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Thema: eBay Rückgaberecht & "Firmenname"(Domainname) Frage

  1. #1
    TP-Member Rickard macht alles soweit korrekt
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    eBay Rückgaberecht & "Firmenname"(Domainname) Frage

    Guten Abend TPler... Ich bin es mal wieder
    Ich habe 2 Fragen an euch:
    Ich habe ein Problem mit dem Rückgaberecht, und zwar möchte ich ungern miese machen wenn jemand etwas zurück gibt. Beispiel:
    Verkaufspreis: 200 €
    Versandkosten: 9 €

    Nehmen wir an die Versandkosten betragen wirklich 9 € (also auch für mich)
    Wenn jetzt jemand etwas zurück gibt muss ich also die 200 € wieder geben. die 9 € sind ja weg wegen der post.... bin ich also bei 0...
    So da aber der Wert über 40 € ist muss ich dem kunden nun also auch noch die Versandkosten bezahlen (Für den Weg vom Kunden zu mir)
    Mache ich also 9 € (!) Miese wenn einer was zurück schickt .
    Ich kann mir nicht vorstellen dass dies die anderen Unternehmen so hinnehmen.
    Nun habe ich also überlegt die (angeblichen) Versandkosten so hoch zu schreiben dass ich selbst bei Wert über 40 € keine Miese mache... Bsp.:
    Verkaufspreis: 200 €
    Versandkosten: 18 €
    Tatsächliche Versandkosten: 9 €
    So mache ich also keine Miese wenn jemand was zurück schickt.
    So nun 2 Fragen dazu (endlich :P) :
    - Hat jemand eine Idee für eine "edlere" Lösung? Vllt. ohne die Versandkosten so extrem hoch zu schrauben? (legal dürfte es ja sein [wegen versandmaterial usw.])
    - Kann ich dem Kunden "vorschreiben" mit welchen Versendweg er das Paket an mich zurück schickt? Und daß er die Ware nicht in ein übertrieben großes Paket (Sperrgut) machen darf?
    Weil somit könnte er ja (wenn er ein A.....loch ist) richtig mies sein und den teuersten Versandweg wählen den es gibt...

    Dann noch eine kleine Frage zu Domainnamen:
    Wenn ich mir einen Domainnamen ausdenke (was ich getan habe) Bsp.:
    ****.de
    Es aber eine Firma gibt die **** heisst und die Domain ****.com hat. Darf ich die .de Domain trotzdem benutzen? Weil mein name wäre ja dann immer ****.de ...

    Ist ja ne ganze Menge
    Hoffe jemand macht sich die Mühe und liest sichs durch und hilft mir vllt. sogar
    Vielen Dank schonmal

    MfG
    Rickard

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zu deiner ersten Frage:
    Das ist grundsätzlich erstmal so. Wo du deine Mehrkosten durch die Rücksendekosten "hineinkalkulierst" bleibt dir überlassen. Du könntest ja auch die Produkte etwas teurer machen.
    Und in deinen AGB (für sowas sollte man die dann entsprechend machen) kannst du auch Regelungen zu den Rahmenbedingungen der Rücksendung angeben, z.B. schicken einem welche entsprechend frankierte Paketaufkleber zu o.ä..

    Zu deinem "Firmen"-Namen solltest du mal gucken ob der vielleicht noch anderweitig geschützt ist und ob die com-Domain das gleiche Betätigungsfeld hat.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Senior kein_Nick ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von Rickard Beitrag anzeigen
    Guten Abend TPler... Ich bin es mal wieder
    So nun 2 Fragen dazu (endlich :P) :
    - Hat jemand eine Idee für eine "edlere" Lösung? Vllt. ohne die Versandkosten so extrem hoch zu schrauben? (legal dürfte es ja sein [wegen versandmaterial usw.])
    Der Kunde kann ja meist auch sehen, wie teuer der Versand wirklich war. Wenn Du nun etwas für 9 EUro verschickst und dafür 18 Euro nimmst - würdest Du von mir, zumindest was die Versandkosten angeht, eine negative Bewertung bekommen.
    Solange an der Gesetzeslage nichts geändert wird, ist die Sache mit der 40-Euro-Grenze leider unser Problem.

    - Kann ich dem Kunden "vorschreiben" mit welchen Versendweg er das Paket an mich zurück schickt? Und daß er die Ware nicht in ein übertrieben großes Paket (Sperrgut) machen darf?
    Weil somit könnte er ja (wenn er ein A.....loch ist) richtig mies sein und den teuersten Versandweg wählen den es gibt...
    Wir haben in unsere AGB und Widerrufsbelehrung reingeschrieben, das die Kunden im Falle einer Rücksendung uns Kontaktieren sollen. Sie bekommen dann eine Freeway-Marke zugeschickt. Dadurch weiss ich das die Sache versichert ist und kann die Kosten der Rücksendung kontrollieren.

    Gruss

    kein_Nick
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  4. #4
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    Für unfrankierte Rücksendungen von Kunden gibt es übrigens eine Entscheidung des AG Aachen, Az. 10 C 206/06 vom 23.08.2006, dass man nur die Kosten erstatten muß, die bei frankiertem Rückversand entstanden wäre, die Kosten die durch das erhöhte Nachentgelt entstanden sind darf man dem Kunden von der Rückerstattung abziehen. Sollte man allerdings vorher auch so in der Widerrufsbelehrung ankündigen.

  5. #5
    TP-Senior kein_Nick ist auf einem guten Weg
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Für unfrankierte Rücksendungen von Kunden gibt es übrigens eine Entscheidung des AG Aachen, Az. 10 C 206/06 vom 23.08.2006, dass man nur die Kosten erstatten muß, die bei frankiertem Rückversand entstanden wäre, die Kosten die durch das erhöhte Nachentgelt entstanden sind darf man dem Kunden von der Rückerstattung abziehen. Sollte man allerdings vorher auch so in der Widerrufsbelehrung ankündigen.
    Hallo Thomas,

    meinst Du mit unfrankiert eine Unfreie Rücksendung?

    Nachdem wir drei solcher 12-Euro-Sendungen bekommen hatten, haben wir auch das in die AGb reingeschrieben, das wir die Annahme von Unfreien Rücksendungen verweigern.
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  6. #6
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    Genau.

    Die Annahme Verweigern darfst Du nicht, da gibt es entsprechende Urteile. Die Mehrkosten gegenüber dem frankierten VErsand in Rechnung stellen dagegen schon, siehe obiges Urteil.

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