Als Konkurrent darf man es definitiv nicht. Wenn Du wie in dem Fall wirklich einen Ipod als Gewinn anbietest und das nun bewirbst würde ich dazu tendieren zu sagen: Ist OK. Aber 100% sicher kann man letztendlich nie sein.
Hallo,
ich möchte in einer Werbeanzeige für ein Gewinnspiel aufmerksam machen, die ich bei Google AdWords schalte. Zu gewinnen gibt es einen Ipod Shuffle.
Beim einrichten der Anzeige (Text sollte grob lauten: "Jetzt anbieten und einen Ipod Shuffle gewinnen") sagte Google, dass der Begriff Ipod geschützt sei. Man kann zwar theoretisch weiter klicken, aber ich möchte natürlich keine Probleme haben
Daher die grundlegende Frage: Darf man geschützte Namen in solchen Werbeanzeigen nutzen?
Sicherlich hatten andere auch schon mal diese Meldung.
Wie habt ihr reagiert?
Gruß & Danke
Thomas
Als Konkurrent darf man es definitiv nicht. Wenn Du wie in dem Fall wirklich einen Ipod als Gewinn anbietest und das nun bewirbst würde ich dazu tendieren zu sagen: Ist OK. Aber 100% sicher kann man letztendlich nie sein.
Meinst DU, dass es Sinn machen würde, sich die Erlaubnis von Apple zu holen? Ich bezeifel nur, dass ich da überhaupt eine Antwort bekomme wenn ich dahin schreibe. Es geht ja nicht um Millionen
Vielleicht sollte ich es einfach probieren. Ich bin ja alles andere als ein Konkurrent von Apple...
Wenn Du *absolute* Sicherheit haben willst musst Du das machen, ja. Ich gehe in dem Fall davn aus, dass es keine Probleme geben sollte, aber wie solche Firmen ticken weiß man halt nie.
Ich habe nun das Gewinnspiel ohne die Werbung bei Google in die Wege geleitet. Man kann wie gesagt einen Ipod Shuffle (1GB) in der Farbe seiner Wahl gewinnen. Vielleicht hat ja jemand Lust mitzuspielen... Link
Gruß
Thomas
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