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Alt 22.10.2007, 15:43   #1
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Gerichtsstand-Angabe im Impressum ungültig?


Hallo,

habe hier mal im Forum erfahren dass es abmahnfähig ist wenn man als Gerichtsstand den eigenen Ort angibt (als Webdesigner).

Wenn ich aber nun einen Kunden zB. in München habe der nicht bezahlt, müsste ich ja aber so extra dahinfahren oder?

Wieso ist das eigentlich nicht rechtsfähig (ich glaub das hat webcreate mal geschrieben, find das aber leider nicht mehr...), das steht doch bei vielen drin oder?

Vielen Dank
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Alt 22.10.2007, 16:13   #2
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Alt 22.10.2007, 16:22   #3
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Zitat:
Am besten man lässt den Gerichtsstand weg
...und müsste dann bei einem nichtzahlenden Kunden am anderen Ende von Deutschland dahinreisen, um vor Gericht zu gehen? Das hab ich zwar auch so gehört, aber dieses Gesetz ist doch irgendwie nicht logisch...

Zitat:
m nichtkaufmännischen Verkehr
ich bin Kleinunternehmer (kein e.K.), der Kunde eine Limited (jaja ich weiß...
= nichtkaufmännischer Verkehr ?
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Alt 22.10.2007, 16:34   #4
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Alt 22.10.2007, 19:05   #5
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ich hab's so formuliert:

Zitat:
xx. Gerichtsstand

(1) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Scheck- und Wechselforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand 12345 Musterstadt.

(2) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland in ein anderes Land verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
sollte auch einwandfrei sein
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Alt 22.10.2007, 22:01   #6
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Wenn Du doch weißt, dass man Dir dazu schon was geschrieben hat, nutze doch einfach mal die Suche, nur so als Tipp.

Warum kann man abgemahnt werden?


Und so habe ich es formuliert.
Zitat:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Musterstadt.
FIRMA ist aber darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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Alt 22.10.2007, 23:25   #7
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@Mark: sorry habs nicht gefunden

Zitat:
das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
Wenn es sich um eine Website handelt, wo ist dann der Erfüllungsort... ?

Zitat:
Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts (...) Musterstadt.
Mein Kunde ist eine Limited, Hauptsitz Wales/England, Niederlassung Deutschland. Dann müsste ich ganz streng gesehn nach England fahren?
Als Limited ist der Kunde doch Kaufmann. ich selbst bin aber Kleinunternehmer ohen HR-Eintrag... Das heißt, ich müsste rüberfahren oder?
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Alt 22.10.2007, 23:39   #8
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Zu 1. kann ich nichts genaues sagen, bin immerhin kein Anwalt.
Zu 2. Wie nun der genaue Gerichtsstand lautet müsste wohl geprüft werden. (Vergl. Kap. 7)
Ob Du nun Vollkaufmann oder nicht bist, hat damit nichts zu tun, Du bist auch als Kleingewerbetreibender ein Kaufmann und zwar ein eigentlicher Kannkaufmann.
EDIT
Um das nun nochmals genauer zu definieren:
Es ist egal ob Du Kaufmann bist oder nicht, wenn Du laut Deiner Verträge der Gegenseite, unter Erfüllung der Auflagen einen Gerichtsstand erklären kannst, dieses dann auch tust und die Gegenstelle dieses dann anerkennt, ist die Festlegung auch für die Gegenseite bindend.
In Deinem Fall ist nun die Frage, sind a) die Auflagen zur Festlegung erfüllt, wenn ja, gilt diese, b) existiert kein Gerichtsstand in DE, dann gilt ebenfalls der von Dir definierte.
Aber die Grundlegende Frage ist ja überhaupt, hattest Du eine solche Klausel oder nicht. Und wenn ja, war diese auch gültig, oder nicht.


Wie immer ist das meine Meinung, die hier zum Ausdruck kommt, keine rechts bindende Aussage, sowie keine Rechtsberatung.
Wer sicher sein will, sollte zu einem Fachanwalt.
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Gruß Mark
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