Hehe, das klingt doch nach Bußgeld :-)
Hallo.
Ich habe Am 08.10.07 ein Einschreiben von einem Amt bekommen.
Er hat einen Gelben Umschlag, auf diesem Steht "Förmliche Zustellung".
Der Postbote hat laut Nachbar zweimal geklingelt, und ihn dann in den Briefschlitz geworfen.
Oben Rechts steht Zugestellt am: Datum und Unterschrift des Boten.
Auf dem Umschlag war wohl ein Zettel der Abgerissen wurde.
Kann ich (ohne weiteres) behaupten ich hätte ihn nicht bekommen?
Ich meine da muss doch meine Unterschrift drauf oder?
Ich weiss es hört sich etwas komisch an, aber ich muss vor dem "Erreignis" noch etwas erledigen...![]()
thx for answer
Hehe, das klingt doch nach Bußgeld :-)
Das wird wohl ein Einschreiben Einwurf gewesen sein.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Kannst Du sicher. Kannst auch behaupten, Du hättest gesehen wie Außerirdische etwas aus Deinem Briefschlitz gefischt und damit in einem UFO weggeflogen sind - nützt Dir nur nichts.![]()
Nein. Guck' Dir mal §180 ZPO an, "Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten".Ich meine da muss doch meine Unterschrift drauf oder?
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Danke für die Antworten.
Wenn es nur ein Busgeldbescheid wäre.![]()
Nun das ganze ist doch etwas verzwickter, und kann mich mein Leben Begleiten.
Zumindest bis ich Kinder habe, oder Schulden...
Viell. weiss der ein oder andere in welche Richtung es geht.
Deshalb muss ich mich auch auf ein Verfahren einlassen können.
Es geht hier nicht um 100€ wg. zu schnellem Fahren, wo man eben ein Bescheidchen bekommt. (Diese bezahle ich ohne zu murren).
Normalerweise muss das "erhaltene" Ding, per "Einschreiben Eigenhändig" Kommen.
Was würde denn passieren wenn ich sage ich hätte es nicht bekommen?
Danke für eure Ideen.
mega
Edit:
Zitat:
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied mit dem Urteil vom 25.11.2005 (11 WF 1013/04), dass ein Einwurf-Einschreiben den Zugang beim Empfänger nicht nachweist. Es erfolge, im Gegensatz zum Übergabe-Einschreiben, keine persönliche Aushändigung. Es sei also nicht sicher, ob die Dokumente dem richtigen Adressaten zugestellt wurden.
das hat mit Einschreiben wenig zu tun
es handelt sich um eine sog. "Postzustellungsurkunde", da unterschreibt der Briefträger quasi eidesstattlich, dass er den Brief korrekt zugestellt hat.
rein juristisch ist das noch deutlich "härter" als ein Einschreiben.
Der Brief wurde ohne Wenn und Aber an dich zugestellt. Punkt. Ende der Diskussion!
so ist das mit Postzustellungsurkunden ...
ich war mal Briefträger, hab' die Dinger immer gehasst, bedeuten nämlich viel Schreibkram ... nach der Tour setzt man sich hin, und füllt eine Urkunde absolut korrekt aus, Datum sowieso, manchmal wird sogar die genaue Uhrzeit gefordert, unter welchen Umständen der Brief zugestellt wurde (in den Briefkasten, unter der Tür her geschoben, einem Nachbarn - den man persönlich kennen und dann auch wieder namentlich nennen muss - o.ä.)
Dann wird diese vom Briefträger unterschriebene Urkunde an den Absender zurückgeschickt, damit der den verbürgten Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung hat.
Wenn als Verfügung auf der Urkunde drauf steht "Zustellung nicht an Ehegatten, weißt du als Briefträger immer 100% sicher, dass die Scheidung eingereicht ist
Hatte mal eine Zeitlang einen Bezirk mit ca. 20 Rechtsanwälten und Notaren ... da musste ich fast täglich 10 - 20 von diesen Urkunden ausfüllen ...
Auch der Briefträger bekommt diese Postzustellungsurkunden im Postamt nur gegen Unterschrift von der sog. "Wertstelle" ausgehändigt und muss sich bei Feierabend dann wieder gegenzeichnen lassen, was er damit gemacht hat.
Der Weg so eines Briefes ist also von A - Z genau dokumentiert, wer hat ihn wann an wen weitergeben ... kostet auch entsprechend hohes Porto, dagegen ist Einschreiben-Porto Kleckerkram
xy
Geändert von netheintz (22.11.2007 um 23:17 Uhr)
Im Zweifelsfall wird man in der Situation dem neutralen Postboten sicher mehr glauben als einem Empfänger, der ein großes Interesse daran hat, dass der Brief nicht zugestellt wird :![]()
Nein, muss es nicht.
Und das "erhaltene Ding" ist eine _Zustellungsurkunde_ und die wurde Dir förmlich zugestellt - weil Du nicht zuhause warst als Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten, wie es die Zivilprozessordnung vorsieht.
Werden solche Urkunden durch Gerichtsvollzieher zugestellt, reicht es regelmäßig sogar, wenn der sie durch ein gekipptes Fenster in die Wohnung wirft - zum Beispiel weil manche 'ganz Schlauen' ihren Briefkasten abschrauben oder Einwurfschlitze verkleben und so meinen, sie könnten sich so davor drücken, die Urkunde zu bekommen ...
Was würde denn passieren wenn ich sage ich hätte es nicht bekommen?
Das ändert am Gang der Dinge nichts. Ich würde den Umschlag schnell öffnen und im Zweifelsfall mit meinem Anwalt sehen, was jetzt zu machen ist.
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