine Bezahlung.

1.
400 Euro Job.
Dies kommt nur in Frage, wenn beide anderen Möglichkeiten nicht gehen, da ich ja mein jetztigen 400 Euro Job behalten will. Ausserdem würde mein Verdienst bei 8 Stunden pro Tag und ein Tag die Woche die 400 Euro überschreiten.


2.
Die Geschichte mit den 50 Steuerfreien Tagen.
Kommt nicht in Frage, da die es da wohl laut dem Kauf. Leiter des Betriebes einige Einschränkungen gibt. Nicht mehr als 63 Euro pro Tag, und nicht mehr als 12 Euro die Stunde.


3.
Ein Studentischen Aushilfsvertrag.
Hier könnte ich bis zu 20 Stunden die Woche arbeiten, und auch mehr Geld verdienen. Ich müsste nur ca. 9% Rentenbeiträge bezahlen. Die würden aber dann draufgeschlagen werden, damit ich bei dem vereinbarten Verdienst bleibe.
Aber darf ich dabei mein 400 Euro job behalten?
Und wird der mit eingerechnet?


Danke euch schonmal
Charliebaer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.10.2007, 20:26   #5
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Zitat:
1.
400 Euro Job.
Dies kommt nur in Frage, wenn beide anderen Möglichkeiten nicht gehen, da ich ja mein jetztigen 400 Euro Job behalten will.
Also, 2 Mini-Job´s gehen nur, wenn kumuliert das Gehalt nicht mehr als 400.--€ beträgt. 2 x 400.-- € über Mini-Job geht nicht!


Zitat:
Kommt nicht in Frage, da die es da wohl laut dem Kauf. Leiter des Betriebes einige Einschränkungen gibt. Nicht mehr als 63 Euro pro Tag, und nicht mehr als 12 Euro die Stunde.
62.-- € pro Tag beträgt die Obergrenze (§ 40a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG); die 12.-- € pro Std. sind korrekt.
__________________
Gruss

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AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.10.2007, 08:32   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2006
Ort: der nähe von Köln
Charliebaer macht alles soweit korrekt
zu 1:
jo das würde bei mir leider nicht klappen.


zu 2:
ja ein Euro zuviel angegeben


Aber geht das den mit der 3. Variante?
Also werden die Stunden von dem 400 Euro Job mit zu den 20 Stunden gerechnet??
Charliebaer ist offline   Mit Zitat antworten
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