xy
Hab dazu leider nix gefunden, vielleicht weiß jemand hier Bescheid: Begeht man eine Urherberrechtsverletzung, wenn man screenshots aus Spielen als Hintergrund füe eigene Arbeiten verwendet?
Gruß
Martin
der BalkanTuna
xy
Geändert von netheintz (22.11.2007 um 23:17 Uhr)
xy
Geändert von netheintz (22.11.2007 um 23:17 Uhr)
Na ja, diese Erklärung scheint doch etwas hausbacken, ist das irgendwie untermauert? Screenshot ist nicht Teil der Programmierung, höchstens ein Produkt daraus, dann könnte man genausogut sagen, Adobe hat ein Recht an allen mit PS erstellten Bildern.
Gruß
Martin
der BalkanTuna
xy
Geändert von netheintz (22.11.2007 um 23:17 Uhr)
Ansonsten könnte ich einfach ins Museum gehen, ein weltbekanntes Kunstwerk abfotografieren und anschließend als eigenes Werk verkaufen.![]()
Das würde mich jetzt auch mal interessieren. So ganz naiv würd ich zunächst mal finden, dass der Screenshot das "Werk" desjenigen ist, der ihn anfertigt, Im Prinzip ist ein Screenshot ja eine Art "Fotografie". Für Fotos von Szenen aus der realen Welt gilt meistens (aber nicht immer!), dass der Fotograf das Urheberrecht hat, unabhängig davon, wer die Objekte erschaffen hat, die auf dem Foto zu sehen sind. Diese Regel hat allerdings einige mal mehr, mal weniger absurde Ausnahmen. Z.B. begeht man eine Urheberrechtsverletzung, wenn man die nächtliche Beleuchtung des Eiffelturms fotografiert, weil das Lichtermuster in Frankreich urheberrechtlich geschützt ist. Find ich verrückt, ist aber offenbar wahr. Ähnliches könnte übertragen auf den Screenshot-Fall auch für die 3D-Modelle und Texturen gelten, die auf einem Screenshot aus einem Spiel zu sehen sind.
Und @designfanatiker:
Es gibt Künstler, die genau das tun und offenbar auch dürfen. Ich hab gerade vo ein paar Tagen einen Artikel über so einen Fotografen gelesen. Ich hab jetzt eine Weile gesucht, leider find ich die Seite nicht mehr (ich glaub es war bei Spiegel Online). Er hat natürlich nicht das ursprüngliche Werk als sein eigenes bezeichnet, sondern eben die Fotografie davon (oft nur Ausschnitte vom ursprünglichen Bild), und das war auch eindeutig so zu erkennen und eben seine Kunstform. Vom künstlerischen Aspekt der Sache mag man halten, was man möchte, aber von rechtlichen Problemen stand zumindest in diesem Artikel nichts.
Bei vielen Bildern sind keine rechtlichen Probleme zu erwarten, da das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bzw. 70 Jahre nach der Veröffentlichung des Werks erlischt.
Hm, das würde dann ja auch heißen, dass JEDER, der Tutorials anbietet, in denen Screenshots zu sehen sind, sich in einem gesetzlichen Grenzbereich befindet?
</andy>
Jetzt bauen wir´09 + ´10
Eine Oberfläche eines Programms setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen und erreicht üblicherweise nicht die geforderte Schöpfungshöhe.
Wie gesagt, alles nur Ideen ohne jegliches Hintergrundwissen, aber:
Vielleicht kommt es auf die "Schöpfungshöhe" dessen an, was der Screenshot zeigt. Bei Tutorials geht es ja meistens um Screenshots von irgend welchen Anwendungsprogrammen, d.h. sie zeigen nur GUIs mit irgend welchen Menüs und Buttons. Dass so etwas künstlerischen Wert hat, denk ich eher weniger, vielleicht sind Screenshots da unkritisch. Wenn aber ein Spieldesigner tolle, aufwändige Landschaften oder Charaktermodelle erstellt hat und dann jemand hergeht und Screenshots davon für eigene Werke weiterverwendet, ist die Situation vielleicht eine andere.
EDITUps, da war jemand schneller.
xy
Geändert von netheintz (22.11.2007 um 23:16 Uhr)
Diese Links sind zwar lehrreich, untermauern Deine Meinung aber nicht wirklich.
Geschützt sind screenshots aus Videos und TV- Sendungen, was klar ist, ansonsten ist lediglich die Benutzeroberfläche eventuell geschützt, bei Spielszenen sieht man die aber nicht und das Bild ergibt sich ja aus dem, was der Spieler macht und ist in dem Sinn nicht vorgefertigt, zB gibts ja noch Scenario-Editoren etc.
Jedenfalls eine interessante Diskussion, aus dem Verlauf entnehme ich, dass konkrete Entscheidungen zu dem Thema bisher nicht vorliegen. Vielleicht weiß ja noch jemand was, wobei mir mit konkreten Daten wesentlich mehr geholfen wäre als mit allgemeinen Erwägungen.
Dank und Gruß
Martin
der BalkanTuna
Hallo,
da war doch vor einiger Zeit ein Gerichtsurteil bzgl. Design von Websites.
Die Firma A hat sich für 20.000 EUR eine Website erstellen lassen.
Die Firm B (ein Mitbewerber im gleichen Marktsegment) hat sich diese Seiten dann 1:1 runtergeladen und nur sein eigenes Logo ringeflickt.
Firma A verklagt Firma B. Das OLG (weiß nemma welches genau) hat entschieden dass dieses Webdesign nicht schützenswert ist da es kein "Lichtbild" und somit kreative Schöpfungskraft hatt.
Jeder der ein Grafikprogramm bedienen kann, könnte diese Seiten erstellen.
So zumindest die Argumentation der Richter.
Hartes Brot![]()
Meine persönliche Meinung... ein Screenshot könnte verwendet werden wenn dieser nicht im Vordergrund des Bildes ist sonder man klar erkennen kann dass es um etwas anderes geht auf dem Bild.
Ansonsten ist es natürlich nicht fein einen Screenshot von einem Spiel, Bild o. ä. zu machen und als eigene Arbeit anpreisen.
Gruß
gieri
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