Ähm - ist er jetzt selbstständig oder angestellt und: was wurde vertraglich vereinbart? Wofür genau wurde er bezahlt?
Auf wessen Computer?Die gemachten Fotos händigte er mir aus. Was ich bis gestern nicht wusste ist, dass er diese Fotos auf Ihrem PC archiviert hat.
Was wurde denn vereinbart? Wem haben die Fotgrafierten Nutzungsrechte an den Fotos von sich eingeräumt und in welchem Umfang?Bei wem liegen die Bildrechte denn nun?
Wenn das nicht vertraglich ausgeschlossen war und zum Beispiel keine exklusiven Nutzungsrechte übertragen wurden - natürlich.Können meine Mitarbeiter einfach hinter meinem Rücken Bilder und Fotobücher verkaufen - damit Werbung für sich selber machen, obwohl es sich um meine Kunden handelt?
Deshalb wäre ich übrigens auch vorsichtig mit Begriffen wie "Diebstahl". Das ist eine Straftat und jdn. einer Straftat zu beschuldigen, kann ziemlich leicht nach hinten losgehen.
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