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Thema: Widerrufsfolgen bei Dienstleistungen

  1. #16
    TP-Senior Sternchen3 macht alles soweit korrekt
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    Das ist alles klar

    Mir gings allein um die Widerrufsfolgen

  2. #17
    TP-Senior netheintz macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von netheintz
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    xy
    Geändert von netheintz (22.11.2007 um 23:20 Uhr)

  3. #18
    TP-Junior Andre_H_ macht alles soweit korrekt
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    Hallo,
    bisschen spät aber vielleicht hilft es dir ja noch.

    Meiner Meinung nach ist das so:

    Widerrufsrecht gibt es ja nur bei Dienstleistungen die über das Fernabsatzgesetzt abgehandelt werden. Dies sind zum Beispiel käufe von Produkten über einen Onlineshop. Oder wenn du zum Beispiel Webhosting betreibst und deinen Kunden die möglichkeit gibst Online zu bestellen. Hast du eine Webseite, wo du deine Dienstleistungen nur vorstellst, aber die Möglichkeit des online-"kaufens" einer Dienstleistung nicht anbietest dann brauchst du auch keine Widerrufsbelehrung. Wenn du nun zum Kunde fährst und verrichtest eine Dienstleistung auf Anfrage per Telefon etc. dann kann der Kunde bei mangelhafter Arbeit nachbesserung verlangen. Dies hat aber nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun. Widerrufsrecht = Ware gefällt nicht da ich vorher nicht wusst wie sie ausschaut (ich sie nicht in meinen Händen halten konnte) ich sende Sie zurück.

    Anderes Beispiel: Produkte die du im Geschäft kaufst unterliegen auch nicht dem Widerrufsrecht. Geschäfte die eine Rückgabe innerhalb von 2 Wochen anbieten, machen dies freiwillig.

    Ich bin kein Anwalt und auch kein Jurist daher kein Gewähr für die o.g Angaben.

    Es stellt lediglich meine Meinung dar, wenn dies falsch ist möge man mich bitte verbessern.

    Viele Grüße
    André

  4. #19
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Das Widerrufsrecht gibt es nicht nur bei Waren. Es gilt auch für Dienstleistungen wenn diese im Sinne des Fernabsatzgesetzes verkauft werden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #20
    TP-Junior Andre_H_ macht alles soweit korrekt
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    meine Worte..

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