das hat mit Einschreiben wenig zu tun
es handelt sich um eine sog. "Postzustellungsurkunde", da unterschreibt der Briefträger quasi eidesstattlich, dass er den Brief korrekt zugestellt hat.
rein juristisch ist das noch deutlich "härter" als ein Einschreiben.
Der Brief wurde ohne Wenn und Aber an dich zugestellt. Punkt. Ende der Diskussion!
so ist das mit Postzustellungsurkunden ...
ich war mal Briefträger, hab' die Dinger immer gehasst, bedeuten nämlich viel Schreibkram ... nach der Tour setzt man sich hin, und füllt eine Urkunde absolut korrekt aus, Datum sowieso, manchmal wird sogar die genaue Uhrzeit gefordert, unter welchen Umständen der Brief zugestellt wurde (in den Briefkasten, unter der Tür her geschoben, einem Nachbarn - den man persönlich kennen und dann auch wieder namentlich nennen muss - o.ä.)
Dann wird diese vom Briefträger unterschriebene Urkunde an den Absender zurückgeschickt, damit der den verbürgten Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung hat.
Wenn als Verfügung auf der Urkunde drauf steht "Zustellung nicht an Ehegatten, weißt du als Briefträger immer 100% sicher, dass die Scheidung eingereicht ist
Hatte mal eine Zeitlang einen Bezirk mit ca. 20 Rechtsanwälten und Notaren ... da musste ich fast täglich 10 - 20 von diesen Urkunden ausfüllen ...
Auch der Briefträger bekommt diese Postzustellungsurkunden im Postamt nur gegen Unterschrift von der sog. "Wertstelle" ausgehändigt und muss sich bei Feierabend dann wieder gegenzeichnen lassen, was er damit gemacht hat.
Der Weg so eines Briefes ist also von A - Z genau dokumentiert, wer hat ihn wann an wen weitergeben ... kostet auch entsprechend hohes Porto, dagegen ist Einschreiben-Porto Kleckerkram